DÜSSELDORF. Die Verlagsgruppe Holtzbrinck darf die Berliner Zeitung nicht erwerben. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte in seiner Entscheidung vom 27. Oktober (Az.: IV Kart 7/04) ein entsprechendes Verbot des Bundeskartellamtes.
Das Kartellamt hatte den Zeitungskauf wegen einer drohenden marktbeherrschenden Stellung des Verlags auf dem Berliner Zeitungsmarkt verboten. Diese Ansicht teilte das Oberlandesgericht in seinem 42seitigen Beschluss. Mit der Fusion würde Holtzbrinck auf dem Berliner Lesermarkt für regionale Abonnementszeitungen einen Marktanteil von mehr als 60 Prozent erreichen. Dies sei weit oberhalb der Schwelle von 33 Prozent, von der an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von einer marktbeherrschenden Position ausgehe.
Daran ändere auch der Verkauf der Zeitung an den Ex-Manager des Tagesspiegel Pierre Gerckens nichts. Die Kartellwächter sahen in ihm einen „Strohmann“ der Verlagsgruppe. Bundeskartellamt wie auch das Gericht rechnen Gerckens weiterhin der Holtzbrinck-Gruppe zu. Holtzbrinck kann nun noch beim Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen.