Neues Urhebervertragsrecht jetzt!

Nur das hilft gegen den Totalausverkauf der Nutzungsrechte

Gespräch mit Gerd Nies (IG Medien), stellvertretender Vorsitzender und u.a. zuständig für die Rechtsabteilung und die Freien-Arbeit von ver.di

M: „Gesamtertrag“, „Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung“, „Kündigungsrecht nach 30 Jahren“ – diese Themen sorgen derzeit dafür, dass in der Republik zwischen Urheber/innen und Verwertern die Fetzen fliegen. Anlass: die geplante Novellierung des Urhebervertragsrechts.

Gerd Nies: Der Entwurf eines solchen Gesetzes wurde bereits im Mai letzten Jahres von fünf namhaften Urheberrechtsexperten vorgelegt. Die darin enthaltenen urheberfreundlichen Eckpunkte werden vom Bundesjustizministerium und von der Regierungskoalition weitgehend mit getragen. Bei den Verwertern allerdings – in Verlagen, Rundfunkanstalten oder auch Kultureinrichtungen – sorgen sie für Aufregung. Als „Abschaffung der Marktwirtschaft“ diffamiert zum Beispiel der Bundesverband der Zeitungsverleger die Möglichkeit, angemessene Honorare für jedwede Nutzung eines Werkes oder einer Darbietung kollektiv vereinbaren zu können. Die öffentlich-rechtlichen Sender publizierten in ungewohnter Eintracht mit den privatrechtlichen Anbietern eine „Studie“, wonach sich die Vergütungen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon jetzt in Neid erregenden Höhen von 61 bis 142 Mark pro Stunde bewegen.

Diese ARD-ZDF-VPRT-Studie war aber doch keine Untersuchung, sondern eine Selbstbefragung der Sender.

Gerd Nies: Das ist richtig. Wir haben unsererseits als ver.di – IG Medien einige langjährige Freie um die Berechnung ihrer tatsächlichen Einkommen gebeten – und überwiegend Antworten wie diese bekommen: „Als Freier im WDR (Wissenschaft) kann ich ,Pi mal Daumen‘ im Jahr 2000 von einem Stundenlohn von DM 43,- (incl. 7% MwSt. *und* incl. WDR-Urlaubsgeld und Wiederholungshonorare) ausgehen. Von einer übermäßigen Bezahlung kann also in keinem Fall die Rede sein.“ Natürlich gibt es einige, wenige Freie, die für eine gewisse Spanne in ihrem Berufsleben richtig gut verdienen. Aber wenn man die Masse der Freien betrachtet … Übrigens: Wenn die Sender meinen, dass sie schon heute angemessen vergüten, müssten sie vor einer entsprechenden Klausel bei der Novellierung des Urheberrechts ja keine Sorgen haben.

Das heißt, mit Veröffentlichungen wie der Studie sollen öffentlich Emotionen geschürt werden?

Gerd Nies: So scheint es. Ein „Glanzstück“ unsachlicher Argumentation lieferte der Verleger Lothar Schirmer im Februar in der „Süddeutschen Zeitung“: Auf die geplante Möglichkeit, die Angemessenheit von Honoraren rückwirkend gerichtlich prüfen lassen zu können, bemühte er das völlig unpassende Argument, Hitlers Erben könnten Honorare Hitlers heute womöglich prüfen lassen: „Was wäre wohl wann für ein deutsches Gericht, bitte schön, ein angemessenes Honorar für die Hetzschrift eines staatenlosen politischen Brandstifters, dessen Namen wir alle kennen, gewesen: 1925, im Jahr ihres ersten Erscheinens, 1938, als er auf der Höhe seiner internationalen Erfolge als Berufspolitiker steht, 1945, als er als Massenmörder vor aller Welt entlarvt ist oder vielleicht heute, knapp 15 Jahre vor Ablauf der Urheberrechtsschutzdauer? Dieses Beispiel macht auch deutlich: Kreative Menschen sind nicht immer Lichtgestalten.“ Unsachlicher geht es wohl kaum.

Das Ziel der Verwerter ist klar: Sie wollen die Novellierung verhindern …

Gerd Nies: …. oder sie zumindest in ihren Kernpunkten verwässern. Sie wollen ihre Marktstellung gegenüber den freiberuflichen Urheberinnen und Urhebern beibehalten. Diese – gerade freie Journalistinnen und Journalisten – haben auf Grund des ungleichen Kräfteverhältnisses fast keine Chance, sich gegen den von vielen Auftraggebern geforderten totalen Ausverkauf der Nutzungsrechte an ihren Beiträgen, Texten oder Bildmaterial zu fast beschämenden Honoraren zu wehren.

Zeitungsverlage und Anstalten argumentieren gegenüber den Freien, dass sie mit der Verwertung etwa für ihre Online-Auftritte ja auch nichts verdienen – die Internet-Angebote aber das Kerngeschäft stützten und damit die Absatzmöglichkeiten für Freie dauerhaft absicherten.

Gerd Nies: Stimmt, derzeit lässt sich im Internet selten Geld verdienen. Aber das wird nicht so bleiben. Was die jetzigen, für Nutzer noch weitgehend kostenfreien, Online-Angebote der Verlage und der Sender angeht: Warum sollten Freie Zukunftsinvestitionen der Rundfunkanstalten oder Verlage durch den Verzicht auf Honorare vorfinanzieren? Das jetzige Urheberrecht schützt die Urheber über die so genannte Zweckübertragungstheorie – falls die Urheber nicht etwas anderes in einem Vertrag regeln. Im dortigen Paragraf 31 Absatz 5 ist geregelt, dass sich der Umfang des Nutzungsrechts nach dem mit seiner Einräumung verfolgten Zweck bestimmt. Der Auftraggeber erwirbt also nicht mehr Rechte, als er für seine eigene Tätigkeit benötigt – ein Zeitungsverlag nur für sein Kerngeschäft: für die Veröffentlichung in der Zeitung und eventuell auch noch für die tagesaktuelle, 24-stündige Einstellung in das eigene Online-Angebot. Ein Filmproduzent erwirbt etwa die Verfilmungsrechte an einem Drehbuch und die Ausstrahlungsrechte am Film. Jede andere Nutzung müsste auch heute schon honoriert werden.

Es gibt Verlage, die offen zugeben, dass sie etwa mit ihrer jüngst gestarteten gemeinsamen Tochter Pressemonitorgesellschaft, die elektronische Pressespiegel vertreiben will, Geld machen wollen und wohl auch machen werden.

Gerd Nies: Das können sie nur, wenn die Freien ihre Rechte dafür abtreten. Aber dadurch verlieren die Urheberinnen und Urheber nicht nur Honorare und ihre persönlichen Chancen der Weiterverwertung. Sie verlieren auch VG Wort-Ausschüttungen für Pressespiegel. Denn das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte benennt in seinem Paragraf 49 keine Vergütungspflicht von Online-Pressespiegeln – nur für die Papierform. Einige Blätter, wie die „Berliner Zeitung“ in Hamburg oder die „Süddeutsche Zeitung“, das „Handelsblatt“ und „Die Welt“ haben mit dieser Begründung Einstweilige Verfügungen gegen die Verwertungsgesellschaft Wort erstritten – mit der Folge, dass die VG Wort keine Verträge für ihre Mitglieder über elektronische Pressespiegel abschließen darf. Die Gewerkschaften und die VG Wort vertreten die Auffassung, dass auch elektronische Pressespiegel unter den Paragrafen 49 Urheberrechtsgesetz fallen. Die Hauptsacheverfahren dazu stehen allerdings noch aus.

Warum schüren die Anstalten und die Verlage unnötigerweise solche Unruhe in ihren Häusern – wissend, dass mit einer Novellierung des Urhebervertragsrechts der jetzt abgepresste totale Ausverkauf nicht mehr möglich sein wird?

Gerd Nies: Die ersten Verwerter haben eingesehen, dass ein Regelungsbedarf besteht. So haben wir in drei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Tarifverträge zum Urheberrecht abgeschlossen. Mit weiteren Anstalten wird verhandelt. Unser Ziel ist es natürlich, in allen Anstalten identische Verträge durchzusetzen.

Aber auch Verlage wie der Süddeutsche oder die Ullstein GmbH haben eingelenkt und Gesprächsbereitschaft signalisiert, nachdem sich ihre Freien zusammengeschlossen und mit Unterstützung der Gewerkschaften und ihrer fest angestellten Kolleginnen und Kollegen ihre Verwertungsrechte verteidigt haben.

Aber diese Beispiele zeigen auch, wie notwendig es ist, statt solcher Kraftanstrengungen in einzelnen Häusern, jetzt kollektive Sicherungsnetze einzuziehen. Wir sind als Gewerkschaft in engem Kontakt zu anderen Organisationen, die Urheberinnen und Urheber vertreten, und betreiben auf internationaler, europäischer und auf Bundesebene massiv Lobbyarbeit – gerade auch, um die urheberrechtsfreundliche Haltung der Bundesregierung und des Bundesjustizministeriums gegen das Verwertergeschrei zu unterstützen. „Für die Unterstützung der IG Medien“, so schrieb kürzlich die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin an die IG Medien „bin ich dankbar. Die politische Auseinandersetzung wird sicherlich weitergehen, der lange Atem wird also dringend gebraucht.“


  • Das Gespräch mit Gerd Nies führte Viktoria Mann

 

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