Google Settlement

Neuer Vergleich fast ohne deutsche Bücher

Mit ein paar Tagen Nachfrist ist am 13. November der neue Entwurf des Google Book Settlements (zuletzt M10.2009) beim Federal District Court in Manhattan vorgelegt worden. Wichtigste Änderung aus deutscher Sicht: Der revidierte Vergleich umfasst nur noch Bücher und andere Schriften, die bis zum 5. Januar 2009 entweder beim US Copyright Office registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden.

Damit dürften die geschützten Werke von deutschen Autoren und Verlagen nicht mehr unter das Settlement fallen, sofern sie nicht wie bis 1978 üblich in den USA registriert wurden. Während hier die internationalen Proteste erfolgreich waren, soll Google als vergriffen eingestufte Bücher in den USA weiter ohne Zustimmung nutzen dürfen. Rechteinhaber müssten sich also weiterhin an das Book Rights Registry wenden, wenn sie die Nutzung verhindern oder eine Beteiligung an den erzielten Erlösen von unverändert 63 Prozent der Einnahmen sicherstellen wollen.
Für Zahlungen von Google an das Book Rights Registry, die von den Rechteinhabern nicht beansprucht werden (so bei verwaisten Werken), soll eine „Unclaimed Works Fiduciary“ eingerichtet werden. Als eine Art Treuhänder soll sie diese Gelder fünf Jahre lang aufbewahren. Danach soll ein Teil des Geldes für die Suche nach den Rechteinhabern und nach zehn Jahren für literarische Einrichtungen oder Stiftungen verwendet werden.
Unabhängig vom revidierten Settlement besteht aufgrund der Änderungen des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort die Möglichkeit, dass digitale Nutzungen von vergriffenen Werken – mit Zustimmung der Rechteinhaber – über die Verwertungsgesellschaft zentral lizenziert werden. Dies betrifft sowohl das Google-Projekt als andere Digitalisierungsprogramme wie die Deutsche Digitale Bibliothek oder Europeana.
Der neue Vergleichsvorschlag zwischen Google und der US-Autorengewerkschaft Authors Guild sowie dem US-Verlegerverband ist vom zuständigen Richter Denny Chin vorläufig genehmigt worden. Er hat einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 angesetzt. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien erneut Gelegenheit Stellung zu nehmen. Die Fristen für die Beanspruchung und Entfernung von Werken wurde neu auf März 2011 bzw. 2012 festgelegt.

 lü 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »

KI: Menschen wollen Regeln

Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland sorgen sich einer Umfrage zufolge um die Glaubwürdigkeit der Medien, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Spiel ist. 90 Prozent der Befragten fordern dazu klare Regeln und Kennzeichnungen. Dies ergab eine am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Studie der Medienanstalten. Für die repräsentative Erhebung "Transparenz-Check. Wahrnehmung von KI-Journalismus" wurden online 3.013 Internetnutzer*innen befragt.
mehr »