Reform mit Blick auf Europa

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Grenzen überdenken

Wirkliche Reformen müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit machen, seine Leistungen für eine demokratische Kommunikationskultur auch in einer veränderten gesellschaftlichen Umwelt weiterhin zu erbringen. Mit dem Blick auf Europa bedeutet das, die europäische Berichterstattung zu verstärken. Das bedarf grundlegender Überlegungen für die Strukturen und Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender.

Die Reform des öffentlichen Rundfunks ist überfällig, suggerieren Papiere, Forderungen, politische Stellungnahmen, Finanzierungsentscheidungen und mehr. Vieles davon verfolgt einen anderen Zweck als den, die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für seine Zuschauer und HörerInnen attraktiver und leistungsfähiger zu machen – und Leistungsverbesserungen sollte gemeinhin der Sinn einer Reform jedweder Organisation sein. Es soll hier nicht in Abrede gestellt werden, dass etliche Einzelvorschläge der vielen Reformer durchaus sinnvoll oder gar notwendig sein mögen. Sendeanstalten könnten mehr kooperieren, Arbeitsabläufe könnten effektiver sein; mancher Radiosender ließe sich auf seinen Mehrwert hin hinterfragen. Es ist auch überlegenswert, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedes neue Format, das im privat-kommerziellen Fernsehen Quote bringen soll, nachahmen soll. Und das Nachdenken über Reformen, die Leistungen und Kostenbewusstsein in den Anstalten verbessern, ist ja auch durchaus mit weitreichenden Folgen in den öffentlich-rechtlichen Sendern in Gange und hat schon Ergebnisse gezeitigt. Misstrauen ist jedoch angesagt, wenn Reformen gesagt, aber Schwächung gemeint ist. Und es gibt einen weiteren Grund, weshalb die Reformdiskussion über weite Strecken einen falschen Zungenschlag hat. Denn es gibt eine wichtige Tendenz, die besondere Reformanstrengungen erfordert: Durch die europäische Integration entsteht ein größerer Kommunikationsraum, der einer Begleitung durch eine grenzüberschreitende Öffentlichkeit bedarf. Das heißt, dass wir grundsätzlich mehr europa-bezogene Programmangebote benötigen, um Europa in den Köpfen seiner Bürgerinnen und Bürger lebendiger und erfahrbarer werden zu lassen.

Vielfältige Sprachräume

Wenn also die Medien ein Interesse an europäischen Themen haben sollen, so ist zu fragen, unter welchen Bedingungen dies entstehen kann. Medien haben ein Interesse an europäischen Themen, wenn dafür schon ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit gegeben ist. Dieser Zusammenhang ist für kommerzielle Medien besonders ausgeprägt, weil sich Aufmerksamkeit für ihre Angebote als Markt darstellt, über den Gewinn erzielt werden soll. Dieser Markt für europäische Themen ist umso schwieriger zu entwickeln, je kleiner die Sprachräume sind, die die Medien bedienen. Gerade die vielfältigen Sprachräume sind aber eine Gegebenheit, der europäische Öffentlichkeit gerecht werden muss.

Europäische Berichterstattung zu verstärken, erfordert, die entsprechenden Ressourcen dafür bereitzustellen (kompetente Korrespondenten und Heimatredakteure, die die Thematik für die nationalen und lokalen Publika aufbereiten können, Programmplätze etc.) – auch wenn sich dies nicht unmittelbar in Aufmerksamkeit, Quoten – letztlich Einnahmen ausdrückt. Für die verstärkte Darstellung von Europaberichterstattung, die beim Publikum eben noch nicht auf das Interesse stößt, das einen bestimmten Einsatz von Ressourcen ökonomisch rechtfertigen würde, bedarf es eines Anreizes oder Anstoßes jenseits des Marktmechanismus. Dies wird im Rahmen der Eigenlogik kommerzieller Medien schwerlich gelingen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Vorteil, dass er aufgrund der gesellschaftlichen Bindung, die ihn auf grundlegende kulturelle oder gesellschaftliche Zwecke verpflichtet, leichter in den Prozess der Europäisierung von Öffentlichkeiten einzubinden ist. Das erfordert allerdings, dass ihm diese Aufgabe auch zugeschrieben wird.

Im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesrundfunkgesetzen finden sich dagegen nur wenige Hinweise auf einen europabezogenen Programmauftrag. Dieser ist angesprochen, wenn der Rundfunkstaatsvertrag fordert, dass der Hauptteil von Sendungen europäischen Werken vorbehalten werden soll. Die gesetzlichen Grundlagen, die den Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender regeln, machen ihrerseits keine Vorgaben in europäischer Hinsicht.

Senderäume öffnen

Dabei liegen die entsprechenden Anknüpfungspunkte auf der Hand: Die Grundidee des Bundesverfassungsgerichtes zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die es in mehreren Rundfunkurteilen ausgeführt hat, besagt, dass dieser eine zentrale Funktion in unserer Rundfunklandschaft und eine besondere gesellschaftliche Aufgabe hat, nämlich der freien öffentlichen und individuellen Meinungsbildung zu dienen. Wenn also öffentlicher Rundfunk soziale Realität in umfassender Weise reflektieren und begleiten soll, dann muss er Prozesse wie Europäisierung (und auch Globalisierung) in seinen Strukturen und Inhalten aufgreifen.

Damit ist eine Betrachtung der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die sich weiterhin nur in nationalen Rahmen bewegt, zu eng. Natürlich werden Rundfunkgesetze im gegebenen Staat gemacht – aber auch in Brüssel. Umgekehrt muss eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diese europäische Perspektive mit berücksichtigen.

ARD, ZDF, Arte und Phönix leisten schon jetzt einiges, Europa ihren Fernsehzuschauern vertrauter zu machen, und sie haben auch beträchtliche Ressourcen dafür. Es lassen sich über diese Angebote hinaus aber weitere Aktivitäten denken, die diese Sender konsequenter als einen Faktor europäischer Öffentlichkeit positionieren könnten. Dabei wird durchaus mitgedacht, dass einige der hier aufgestellten Forderungen Veränderungen der bisherigen medienpolitischen Rahmenbedingungen erfordern würden. Aber auch darum geht es ja bei Reformen.

Denkbar ist die Öffnung von Senderäumen. Diese ist de facto schon existent, wenn man beispielsweise an die Sprachräume in Europa denkt, in denen nationale Sender grenzüberschreitend in andere Sendegebiete strahlen. Dies ließe sich systematisch im Verbund öffentlicher Sender ausbauen, beispielsweise durch grenzüberschreitende Vereinbarungen zur Übernahme von öffentlichen Sendern in die Netze, die auch die Programmangebote kleiner Nationen in die Aufmerksamkeit großer tragen. Die Erweiterung der nationalen Mandate um eine europäische Dimension wäre eine unabdingbare Voraussetzung für solch eine technisch zu bewerkstelligende Erweiterung der Senderäume. Die könnte sich dann im Weiteren auch in der Programmgestaltung niederschlagen. Für solche Perspektiven sind natürlich Abstimmungen innerhalb Europas notwendig.

Gegenseitige Hospitation

Eine Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Sendern in grenzüberschreitenden Regionen, wie sie in Einzelfällen (z. B. rbb mit dem polnischen Fernsehen) schon stattfindet, ließe sich europaweit ausbauen. Die Entwicklung von Austauschbeziehungen könnten den Europa-Gedanken fördern: Gegenseitige Hospitationen von Redakteuren und Journalisten in den öffentlichen Sendern anderer europäischer Länder könnten das gegenseitige Verständnis, Interesse und ganz praktisch auch Recherchemöglichkeiten jenseits der bestehenden Ressourcen fördern. Die Entwicklung und Diversifizierung von europabezogenen Sendeformaten und -genres macht Europa für den Zuschauer interessanter. Sicherlich sind die bestehenden Formate noch davon entfernt, das ganze mögliche Spektrum auszuschöpfen. Mit der Etablierung von Videobrücken (bei Arte), europäisch dimensionierten Unterhaltungsshows etc. liegen Einzelbeispiele vor, die weiterzuentwickeln wären. Diese Vorschläge laufen dem Trend zuwider, Deregulierung als das oberste Gebot im europäischen Rundfunksektor zu sehen. Sie setzen statt dessen auf die bewusste Nutzung eines gesellschaftlich verantworteten Mediums, das für gesellschaftliche Zwecke zu optimieren ist. Und sie sprechen für Reformen, die diesen Namen verdienen.
Die Autorin ist Professorin für „Mediensysteme im internationalen Vergleich“ am Institut für Medienwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum.

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