Hessen: Informationen per Gesetz eingesperrt

Durch das neue Informationsfreiheitsgesetz könnte die hessische Polizei Lokalzeitungen sogar „Blaulicht“-Nachrichten über Unfälle und Straftaten verweigern.
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Jetzt machen sich auch die Hessen daran, den Anspruch von Bürgern und Journalisten auf Informationen gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Stellen gesetzlich zu regeln. Es wird aber kein „richtiges“ Informationsfreiheits-Gesetz. Die schwarz-grüne Mehrheit im Wiesbadener Landtag versteckt die weitgehende Verweigerung von Auskünften in einer Novelle des Datenschutzgesetzes.

Jeder habe Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, heißt es in Paragraph 80 des am 14. Dezember 2017 eingebrachten Gesetzentwurfs. Dann folgt das große Aber – in den nächsten acht Paragraphen wimmelt es von Einschränkungen. Polizei und Verfassungsschutz müssen überhaupt nicht informieren, heißt es da zum Beispiel. Wenn die hessischen Polizisten also keine Lust haben oder allzu beschäftigt sind, können sie unter Berufung auf das neue Informationsfreiheitsgesetz sogar die für Lokalzeitungen wichtigen „Blaulicht“-Nachrichten über Unfälle und Straftaten verweigern.

Ebenfalls nicht auskunftspflichtig sind die Kartellbehörden und die Industrie- und Handelskammern in Hessen. Jeden nervigen Frager abweisen dürfen auch die Städte und Gemeinden, die 21 hessischen Landkreise und deren Verbände. Dabei stellen Bürger_innen und Journalist_innen gerade auf dieser Ebene die meisten Fragen zu wichtigen gesellschaftlichen Themen. Auskunftspflichtig werden die Kommunen nur dann, wenn sie von sich aus eine neue Satzung mit diesem Ziel beschließen.

Anträge auf Information können im neuen Gesetz aus vielen Gründen abgelehnt werden. Wenn sie sich zum Beispiel auf Protokolle vertraulicher Beratungen beziehen – wobei „vertraulich“ nicht weiter definiert wird. Keine Chance auf Information hat man auch, wenn die befragte Behörde oder Organisation ein rein wirtschaftliches Interesse des Fragers vermutet. Oder wenn die Antwort aus vielen Aktenvorgängen zusammengetragen werden müsste. Den Aufwand für die Beantwortung müssen die Fragenden bezahlen. Das Gesetz sieht 14 verschiedene Honorarstufen zwischen zehn und 15 000 Euro vor. Wer mit der Auskunftsfreude der jeweils befragten öffentlichen Stelle unzufrieden ist, kann sich beim neuen Informationsfreiheits-Beauftragten des Landes Hessen beschweren. Er ist identisch mit dem Datenschutzbeauftragten. Und der tut seinen Job – er schützt Daten.

Bei Sachkennern und in der Ersten Landtags-Lesung am 14. Dezember löste der Gesetzesentwurf Kopfschütteln aus. Der SPD-Abgeordnete Rüdiger Holschuh spottete: „So etwas kommt also dabei heraus, wenn die Grünen ein Gesetz wollen und die CDU nicht. Sie machen ein Gesetz, das aber nicht gilt.“ Ulrich Wilken von der Linkspartei gab noch eins drauf: Es sei wohl nicht gewollt, dass im schwarz-grün regierten Hessen Bürger die Verwaltung kontrollieren. Jürgen Frömmrich aus der Grünen-Fraktion sieht trotzdem viel Informationsfreiheit. Bürger hätten nun einen Anspruch, schnell Antwort auf ihre Fragen zu bekommen. Und der Datenschutz werde besser: Eine Behörde dürfe Informationen, die zum persönlichen Lebensbereich gehören, nur herausgeben, wenn die betroffene Person einwilligt. „Der Datenschutzbeauftragte soll anordnen können, dass Behörden Daten berichtigen oder löschen.“

Die Hessen liefern das schlechteste aller deutschen Informationsfreiheitsgesetze ab, meint Arne Semsrott von der Initiative „FragDenStaat“. „Der Grundsatz von so einem Gesetz sollte ja sein: Alle möglichen Informationen, die beim Staat liegen, müssen auch herausgegeben werden. Es sei denn, es gibt ein paar enge Ausnahmegründe. Dieser Entwurf in Hessen sagt im Prinzip das Gegenteil.“ FragDenStaat.de ist eine Online-Plattform, auf der bundesweit öffentlich relevante Anfragen mitsamt den Antworten veröffentlicht werden – wenn es denn Antworten gibt.

Als „völlig unzureichend“ bezeichnet Manfred Moos das neue Gesetz. Den hessischen dju-Geschäftsführer und ver.di-Fachbereichsleiter ärgert besonders, dass die Informationspflicht der Behörden ausgerechnet auf der kommunalen Ebene nicht gelten soll. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen könnten berechtigte Fragen einfach mit dem Verweis auf fehlende Satzungen abweisen. „Damit wird es bestenfalls einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen auf kommunaler Ebene geben“, befürchtet Manfred Moos. Die dju in ver.di fordert deshalb einen landesweiten einheitlichen Anspruch auf Informationszugang. Moos hofft, dass er die gewerkschaftliche Kritik bei der Anhörung – wahrscheinlich im März – einbringen darf. Das hessische Informationsfreiheits-Gesetz soll am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Dann fehlen noch in Bayern, Sachsen und Niedersachsen Informationsfreiheitsgesetze auf Landesebene. Das Bundesgesetz zur Informationsfreiheit gilt seit Januar 2006.

 

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