Nicht mehr zeitgemäß

Rheinland-Pfalz lässt ZDF-Staatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht überprüfen

Noch vor Weihnachten will Rheinland-Pfalz mit einem Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht den ZDF-Staatsvertrag auf seine Verfassungsmäßigkeit abklopfen lassen. Das kündigte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am 30. November nach einer Sitzung seines Ministerrats an. Wie Becks Staatskanzlei mitteilt, soll „im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ auf dem Klageweg geprüft werden, „ob gesellschaftlich relevante Gruppierungen im Verhältnis zur Politik in den Gremien des ZDF ausreichend repräsentiert sind“.
Anlass für die Klage ist die Causa Nikolaus Brender, dessen Vertrag als Chefredakteur des ZDF vor allem auf Betreiben des ehemaligen hessischen Regierungschefs Roland Koch und des von der CDU/CSU dominierten ZDF-Verwaltungsrates im November 2009 nicht verlängert worden war. Dies war seinerzeit gegen den auasdrücklichen Wunsch von ZDF-Intendant Markus Schächter geschehen. Anstelle von Brender übernahm zum 1. April 2010 der frühere Leiter des ZDF-Hauptstadtstudios, Peter Frey, das Amt des Chefredakteurs.
Ausgearbeitet wurde die Normenkontrollklage vom Kölner Medienrechtler Karl-Eberhard Hain. Das ZDF-Gesetz schreibt vor, wie Parteien und gesellschaftliche Gruppen in der Senderaufsicht repräsentiert sind. Laut Hain beträgt der Anteil von Partei- und Staatsvertretern im ZDF-Fernsehrat 46 Prozent. Auch im Verwaltungsrat liege diese Quote bei mindestens 43 Prozent. „Nach heutigem Rechtsverständnis“, so die Auffassung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, sei der ZDF-Staatsvertrag „nicht mehr zeitgemäß“.
Kurt Beck ist in Personalunion Vorsitzender der Rundfunkkommission der Bundesländer sowie Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates. Der Antrag sei „nicht darauf gerichtet, Vertreter von Politik und Parteien aus den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zu entfernen“. Parteien und Politiker seien demokratisch legitimierte Teile der Gesellschaft und müssten auch künftig in den öffentlich-rechtlichen Gremien neben anderen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen vertreten sein. Es gehe aber darum, künftig eine „angemessene Staatsferne“ in der Komposition der Aufsichtsgremien sicherzustellen.
Einen ersten Entwurf für eine Verfassungsklage hatte bereits die Bundestagsfraktion der Grünen beim Mainzer Verfassungsrechtler und früheren Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Dieter Dörr, in Auftrag gegeben. Der Versuch der Grünen, über den Bundestag eine Reform des ZDF-Staatsvertrags zu erreichen, scheiterte jedoch an der fehlenden Unterstützung durch die SPD-Fraktion. Die SPD wiederum wollte ursprünglich die auch von ihr beklagte mangelnde Staatsferne des ZDF-Staatsvertrags über die Rundfunkkommission der Länder verringern, scheiterte aber an der CDU/CSU-Mehrheit in der Länderkammer. Die Chancen auf diesen Weg dürften mit dem veränderten politischen Klima angesichts diverser Landtagswahlen im kommenden Jahr steigen. Seit kurzem verhandeln Grüne und SPD wieder über die Möglichkeit, auch über den Bundestag die angestrebte Reform des ZDF-Vertragswerks einzuleiten.

 

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