Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat am 30. August seine Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. An diese Leitlinien müssen sich die Regulierungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesnetzagentur, in ihrer Auslegung der EU-Verordnung zur Netzneutralität künftig halten. Verbraucherschützer_innen und Netzaktivist_innen werten die nun beschlossenen Klauseln als Erfolg für das offene Internet. Zuvor hatten 500.000 Menschen die Kampagne „Save the Internet“ für den Erhalt der Netzneutralität unterstützt.
Das Prinzip der Netzneutralität garantiert, dass alle Daten von den Internetprovidern gleichberechtigt befördert werden und somit alle Internetnutzer freien und gleichen Zugriff auf diese Daten haben. Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission eine Verordnung zur Regelung der Netzneutralität auf europäischer Ebene beschlossen, die jedoch aufgrund schwammiger Formulierungen großen Unternehmen wie der Telekom zu viele Schlupflöcher bot, um die Netzneutralität zu unterlaufen. Bürgerrechtler_innen und Netzaktivist_innen hatten vor allem die unklaren Regelungen zu den sogenannten „Spezialdiensten“ kritisiert. Demnach wäre es Telekommunikationsfirmen möglich gewesen, bestimmte Daten bevorzugt zu befördern und somit kostenpflichtige Überholspuren auf der Datenautobahn zu schaffen.
Nach einer öffentlichen Konsultation hat die BEREC nun Leitlinien zur Auslegung besagter Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten festgelegt, welche zumindest das Einrichten von Spezialdiensten im Netz verhindern. Netzexperten bemängeln zwar, dass die Streitfrage der Zero-Rating-Angebote, also von Diensten, die unabhängig vom Datenvolumen immer mit der gleichen Bandbreite angeboten werden, aufgrund der Formulierungen weiterhin ungelöst bleibe, dennoch werden die Leitlinien insgesamt als Erfolg für das offene Internet gewertet:
„Dies ist ein wichtiger Tag für das offene Internet in der EU. BEREC hat in seinen Leitlinien einen guten Kompromiss gefunden. Sie sind auf der einen Seite verbraucherfreundlich und setzen wettbewerbsschädlichen Praktiken Grenzen. Auf der anderen Seite lassen sie den Unternehmen ausreichenden Raum, ihre Netze zu optimieren sowie neue und innovative Geschäftsmodelle anzubieten. Die Bundesnetzagentur muss nun die TSM-Verordnung und die BEREC-Richtlinien konsequent anwenden und durchsetzen“, so Klaus Müller, Vorstand von verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).