Sie haben für Medienspektakel gesorgt, Rücktrittsforderungen und Promotion für ein Buch, das im Frühjahr bei Kiepenheuer & Witsch erscheinen sollte, nachdem es drei Jahre zuvor bereits von einem anderen Verlag abgelehnt worden war. Die Fotos von Joschka Fischer als Frankfurter „Straßenkämpfer“ anno 1973 haben aber auch noch ein gerichtliches Nachspiel. Nicht der Bundesaußenminister hat Bettina Röhl, Tochter der RAF-Mitgründerin Ulrike Meinhof und des früheren „konkret“-Chefredakteurs Klaus-Rainer Röhl verklagt, sondern der Fotograf der Schwarz-Weiß-Bilder, der heute 74-jährige Lutz Kleinhans.
Der frühere FAZ-Fotograf – dort und in der „Wirtschaftswoche“ waren die Fotos seinerzeit veröffentlicht worden – erwirkte am 10. Januar eine einstweilige Verfügung gegen die sich selbst als Journalistin bezeichnende Röhl. Danach darf sie die Fotos nicht mehr ohne Zustimmung des Urhebers verbreiten und musste sie auch von ihrer Internet-Homepage entfernen. Zuvor hatte sie diese Fotos, an denen sie keine Rechte hat, für hohe Summen – kolportiert werden sechsstellige, zugegeben fünfstellige – an den „stern“ und die „Bild“-Zeitung verkauft, wo sie in der ersten Januarwoche veröffentlicht wurden. Beide Printmedien haben nach Angaben der FAZ vom 8. Januar kundgetan, nunmehr das Honorar nicht Röhl, sondern dem geprellten Fotografen zukommen zu lassen.
Auch an den Filmen über die Frankfurter Ereignisse der 70er Jahre, die Bettina Röhl dem „Spiegel“ für einen Millionenbetrag angeboten hatte (Stefan Aust lehnte ab), hatte sie keine Rechte. Röhl hatte die Bänder mit Filmen des Fernseh-Journalisten Christoph Maria Fröhder im Mai 2000 beim Archiv des Hessischen Rundfunks ausgeliehen und nicht zurückgebracht.