Musterprozess gegen US-Medienhäuser geht in die entscheidende Runde

Gespannt warten zehntausende US-Freelancer derzeit auf Neuigkeiten aus Washington, aus dem Supreme Court. Hier wird seit dem 28. März darüber verhandelt, ob Verlage die Texte freier Autoren in digitalen Medien wie Datenbanken, Internet oder CD-ROMs veröffentlichen dürfen, ohne dafür zusätzliches Honorar zu zahlen.Sieben Jahre brauchten die klagenden sechs Journalisten im Prozess „Tasini et al vs. The New York Times et al“, bis die Berufung der Verlage sie nach ihrem Sieg vor dem 2nd U.S. Circuit Court of Appeals im September 1999 vor den obersten Gerichtshof der USA brachte. Hauptkläger ist Jonathan Tasini, der Vorsitzender des Autorenverbandes National Writers‘ Union (NWU), und die Beklagten sind namhafte Medienhäuser. Zu ihnen zählen die Verlage von „New York Times“, „Time Magazine“, „Sports Illustrated“ und „National Geographic“, aber auch – da viele Printmedien ihre elektronischen Archive verkauft haben – die University Microfilms und der weltgrößte Datenbankanbieter Lexis/Nexis. Die Entscheidung in dem Musterprozess wird weitreichende Folgen für die digitale Vermarktung journalistischer Inhalte haben. Die juristische Auseinandersetzung geht eigentlich um die Auslegung von zwei Wörtern im Copyright Act von 1976, zuletzt also geändert vor Anbruch des Internet-Zeitalters. Seither behalten freie Autoren die Rechte an ihren Texten – anders als angestellte Redakteure, die in den USA keine Urheberrechte an ihren Artikeln haben. Die Verlage dürften aber Texte in einer „überarbeiteten Ausgabe“ verwenden, ohne erneut dafür zu zahlen. Strittig ist nun, ob digitale Veröffentlichungen als überarbeitete Ausgaben zählen – wie die Verleger behaupten – oder als neue Produkte.

Den Autoren geht es um „einen fairen Anteil am Umsatz“, den Verlage im digitalen Zeitalter machen. Sollten die Autoren Recht bekommen, befürchten die Medienkonzerne massenhafte Schadensersatzklagen. Öffentlichkeitswirksam verbreiten sie das „Horrorszenario“, dass aus den Archiven die Texte aller freien Autoren gelöscht werden müssten, was ihnen die Unterstützung von Historikern, Bibliotheken und Universitäten gesichert hat.

Doch natürlich geht es den Medienhäusern ums Geld. Datenbanken wie Lexis/Nexis verdienen mittlerweile nicht schlecht. Einen Artikel aus dem Archiv der New York Times im Internet abzurufen, kostet den Nutzer 2,50 Dollar. Beide Konzerne gehören zu den Beklagten.

In den neueren Verträgen mit Freien lassen sich die Verlage – wie in Deutschland – das Recht auf elektronische Zweitverwertung ausdrücklich übertragen. Auch dagegen haben mehrere Autoren im vergangenen Jahr mit Unterstützung der Journalistengewerkschaft NRU eine Klage eingereicht, die sich gegen den Boston Globe richtet. Die Zeitung hatte ihren Freien gedroht, dass sie keine Aufträge mehr erhalten, wenn sie die digitalen Rechte nicht abtreten.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Italien: Neun Jahre Haft für Recherche?

Drei Reporter*innen der italienischen Tageszeitung Domani müssen mit bis zu neun Jahren Gefängnis rechnen. Die Staatsanwaltschaft Perugia ermittelt gegen sie, weil sie vertrauliche Dokumente von einem Beamten angefordert und erhalten und das Geheimhaltungsprinzip der Ermittlungen verletzt haben sollen. Die dju-Bundesvorsitzende Tina Groll kritisierte, dass „hier investigative Berichterstattung über Mitglieder der italienischen Regierung unterdrückt werden soll."
mehr »

RSF: Vertrauen Sie der freien Presse!

Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung wählt in diesem Jahr ein neues Staatsoberhaupt oder eine neue Regierung, Regional- oder Kommunalpolitiker. Gleichzeitig begeht die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen (RSF) ihr 30-jähriges Bestehen. Grund genug für die Kampagne „Erste Worte“. Unterschiedliche Menschen hören Auszüge aus den Antrittsreden ihrer Präsidenten: Wladimir Putin aus dem Jahr 2000, Nicolás Maduro aus dem Jahr 2013 und Recep Tayyip Erdogan 2014.
mehr »

Unabhängige Medien in Gefahr

Beim ver.di-Medientag Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutierten am 20. April rund 50 Teilnehmende im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig die aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft, die Diversität in den Medien und Angriffe auf Medienschaffende. Das alles auch vor dem Hintergrund, dass bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg die AfD laut Umfragen stark profitiert. 
mehr »

ARD-Krimis werden barrierefrei

Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdensprache – das sind die so genannten barrierefreien Angebote, die gehörlosen oder extrem schwerhörige Fernsehzuschauer*innen gemacht werden. Die ARD sendet fast alle neu produzierten Folgen ihrer Krimireihen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ auch mit Gebärdensprache. Beide Reihen seien „die ersten und aktuell die einzigen regelmäßigen fiktionalen Angebote mit Gebärdensprache in der deutschen Fernsehlandschaft“, erklärte die ARD.
mehr »