Musterprozess gegen US-Medienhäuser geht in die entscheidende Runde

Gespannt warten zehntausende US-Freelancer derzeit auf Neuigkeiten aus Washington, aus dem Supreme Court. Hier wird seit dem 28. März darüber verhandelt, ob Verlage die Texte freier Autoren in digitalen Medien wie Datenbanken, Internet oder CD-ROMs veröffentlichen dürfen, ohne dafür zusätzliches Honorar zu zahlen.Sieben Jahre brauchten die klagenden sechs Journalisten im Prozess „Tasini et al vs. The New York Times et al“, bis die Berufung der Verlage sie nach ihrem Sieg vor dem 2nd U.S. Circuit Court of Appeals im September 1999 vor den obersten Gerichtshof der USA brachte. Hauptkläger ist Jonathan Tasini, der Vorsitzender des Autorenverbandes National Writers‘ Union (NWU), und die Beklagten sind namhafte Medienhäuser. Zu ihnen zählen die Verlage von „New York Times“, „Time Magazine“, „Sports Illustrated“ und „National Geographic“, aber auch – da viele Printmedien ihre elektronischen Archive verkauft haben – die University Microfilms und der weltgrößte Datenbankanbieter Lexis/Nexis. Die Entscheidung in dem Musterprozess wird weitreichende Folgen für die digitale Vermarktung journalistischer Inhalte haben. Die juristische Auseinandersetzung geht eigentlich um die Auslegung von zwei Wörtern im Copyright Act von 1976, zuletzt also geändert vor Anbruch des Internet-Zeitalters. Seither behalten freie Autoren die Rechte an ihren Texten – anders als angestellte Redakteure, die in den USA keine Urheberrechte an ihren Artikeln haben. Die Verlage dürften aber Texte in einer „überarbeiteten Ausgabe“ verwenden, ohne erneut dafür zu zahlen. Strittig ist nun, ob digitale Veröffentlichungen als überarbeitete Ausgaben zählen – wie die Verleger behaupten – oder als neue Produkte.

Den Autoren geht es um „einen fairen Anteil am Umsatz“, den Verlage im digitalen Zeitalter machen. Sollten die Autoren Recht bekommen, befürchten die Medienkonzerne massenhafte Schadensersatzklagen. Öffentlichkeitswirksam verbreiten sie das „Horrorszenario“, dass aus den Archiven die Texte aller freien Autoren gelöscht werden müssten, was ihnen die Unterstützung von Historikern, Bibliotheken und Universitäten gesichert hat.

Doch natürlich geht es den Medienhäusern ums Geld. Datenbanken wie Lexis/Nexis verdienen mittlerweile nicht schlecht. Einen Artikel aus dem Archiv der New York Times im Internet abzurufen, kostet den Nutzer 2,50 Dollar. Beide Konzerne gehören zu den Beklagten.

In den neueren Verträgen mit Freien lassen sich die Verlage – wie in Deutschland – das Recht auf elektronische Zweitverwertung ausdrücklich übertragen. Auch dagegen haben mehrere Autoren im vergangenen Jahr mit Unterstützung der Journalistengewerkschaft NRU eine Klage eingereicht, die sich gegen den Boston Globe richtet. Die Zeitung hatte ihren Freien gedroht, dass sie keine Aufträge mehr erhalten, wenn sie die digitalen Rechte nicht abtreten.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gaza: Anhaltende Kritik am Zugangsverbot

Für die Internationale Journalisten-Föderation (IJF) ist das seit Oktober 2023 geltende Zugangsverbot für internationale Journalist*innen zum Gazastreifen ein Gegenstand anhaltender Kritik. Auch deutsche Medien sind auf zensierte Informationen des israelischen Militärs und auf Zuarbeit vor Ort lebender Kolleg*innen angewiesen. Diese leben mit ihren Familien unter ständiger Lebensgefahr.
mehr »

Kulturförderung unter rechten Bedingungen

Die Kritik an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer reißt auch auf der Leipziger Buchmesse nicht ab. Zum Festakt gab es „Rote Karten“ vom Börsenverein, Buhrufe und vor der Tür eine Demo zu „Gegen Zensur & Autoritarismus“. Auch der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) hinterfragt Weimers Vorgehen in der Kulturförderung.
mehr »

Neues KI-Tool zur Medienaufsicht

Seit 2022 nutzen alle Landesmedienanstalten bei der Aufsicht KI, um im Internet nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen, etwa nach Hassrede, Gewaltdarstellungen oder frei zugänglicher Pornografie. Im Juni 2025 kündigten die Bundesländer an, dafür eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen.
mehr »

EU will Urheberrecht besser schützen

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den sogenannten Voss-Bericht „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen“ vorgelegt. Er sei, erklärt die IT-Rechts-Anwältin Lina Böcker bei urheber.info, eine „Zeitenwende für das Urheberrecht“.
mehr »