Rundfunkfreiheit gilt auch wieder in Bayern

Mitstreiter*innen des „Bündnises gegen das Bayerische Ausgrenzungsgesetz" lehnen vor dem Münchner Justizpalast an der überdimensionalen Holzbank, in der Mitte Aktionskünstler Günter Wangerin.
Foto: Kornelia Wagner

Das Bayerische Verfassungsgericht hat am 3. Dezember entschieden, dass das Integrationsgesetz des Landes in Teilen verfassungswidrig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest: Die im Gesetz formulierte Verpflichtung, die in der Präambel definierte „Leitkultur“ in Rundfunk- und Telemedienangeboten „zu vermitteln, verletzt die Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung“.

Gegen das 2016 noch mit absoluter CSU-Mehrheit beschlossene Bayerische Integrationsgesetz hatte sich schon im Vorfeld Widerstand formiert. Ein von ver.di initiertes „Bündnis gegen das Bayerische Ausgrenzungsgesetz“, dem weitere Gewerkschaften, Ausländerbeiräte, Parteien, Jugendorganisationen und andere Initiativen angehören, organisierte Demonstrationen und blieb auch nach Inkrafttreten des Gesetzes aktiv. Die SPD- und die Grünen-Fraktion des bayerischen Landtages klagten vor dem Verfassungsgericht in München. Die Oppositionsfraktionen beanstandeten besonders den Begriff Leitkultur und daran gebundene Verpflichtungen. CSU und Staatsregierung rechtfertigten das als einen „Orientierungsrahmen“ für Zuwanderer und Behörden.

In dem jetzigen Urteil der bayerischen Verfassungsrichter sehen Medien eine „Klatsche“ für die CSU. Die Partei habe „mit ihrer damaligen Landtagsmehrheit ein verfassungswidriges Gesetz durch das Parlament gepeitscht“, schlussfolgert Horst Arnold, SPD-Fraktionschef im Landtag. Die Staatsregierung müsse „ihr sogenanntes Integrationsgesetz“ nun zügig überarbeiten oder sollte es „gleich ganz begraben“.

Verfassungswidrig ist nach dem Richterspruch unter anderem eine Verpflichtung für Migranten, an einem „Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ teilzunehmen, wenn jemand die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringt. Laut Gericht verstoße das gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit werde durch den bisherigen Art. 11 Satz 2 verletzt, da der darin enthaltene Auftrag zur Vermittlung einer bestimmten Leitkultur der verfassungsrechtlich gebotenen Programmvielfalt widerspreche. Die Münchner ver.di-Sekretärin Hedwig Krimmer freut sich über den vor Gericht erzielten „Teilerfolg“ für das Bündnis.

Der Prozess war von einer Kunstaktion vor dem Justizpalast in München begleitet worden: Eine überdimensionierte Sitzbank mit der Aufschrift „Nur für Deutsche ohne Migrationshintergrund“ sollte als Warnung verstanden werden, „ähnliche oder vergleichbare Zustände, wie sie in diesem Land einmal herrschten, jemals wieder zuzulassen“.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Lobbylandkarte: Big Tech mischt mit

Es sind Karten wie die des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie mit dem Titel „Big Tech Lobbylandkarte Deutschland“, die das Bewusstsein dafür ändern können, wie stark Big-Tech-Konzerne in Deutschland tatsächlich längst verankert ist und bis wohin ihr langer Arm reicht.
mehr »