Haftstrafe für Kino.to-Gründer

Der Gründer und Chef des illegalen Streaming- und Downloadportals kino.to wurde am 14. Juni 2012 von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Leipzig wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in drei tatmehrheitlichen Fällen zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Zudem muss Dirk B. bis zu 3,7 Mio. Euro an den deutschen Staat abführen, die er durch Werbung bei kino.to eingenommen hatte. Das volle Geständnis bewahrte ihn vor einer deutlich höheren Haftstrafe. Über die Seite waren bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Fünf weitere Mitarbeiter sind bereits verurteilt worden – darunter der damalige Chefprogrammierer zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

DW: Mehr Protest gegen Kürzungen

Nun hat auch der Fachbeirat der Deutsche Welle Educational Programs (DW Deutsch lernen) laut dwdl.de in einer Stellungnahme die geplanten Kürzungen im Deutsch-Angebot des Auslandssenders kritisiert und vor massiven Schäden für den Sender gewarnt. Die DW hatte angekündigt, das Budget halbieren zu wollen, was zu großen Protesten geführt hatte.
mehr »

Medien-Appell: „Lasst uns nach Gaza“

In einem offenen Brief an die israelischen Behörden, unterschrieben von etwa 30 Medienvertreter*innen, darunter von „Le Monde“, fordert die International Press Association erneut den Zugang von Journalist*innen zur palästinensischen Enklave, die seit dem 7. Oktober 2023 geschlossen ist, sowie deren Schutz im Gazastreifen.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

dju kritisiert Verfahrenseinstellung

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Halle im Zusammenhang mit Angriffen auf Journalist*innen und Begleitschützer. Der Vorfall ereignete sich am Rande der sogenannten Winterakademie des Rechtsextremisten Götz Kubitschek in Schnellroda (Sachsen-Anhalt).
mehr »