Nicht akzeptabel

Das Urheberrecht bewegt derzeit die Gemüter. Und das ist auch gut so! Denn viele Fragen aus dem zunehmend digital bestimmten Medienalltag harren dringlich einer Antwort. Nun hat das Bundesjustizministerium nach jahrelangem Anlauf noch kurz vor der Sommerpause einen Schnellschuss abgegeben, der auch nur einen Teilaspekt des Urheberrechts berührt: Auf dem Tisch liegt der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Verlage. Und diesen kommt er in offensichtlicher Lobbymanie auch entgegen. Es wundert also nicht, dass darin die Interessen der Urheberinnen und Urheber nur unzureichend berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung habe es nicht geschafft, in dieser Legislaturperiode „die dringend gebotene Weiterentwicklung des Urheberrechtes anzugehen“, kritisiert Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender. Es fehle „jede Initiative zur Stärkung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen des Urhebervertragsrechtes.“ Gleiches gelte für den Schutz kreativer Produkte in der Digitalen Welt und den Umgang mit verwaisten Werken. Auch wenn der Schutz journalistischer Inhalte im Netz und die Absicherung von Paid-Content-Modellen im Internet von ver.di unterstützt würden, sei der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel.

Es sei notwendig, „dass ein unverzichtbarer Anspruch auf angemessene Beteiligung an den Vergütungen für das Leistungsschutzrecht der Verlage im Gesetz festgeschrieben wird. Die Erlösbeteiligung für die Urheberinnen und Urheber sollte dabei bei der Hälfte der erzielten Einnahmen liegen“, heißt es in einer ver.di-Pressemitteilung.

Auf Freiwilligkeit kann man bei den Verlagen nicht hoffen. Das zeigen die negativen Erfahrungen, die freie Journalistinnen und Journalisten mit den vereinbarten Vergütungsregeln machen. Sie werden von vielen Verlagen nicht eingehalten.
Deshalb kann der Weg nur sein, „dass die Rechtewahrnehmung über eine Verwertungsgesellschaft erfolgt und nicht – wie offenbar vorgesehen – in einem direkten Vertragsverhältnis zwischen den Verlagen und den gewerblichen Nutzern“. So ver.di, die 60.000 betroffene Urheber/innen und ausübende Künstler/innen in ihren Reihen vertritt.

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