Die deutschen Produzenten haben im Tauziehen mit den öffentlich-rechtlichen und den Privatsendern in Deutschland eine erste Einigung erzielt: Bei Streifen, die von der FilmFörderungsAnstalt (FFA) unterstützt werden, verbleibt künftig ein Großteil der Internet-Rechte bei den Filmproduzenten.
Die neue Produzentenallianz ist zufrieden: „Mit der Vereinbarung haben Sender und Produzenten bewiesen, dass es möglich ist, auch bei divergierenden Interessen einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss zu finden“, so Uli Aselmann, Vorstandsvorsitzender der Sektion Kino. Konkret geht es um Video-on-Demand und Download. Die Rechte dafür verbleiben bei den Produzenten, sieht das neue Gemeinschaftsabkommen der FFA mit ARD und ZDF sowie den im Verband privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) organisierten Sendern vor. Die Sender kaufen mit dem Senderecht lediglich die Free-Video-on-Demand (VoD)-Rechte für sieben Tage nach Erstausstrahlung. ARD und ZDF können die Programme außerdem in der Lizenzzeit maximal drei Mal und nur für vier Wochen pro Nutzung in ihre Mediatheken einstellen. Pay-VoD-Rechte erhalten die Sender grundsätzlich nicht-exklusiv und auch nur, wenn sie sich substantiell an der Filmfinanzierung beteiligen. Download-Rechte verbleiben prinzipiell bei den Produzenten. Zum Schutz bei der Web-Verwertung soll ein so genanntes Geo-Blocking eingesetzt werden. Diese Regelungen sind Mindestbedingungen – vertraglich können auch bessere Konditionen vereinbart werden. „Der nächste Schritt wird sein, die Terms of Trade auch bei nicht-geförderten Produktionen den Gegebenheiten anzupassen“, sagt Christoph Palmer, Vorsitzender der Produzentenallianz-Geschäftsführung.