Netzneutralität: Offenes Internet in der EU gestärkt

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat am 30. August seine Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. An diese Leitlinien müssen sich die Regulierungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesnetzagentur, in ihrer Auslegung der EU-Verordnung zur Netzneutralität künftig halten. Verbraucherschützer_innen und Netzaktivist_innen werten die nun beschlossenen Klauseln als Erfolg für das offene Internet. Zuvor hatten 500.000 Menschen die Kampagne „Save the Internet“ für den Erhalt der Netzneutralität unterstützt.

Das Prinzip der Netzneutralität garantiert, dass alle Daten von den Internetprovidern gleichberechtigt befördert werden und somit alle Internetnutzer freien und gleichen Zugriff auf diese Daten haben. Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission eine Verordnung zur Regelung der Netzneutralität auf europäischer Ebene beschlossen, die jedoch aufgrund schwammiger Formulierungen großen Unternehmen wie der Telekom zu viele Schlupflöcher bot, um die Netzneutralität zu unterlaufen. Bürgerrechtler_innen und Netzaktivist_innen hatten vor allem die unklaren Regelungen zu den sogenannten „Spezialdiensten“ kritisiert. Demnach wäre es Telekommunikationsfirmen möglich gewesen, bestimmte Daten bevorzugt zu befördern und somit kostenpflichtige Überholspuren auf der Datenautobahn zu schaffen.

Nach einer öffentlichen Konsultation hat die BEREC nun Leitlinien zur Auslegung besagter Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten festgelegt, welche zumindest das Einrichten von Spezialdiensten im Netz verhindern. Netzexperten bemängeln zwar, dass die Streitfrage der Zero-Rating-Angebote, also von Diensten, die unabhängig vom Datenvolumen immer mit der gleichen Bandbreite angeboten werden, aufgrund der Formulierungen weiterhin ungelöst bleibe, dennoch werden die Leitlinien insgesamt als Erfolg für das offene Internet gewertet:

„Dies ist ein wichtiger Tag für das offene Internet in der EU. BEREC hat in seinen Leitlinien einen guten Kompromiss gefunden. Sie sind auf der einen Seite verbraucherfreundlich und setzen wettbewerbsschädlichen Praktiken Grenzen. Auf der anderen Seite lassen sie den Unternehmen ausreichenden Raum, ihre Netze zu optimieren sowie neue und innovative Geschäftsmodelle anzubieten. Die Bundesnetzagentur muss nun die TSM-Verordnung und die BEREC-Richtlinien konsequent anwenden und durchsetzen“, so Klaus Müller, Vorstand von verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wie berichten über Katastrophen?

Medien müssen immer häufiger über Krisen unterschiedlicher Art berichten. Für die gesellschaftliche Resilienz ist es wichtig, dass dies empathisch, sachgerecht und konstruktiv geschieht. Die Studie "Berichten über Leid und Katastrophen" der Otto-Brenner-Stiftung gibt Anregungen, wie das gelingen kann. Die Ahrtalflut 2021 ist hierfür ein Lehrstück.  
mehr »

DGB Bayern will einen starken ÖRR

Der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften haben im Rahmen eines Austauschs mit der Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, die Bedeutung eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Bayern betont. Angesichts wachsender Kritik an den Strukturen und der Berichterstattung des ÖRR erkennt der DGB Bayern die Notwendigkeit umfassender Reformen, warnt aber vor Kürzungen beim Rundfunkbeitrag.
mehr »

Sorge um Pressefreiheit in Osteuropa

„Journalistinnen und Journalisten stehen In vielen Ländern Osteuropas unter enormem Druck von Regierungen. Von Pressefreiheit kann angesichts von Repressalien wie Klagen, Bedrohungen und Inhaftierungen keine Rede mehr sein. Dabei machen die Journalist*innen einfach nur eins – ihre Arbeit“, betont Tina Groll, Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, anlässlich der Verleihung der Free Media Awards 2024 für Medienschaffende in Osteuropa heute norwegischen Nobel-Institut in Oslo.
mehr »

Brandenburg bleibt ausreichend informiert

Am 22. September wählen die Bürger*innen Brandenburgs für fünf Jahre den neuen Landtag. Rund 2,1 Millionen Wahlberechtigte sind zwischen der Uckermark im Norden und der Lausitz im Süden zur Wahl aufgerufen. Regionale politische Information beziehen die Bürger*innen aus einem schrumpfenden Zeitungsangebot, der öffentlich-rechtlichen Zweiländeranstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie einem guten Dutzend kleiner privater TV-Sender.
mehr »