Netzneutralität: Offenes Internet in der EU gestärkt

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat am 30. August seine Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. An diese Leitlinien müssen sich die Regulierungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesnetzagentur, in ihrer Auslegung der EU-Verordnung zur Netzneutralität künftig halten. Verbraucherschützer_innen und Netzaktivist_innen werten die nun beschlossenen Klauseln als Erfolg für das offene Internet. Zuvor hatten 500.000 Menschen die Kampagne „Save the Internet“ für den Erhalt der Netzneutralität unterstützt.

Das Prinzip der Netzneutralität garantiert, dass alle Daten von den Internetprovidern gleichberechtigt befördert werden und somit alle Internetnutzer freien und gleichen Zugriff auf diese Daten haben. Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission eine Verordnung zur Regelung der Netzneutralität auf europäischer Ebene beschlossen, die jedoch aufgrund schwammiger Formulierungen großen Unternehmen wie der Telekom zu viele Schlupflöcher bot, um die Netzneutralität zu unterlaufen. Bürgerrechtler_innen und Netzaktivist_innen hatten vor allem die unklaren Regelungen zu den sogenannten „Spezialdiensten“ kritisiert. Demnach wäre es Telekommunikationsfirmen möglich gewesen, bestimmte Daten bevorzugt zu befördern und somit kostenpflichtige Überholspuren auf der Datenautobahn zu schaffen.

Nach einer öffentlichen Konsultation hat die BEREC nun Leitlinien zur Auslegung besagter Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten festgelegt, welche zumindest das Einrichten von Spezialdiensten im Netz verhindern. Netzexperten bemängeln zwar, dass die Streitfrage der Zero-Rating-Angebote, also von Diensten, die unabhängig vom Datenvolumen immer mit der gleichen Bandbreite angeboten werden, aufgrund der Formulierungen weiterhin ungelöst bleibe, dennoch werden die Leitlinien insgesamt als Erfolg für das offene Internet gewertet:

„Dies ist ein wichtiger Tag für das offene Internet in der EU. BEREC hat in seinen Leitlinien einen guten Kompromiss gefunden. Sie sind auf der einen Seite verbraucherfreundlich und setzen wettbewerbsschädlichen Praktiken Grenzen. Auf der anderen Seite lassen sie den Unternehmen ausreichenden Raum, ihre Netze zu optimieren sowie neue und innovative Geschäftsmodelle anzubieten. Die Bundesnetzagentur muss nun die TSM-Verordnung und die BEREC-Richtlinien konsequent anwenden und durchsetzen“, so Klaus Müller, Vorstand von verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

Serien gegen Diktatur und Faschismus

Die Series Mania in Lille ist wohl eines der wichtigsten Serienfestivals weltweit. In diesem Jahr fiel auf: Viele der der neuesten Produktionen befassten sich mit den Themen Totalitarismus und Unterdrückung – vermutlich auch eine Reaktion auf das, was viele Menschen im Moment bewegt.
mehr »

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

Filmtipp: Friedas Fall

Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
mehr »