Musterprozess gegen US-Medienhäuser geht in die entscheidende Runde

Gespannt warten zehntausende US-Freelancer derzeit auf Neuigkeiten aus Washington, aus dem Supreme Court. Hier wird seit dem 28. März darüber verhandelt, ob Verlage die Texte freier Autoren in digitalen Medien wie Datenbanken, Internet oder CD-ROMs veröffentlichen dürfen, ohne dafür zusätzliches Honorar zu zahlen.Sieben Jahre brauchten die klagenden sechs Journalisten im Prozess „Tasini et al vs. The New York Times et al“, bis die Berufung der Verlage sie nach ihrem Sieg vor dem 2nd U.S. Circuit Court of Appeals im September 1999 vor den obersten Gerichtshof der USA brachte. Hauptkläger ist Jonathan Tasini, der Vorsitzender des Autorenverbandes National Writers‘ Union (NWU), und die Beklagten sind namhafte Medienhäuser. Zu ihnen zählen die Verlage von „New York Times“, „Time Magazine“, „Sports Illustrated“ und „National Geographic“, aber auch – da viele Printmedien ihre elektronischen Archive verkauft haben – die University Microfilms und der weltgrößte Datenbankanbieter Lexis/Nexis. Die Entscheidung in dem Musterprozess wird weitreichende Folgen für die digitale Vermarktung journalistischer Inhalte haben. Die juristische Auseinandersetzung geht eigentlich um die Auslegung von zwei Wörtern im Copyright Act von 1976, zuletzt also geändert vor Anbruch des Internet-Zeitalters. Seither behalten freie Autoren die Rechte an ihren Texten – anders als angestellte Redakteure, die in den USA keine Urheberrechte an ihren Artikeln haben. Die Verlage dürften aber Texte in einer „überarbeiteten Ausgabe“ verwenden, ohne erneut dafür zu zahlen. Strittig ist nun, ob digitale Veröffentlichungen als überarbeitete Ausgaben zählen – wie die Verleger behaupten – oder als neue Produkte.

Den Autoren geht es um „einen fairen Anteil am Umsatz“, den Verlage im digitalen Zeitalter machen. Sollten die Autoren Recht bekommen, befürchten die Medienkonzerne massenhafte Schadensersatzklagen. Öffentlichkeitswirksam verbreiten sie das „Horrorszenario“, dass aus den Archiven die Texte aller freien Autoren gelöscht werden müssten, was ihnen die Unterstützung von Historikern, Bibliotheken und Universitäten gesichert hat.

Doch natürlich geht es den Medienhäusern ums Geld. Datenbanken wie Lexis/Nexis verdienen mittlerweile nicht schlecht. Einen Artikel aus dem Archiv der New York Times im Internet abzurufen, kostet den Nutzer 2,50 Dollar. Beide Konzerne gehören zu den Beklagten.

In den neueren Verträgen mit Freien lassen sich die Verlage – wie in Deutschland – das Recht auf elektronische Zweitverwertung ausdrücklich übertragen. Auch dagegen haben mehrere Autoren im vergangenen Jahr mit Unterstützung der Journalistengewerkschaft NRU eine Klage eingereicht, die sich gegen den Boston Globe richtet. Die Zeitung hatte ihren Freien gedroht, dass sie keine Aufträge mehr erhalten, wenn sie die digitalen Rechte nicht abtreten.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Als deutsche Reporterin im Iran

Die ZDF-Korrespondentin Phoebe Gaa ist zuständig für die Berichterstattung aus der Türkei, dem Iran und Afghanistan. Sie ist eine der wenigen westlichen Journalisten, die im Iran vor Ort ist. Mit M sprach sie über die Proteste im Iran und wie sie darüber berichtet.
mehr »

Der SR lässt sich checken

Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen unter Spar- und Reformdruck. Die Politik verlangt den Abbau von Mehrfachstrukturen und eine Profilierung des Programmauftrags. Die meisten Anstalten sind bereits im Umbau. Angesichts dieser Herausforderungen lässt der Saarländische Rundfunk (SR) derzeit seine Organisationsstrukturen von externen Beratern überprüfen.
mehr »

ÖRR als Public Open Space?

Der Reformstaatsvertrag eröffnet neue Wege für die Infrastruktur öffentlicher Kommunikation, befindet Jan Christopher Kalbhenn in einer Kurzstudie, die er für die Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst hat. Denn die demokratische Öffentlichkeit, so Kalbhenn, steht angesichts der Machtkonzentration bei digitalen Plattformen vor einer grundlegenden ordnungspolitischen Herausforderung.
mehr »

Spanien droht Musk mit Strafen

Für Elon Musk, Chef der Online-Plattform X ist der spanische Regierungschef ein „Tyrann“ oder ein „Faschist“. Pedro Sanchez will "Tech-Oligarchen" wie Musk persönlich strafrechtlich für Inhalte auf ihren Plattformen und für Manipulationen an Algorithmen verantwortlich machen und ein Social-Media-Verbot für junge Menschen einführen.
mehr »