Neuer Vergleich fast ohne deutsche Bücher
Mit ein paar Tagen Nachfrist ist am 13. November der neue Entwurf des Google Book Settlements (zuletzt M10.2009) beim Federal District Court in Manhattan vorgelegt worden. Wichtigste Änderung aus deutscher Sicht: Der revidierte Vergleich umfasst nur noch Bücher und andere Schriften, die bis zum 5. Januar 2009 entweder beim US Copyright Office registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden.
Damit dürften die geschützten Werke von deutschen Autoren und Verlagen nicht mehr unter das Settlement fallen, sofern sie nicht wie bis 1978 üblich in den USA registriert wurden. Während hier die internationalen Proteste erfolgreich waren, soll Google als vergriffen eingestufte Bücher in den USA weiter ohne Zustimmung nutzen dürfen. Rechteinhaber müssten sich also weiterhin an das Book Rights Registry wenden, wenn sie die Nutzung verhindern oder eine Beteiligung an den erzielten Erlösen von unverändert 63 Prozent der Einnahmen sicherstellen wollen.
Für Zahlungen von Google an das Book Rights Registry, die von den Rechteinhabern nicht beansprucht werden (so bei verwaisten Werken), soll eine „Unclaimed Works Fiduciary“ eingerichtet werden. Als eine Art Treuhänder soll sie diese Gelder fünf Jahre lang aufbewahren. Danach soll ein Teil des Geldes für die Suche nach den Rechteinhabern und nach zehn Jahren für literarische Einrichtungen oder Stiftungen verwendet werden.
Unabhängig vom revidierten Settlement besteht aufgrund der Änderungen des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort die Möglichkeit, dass digitale Nutzungen von vergriffenen Werken – mit Zustimmung der Rechteinhaber – über die Verwertungsgesellschaft zentral lizenziert werden. Dies betrifft sowohl das Google-Projekt als andere Digitalisierungsprogramme wie die Deutsche Digitale Bibliothek oder Europeana.
Der neue Vergleichsvorschlag zwischen Google und der US-Autorengewerkschaft Authors Guild sowie dem US-Verlegerverband ist vom zuständigen Richter Denny Chin vorläufig genehmigt worden. Er hat einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 angesetzt. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien erneut Gelegenheit Stellung zu nehmen. Die Fristen für die Beanspruchung und Entfernung von Werken wurde neu auf März 2011 bzw. 2012 festgelegt.
lü