Google Settlement

Neuer Vergleich fast ohne deutsche Bücher

Mit ein paar Tagen Nachfrist ist am 13. November der neue Entwurf des Google Book Settlements (zuletzt M10.2009) beim Federal District Court in Manhattan vorgelegt worden. Wichtigste Änderung aus deutscher Sicht: Der revidierte Vergleich umfasst nur noch Bücher und andere Schriften, die bis zum 5. Januar 2009 entweder beim US Copyright Office registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden.

Damit dürften die geschützten Werke von deutschen Autoren und Verlagen nicht mehr unter das Settlement fallen, sofern sie nicht wie bis 1978 üblich in den USA registriert wurden. Während hier die internationalen Proteste erfolgreich waren, soll Google als vergriffen eingestufte Bücher in den USA weiter ohne Zustimmung nutzen dürfen. Rechteinhaber müssten sich also weiterhin an das Book Rights Registry wenden, wenn sie die Nutzung verhindern oder eine Beteiligung an den erzielten Erlösen von unverändert 63 Prozent der Einnahmen sicherstellen wollen.
Für Zahlungen von Google an das Book Rights Registry, die von den Rechteinhabern nicht beansprucht werden (so bei verwaisten Werken), soll eine „Unclaimed Works Fiduciary“ eingerichtet werden. Als eine Art Treuhänder soll sie diese Gelder fünf Jahre lang aufbewahren. Danach soll ein Teil des Geldes für die Suche nach den Rechteinhabern und nach zehn Jahren für literarische Einrichtungen oder Stiftungen verwendet werden.
Unabhängig vom revidierten Settlement besteht aufgrund der Änderungen des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort die Möglichkeit, dass digitale Nutzungen von vergriffenen Werken – mit Zustimmung der Rechteinhaber – über die Verwertungsgesellschaft zentral lizenziert werden. Dies betrifft sowohl das Google-Projekt als andere Digitalisierungsprogramme wie die Deutsche Digitale Bibliothek oder Europeana.
Der neue Vergleichsvorschlag zwischen Google und der US-Autorengewerkschaft Authors Guild sowie dem US-Verlegerverband ist vom zuständigen Richter Denny Chin vorläufig genehmigt worden. Er hat einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 angesetzt. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien erneut Gelegenheit Stellung zu nehmen. Die Fristen für die Beanspruchung und Entfernung von Werken wurde neu auf März 2011 bzw. 2012 festgelegt.

 lü 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Arbeit und Ausbeutung im Dokumentarfilm

Am Anfang des Symposiums der Dokumentarfilminitiative dfi im Filmbüro NW stand die Frage nach Begrifflichkeiten: Was gilt als Arbeit, wie prägt sie Leben und Alltag? Wer bestimmt, was produktiv ist? In einem Programm aus Vorträgen, Panels, Screenings und Filmgesprächen wurde unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen diskutiert. Parallel ging es darum, wie der Dokumentarfilm Arbeit abbildet, verhandelt und dadurch erst sichtbar macht.
mehr »

Krawallschleudern in die Schranken weisen 

In der Kontroverse um Äußerungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther fordert ver.di, presseethische Standards zu verteidigen und Digitalplattformen in die Medienregulierung einzubeziehen.  
mehr »