Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bleibt stabil und beträgt damit auch im kommenden Jahr 17,50 Euro im Monat. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei ihrem Treffen in Rostock dafür ausgesprochen, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagene Senkung um 30 Cent nicht umzusetzen. Die Mehrheit der Länder-Chefs plädierte dafür, mit den Überschüssen eine Rücklage zu bilden, um künftigen notwendigen Kostensteigerungen besser begegnen zu können. ver.di begrüßte die Entscheidung und die damit gewonnene Klarheit über den Rundfunkbeitrag.
„Die Sendeanstalten müssen neue Aufgaben, etwa im Onlinebereich, meistern und stehen bereits jetzt unter großem Kostendruck, der zu Arbeitsverdichtung und Stellenabbau führt.“ Stabile Beitragssätze würden für mehr Planungssicherheit sorgen. „Die Sender müssen gute Arbeitsplätze zu akzeptablen Bedingungen anbieten, um ihrem Auftrag auch künftig gerecht zu werden“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke.
Bis zur nächsten Beitragsperiode ab 2021 soll der Beitrag nach dem Willen der Ministerpräsidenten unverändert bleiben. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatten sich in Rostock zunächst für eine neuerliche Beitragssenkung nach 2015 ausgesprochen. Von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden nun konzeptionelle Vorschläge erwartet, wie sie mit den bestehenden Einnahmen auch künftig den Rundauftrag erfüllen können. Zusätzliche Programme solle es nicht geben, erklärten die Länderchefs. Gleichwohl sollen der öffentlich-rechtliche Auftrag in digitalen Zeiten und die Struktur der Sender überprüft werden, um den Weg für Reformen freizumachen.
Ministerpräsidentenkonferenz beschäftigte sich zudem mit der Aufteilung des Rundfunkbeitrags auf ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bisher bekommt die ARD 72,05 Prozent des Beitrags, das ZDF 25,18 Prozent und das Deutschlandradio 2,77 Prozent. Einer KEF-Empfehlung nach soll es hier leichte Verschiebungen zugunsten von ZDF und Deutschlandradio geben.
Positiv sieht ver.di-Vize Frank Werneke auch, dass im novellierten und nunmehr bestätigten Rundfunkstaatsvertrag für das Deutschlandradio neue Mitbestimmungsmöglichkeiten für freie Mitarbeiter vorgesehen seien. Dies geht auch auf die Initiative von ver.di zurück. „Es ist ein inakzeptabler Anachronismus, dass den Freien im Bundespersonalvertretungsgesetz keine Mitbestimmungsrechte zugestanden werden, obwohl ihre Arbeit in den Rundfunkanstalten einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Solange es keine bessere Lösung gibt, kann ein Weg über Freienvertretungen führen. Diese gilt es jetzt, beim Deutschlandradio mit den gleichen Rechten auszustatten wie die Personalvertretungen der fest Angestellten“, erklärte Werneke.