Kleine Revolution

Ein eigener Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz

Für Jugendschutz in den Medien sind Politiker immer gern zu haben. Um differenzierte Darstellungen bemühen sie sich dabei selten. Kinder gut, Medien schlecht: Fertig ist das schlichte Weltbild.

Jugendliche werden straffällig? Klarer Fall: Schuld ist das Fernsehen. Oder der HipHop. Oder Computerspiele. Im Zweifelsfall ohnehin alle zusammen. Düster prognostizierte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber im Herbst 2001, das Thema werde „eine ähnliche Dramatik bekommen wie die innere Sicherheit“. Ein halbes Jahr später bestätigte der Amoklauf eines jungen Mannes in Erfurt Stoibers Vermutung nachhaltiger, als dem Politiker lieb gewesen sein dürfte.

Trotzdem hat sich der Wind gedreht. Plötzlich reden Politiker von Liberalisierung und Stärkung der Selbstkontrolle. Offenbar hat sich endlich herumgesprochen, was Jugendschützer schon lange beklagen: Die hiesige Regulationswut war bislang einmalig. Für jedes neue Medium wurde ein eigenes Gesetz ersonnen; und eine Behörde, die die Einhaltung dieses Gesetzes überwacht, gleich dazu. Da ständig neue Medien aufkamen, gab es schließlich derart viele Gesetze und Behörden, dass selbst Experten den Überblick verloren hatten.

Umstrittene Selbstkontrolle

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der am 1. April 2003 in Kraft tritt, soll der Paragrafendschungel gelichtet werden; zumindest in einem ersten Schritt. Seit Jahren fordern Jugendschützer, die Jugendschutzbestimmungen in einem Gesetz zusammenzufassen. Bislang scheiterten die diversen Reformvorschläge an der zersplitterten Zuständigkeit: Mal fiel ein Medium in die Kompetenz der Länder, mal war der Bund zuständig; für gleiche Inhalte galten unterschiedliche Maßstäbe.

In dem neuen Gesetz werden hingegen alle Online-Medien, also Fernsehen, Hörfunk, Teledienste und Mediendienste, gemeinsam erfasst.

Zweite große Neuerung: Die Selbstkontrolle wird gestärkt. Aus just diesem Grund betrachtet man das Reformmodell bei den Landesmedienanstalten mit „prinzipieller Sorge“, denn die Position der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist nicht unumstritten: Die FSF, ein von Privatsendern wie RTL und Sat 1 gegründeter Verein, ist von den eigenen Mitgliedern regelmäßig umgangen worden, weil die Sender kritische Produktionen wie etwa selbstproduzierte Fernsehfilme („Die heilige Hure“, RTL) gar nicht erst zur Begutachtung vorgelegt haben. Deshalb haben sich vor allem die Landesmedienanstalten gegen eine Aufwertung der FSF gewehrt. Wolle man die Selbstkontrolle in diesem Bereich stärken, fordert ein führender Mitarbeiter einer Landesmedienanstalt, müsse erst mal der Einfluss der Sender drastisch sinken. Weil die Landesmedienanstalten trotz reichhaltiger Erfahrungen beim Entwurf des Staatsvertrages überhaupt nicht zu Rate gezogen wurden, gibt es in ihren Kreisen Mitarbeiter, die das neue Gesetz für „ein Machwerk“ halten, ersonnen von Menschen, „die offenbar keine Ahnung von der Materie haben“; den Jugendschutz werde man „auf gar keinen Fall aus der Hand geben“.

Soweit ist es dann auch nicht gekommen, obwohl es zwischenzeitlich so aussah. Die Selbstkontrollgremien werden von einer zentralen „Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM) beaufsichtigt. Gerade über die Zusammensetzung dieser Kommission gab es einen heftigen Streit zwischen Staatskanzleien und Landesmedienanstalten. Letzere entsenden, wie es im neuen Staatsvertrag heißt, „sachverständige Direktoren“ in die KJM. Einer von ihnen übernimmt den Vorsitz. Eine Mehrheit ist jedoch nicht vorgesehen: „Die Besetzung mit Direktoren soll mindestens paritätisch mit anderen Sachverständigen erfolgen“. In den Staatskanzleien gibt es durchaus Stimmen, die dieses „mindestens“ als „höchstens“ interpretiert wissen wollen.

Was unter „Missbrauch“ zu verstehen ist

Die für hiesige Verhältnisse fast schon revolutionäre Innovation besteht jedoch darin, dass selbst die KJM nur noch eine „Vertretbarkeitskontrolle“ durchführt. Bislang haben sich Landesmedienanstalten und FSF immer wieder darüber gestritten, ob ein Glas halb voll oder halb leer sei. In Zukunft wird jedoch nur noch der Missbrauch kontrolliert. Eingeschritten wird allein dann, wenn gegen Verbote (zum Beispiel NS-Propaganda) und Verbreitungsbeschränkungen (Pornografie) verstoßen wird. Oder, um im Bilde zu bleiben: wenn ein Glas ganz offensichtlich leer ist. Sollten sich solche Fälle wiederholen, gibt es ein wirkungsvolles Druckmittel: Wenn etwa der FSF das Gütesiegel entzogen wird, dürfte sie wohl auch rasch ihre Mitglieder verlieren.

Endlich Planungssicherheit

Die TV-Sender wiederum haben endlich Planungssicherheit. Ein Gutachten der FSF, so das Senderargument, sei bis zum 1. April 2003 bedeutungslos gewesen, denn als Sender habe man stets damit rechnen müssen, dass die Landesmedienanstalten eine Sendung nach der Ausstrahlung nochmals prüften und zu einem anderen Ergebnis kämen. Davon abgesehen aber hat sich die FSF als Einrichtung bewährt, zumal ihre Unabhängigkeit außer Zweifel steht: Die Prüfgrundsätze sehen vor, dass ein Prüfer nicht im Umfeld eines der Mitgliedssender beschäftigt sein darf.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Filmförderung in der Sackgasse

Die Töpfe des DFFF 1 & 2 sowie des GMPF sind bereits vier Monate vor Jahresende ausgeschöpft. Das zeigt die enorme Nachfrage und das Wachstumspotenzial des Filmstandorts Deutschland. Deutsche Studios und Drehorte, Crews und Kreative, Produktionsunternehmen und Dienstleister sind gefragt – und stärken damit die gesamte filmwirtschaftliche Wertschöpfungskette bis hin zu den Kinos. 
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »