Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Verfassungsgerichtshöfe weisen Unternehmensklagen ab

Die Verfassungsklagen von zwei Unternehmen in Bayern und in Rheinland-Pfalz gegen den neuen Rundfunkbeitrag hatten keinen Erfolg. Übereinstimmend erklärten die höchsten Landesgerichte den neuen Beitrag für rechtmäßig. In Bayern hatte eine Straßenbaufirma aus Montabaur geklagt und in Rheinland-Pfalz die Drogeriemarktkette Rossmann. Sie sahen sich durch die neue Abgabe als benachteiligt an.


Die seit 2013 erhobenen Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar, urteilten die Richter. Sie sehen die Grundrechte des Unternehmens nicht verletzt.
Die Unterschiede bei der Abgabenlast von Privatpersonen auf der einen und Unternehmen auf der anderen Seite beruhten auf vernünftigen, einleuchtenden Gründen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Lars Brocker. Es sei auch nichts dagegen einzuwenden, dass Unternehmen je nach Zahl der Betriebsstätten und Zahl der Mitarbeiter typisiert würden und nicht jeder Fall einzeln betrachtet werde. „Jede gesetzliche Regelung muss generalisieren“, so Brocker. Damit in einigen Fällen unvermeidlich verbundene Härten allein verstießen nicht schon gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Maßgeblich für die Berechnung des Rundfunkbeitrags bei Unternehmen seien die Zahlen der Standorte und der dort beschäftigten Mitarbeiter sowie die Größe des Fuhrparks. Ob Rundfunkgeräte beispielsweise in den Fahrzeugen verwendet würden, sei nicht entscheidend.
Die Firma aus Montabaur hatte vor allem moniert, dass Unternehmen mit vielen Betriebsstätten oder einem großen Fuhrpark mehr bezahlen müssen als bisher. Bei rund 200 Mitarbeitern und etwa 130 Fahrzeugen führe dies in ihrem Fall zu einem „exorbitanten Unterschied“ bei der Beitragsbelastung, argumentierte der Anwalt des Unternehmens.
Die Rundfunkbeiträge seien verhältnismäßig. Sie beliefen sich auf einen nur geringen Prozentsatz der Personal- und Betriebskosten, urteilte dagegen der VGH.
Die Abweisung der Klage eines Ingolstädter Anwalts und der Drogeriemarktkette Rossmann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolgte mit der gleichen Argumentation wie in Rheinland-Pfalz. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei verfassungsgemäß, verletze kein Grundrecht und sei auch keine Steuer.
Auch Rossmann hatte sich unter anderem auf eine Verletzung des Gleichheitsgebots fokussiert, weil nunmehr Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssten, als Betriebe mit nur einem Standort, obwohl die Mitarbeiterzahl gleich sei. Das Unternehmen gibt an, es müsse statt vorher ca. 40.000 Euro Rundfunkgebühr pro Jahr jetzt ca. 200.000 Euro Rundfunkbeitrag jährlich zahlen. Die Rossmann GmbH betreibt einer Pressemitteilung zufolge in Deutschland 1.754 Märkte und beschäftigt ca. 26.000 Mitarbeiter. Dass die Rossmann GmbH derart hohe Rundfunkabgaben entrichten müsse, ohne aus dem staatlichen Angebot nennenswerten Nutzen zu ziehen, „sprenge jede vernünftige Dimension“, hieß es in der Klageschrift. Rossmann kündigte an, womöglich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Ampelbilanz: Von wegen Fortschritt

"Mehr Fortschritt wagen" wollte die Ampel-Regierung laut Koalitionsvereinbarung von 2021 – auch in der Medienpolitik. Nach der desaströsen medienpolitischen Bilanz der vorausgegangenen Großen Koalition, so die Hoffnung, konnte es nun eigentlich nur besser werden. Von wegen. Die meisten der ohnehin wenig ambitionierten Vorhaben der Ampel blieben im Parteiengezänk auf der Strecke. Für den gefährdeten Lokal- und Auslandsjournalismus bleibt weiterhin vieles im Unklaren.
mehr »

Österreichs Rechte greift den ORF an

Eines muss man Herbert Kickl lassen – einen Hang zu griffigen Formulierungen hat er: „Die Systemparteien und die Systemmedien gehören zusammen, das ist wie bei siamesischen Zwillingen,“ sagte der FPÖ-Spitzenkandidat auf einer Wahlkampfveranstaltung im September. „Die einen, die Politiker, lügen wie gedruckt, und die anderen drucken die Lügen. Das ist die Arbeitsteilung in diesem System“. Seinen Zuhörenden legte Kickl mit seinen Worten vor allem eins nahe: Die rechte FPÖ könne dieses dubiose System zu Fall bringen oder zumindest von schädlichen Einflüssen befreien.
mehr »

Die Entstehung des ÖRR in Deutschland

Im Jahr 1945 strahlten die deutschen Radiosender Programme der Militärregierungen aus. Zum Beispiel Norddeutschland. Dort hatte der nationalsozialistische Reichssender Hamburg am 3. Mai seine Tätigkeit eingestellt. Nur wenige Stunden später besetzten britische Soldaten das Funkhaus und schon am 4. Mai erklang eine neue Ansage: „This is Radio Hamburg, a station of the Allied Military Government.”
mehr »

KI sitzt am Redaktionstisch

Erst vor wenigen Jahren hat ein Großteil der Menschen überhaupt erfahren, was Künstliche Intelligenz (KI) in der Praxis bedeutet. Genauer gesagt: Viele Menschen haben mit ChatGPT einen ersten Eindruck davon bekommen, wie Maschinen Texte formulieren, Prüfungsaufgaben in Sekundenbruchteilen lösen oder umfangreiche Artikel in wenigen Sekunden auf wesentliche Inhalte zusammenfassen. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zieht die generative KI seitdem ein.
mehr »