ZDF-Intendant Markus Schächter stellte auf dem Lerchenberg in Mainz sein Konzept für eine medienrechtliche Regelung von Programm-Veranstaltern und Programm-Plattformen vor. Er forderte ein Gesetz, in dem unter anderem eine klare Trennung zwischen dem Betrieb von Programm-Plattformen und der Veranstaltung von Medieninhalten fixiert ist.
Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, alle öffentlich-rechtlichen Programmangebote zu verbreiten, soweit die Netze das hergeben. Schächter spricht in diesem Zusammenhang von einer Erweiterung der „must carry“-Regelung (Transportpflicht), die bereits in den analogen Kabelnetzen von Bedeutung ist. Neu ist die Darstellung der „must-found“-Regelung (Auffindepflicht) von Schächter. Danach sollen die Programme von ARD und ZDF auf der Startseite der jeweiligen Plattform angebunden werden. Hinsichtlich der Distributionskosten verlangt Schächter eine gesetzliche Regelung, die den Rundfunkanstalten „faire und marktgerechte Preise“ gewährleistet. Auch in Bezug auf Verschlüsselung solle den öffentlich-rechtlichen Sendern kein Zwang auferlegt werden. Außerdem seien nach Schächter die Programme auf Kanalplätze zu legen, auf denen sie „intuitiv, leicht und schnell“ gefunden werden können.