14. KEF-Bericht und die Folgen mit Blick auf wahltaktische Kahlschlagphantasien
Seit Monaten streiten die Landespolitiker über die Frage, ob es zum 1. Januar kommenden Jahres eine Erhöhung der Rundfunkgebühren geben soll. Anfang Januar gab die zuständige „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ – kurz: KEF – ihre Empfehlung bekannt. Doch ein Ende der Debatte ist längst nicht abzusehen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie viel uns ARD, ZDF und DeutschlandRadio wert sind. Geprüft werden soll auch, wie der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig ausgefüllt wird.
Das Titelblatt des 14. KEF-Berichts ziert eine Karikatur: Die Eins der ARD, dargestellt als König Fussball, hält einem Mainzelmännchen die bekannten zwei Finger vors linke Auge. Ein zweites Mainzelmännchen, nicht faul, rächt den Gefährten, indem es die ARD-Eins – unfairerweise allerdings von hinten – in den Rücken boxt. Eine Anspielung auf den Binnenwettbewerb zwischen ARD und ZDF, die sich gelegentlich mit Fussball und Boxen gegenseitig das Publikum streitig machen.
Ab 1. Januar 2005, so verkündete Kommissionschef Rainer Conrad, ist eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 1,09 Euro auf 17,24 Euro erforderlich. Nach den Vorstellungen der KEF entfallen dabei 5,57 Euro auf die Grundgebühr; die Fernsehgebühr soll 11,67 Euro betragen. Damit blieb die KEF um einiges hinter den von den öffentlich-rechtlichen Anstalten beantragten Finanzbedarfsanmeldungen zurück. Wären alle Wünsche von ARD, ZDF und DeutschlandRadio erfüllt worden, hätte die Rundfunkgebühr ab 2005 um rund 2 Euro monatlich angehoben werden müssen. Zu hoch, befand die KEF, zumal in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Und forderte die Sender auf, noch mehr als bisher zu sparen.
Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, hält die Gebührenempfehlung der KEF für „angemessen“. Der Bericht sei „sehr sachbezogen“ und gebe „klare Aufträge, was das Ausschöpfen weiterer Spar- und Effizienzpotentiale bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk“ angehe. Aber er mache eben auch klar, dass „eine gewisse Gebührenerhöhung ab 2005 nötig“ sei.
Nicht alle seiner Ministerpräsidentenkollegen sind der gleichen Auffassung. Etwa Bayerns Landesvater Edmund Stoiber, der beim Treffen der Länderchefs Mitte November letzten Jahres in München erklärt hatte, „angesichts der Milliardenhaushalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland“ sei eine Gebührenerhöhung „ohne tiefgreifende Strukturveränderungen“ bei ARD und ZDF „nicht möglich“.
Unzulässige Vermischung durch „Dreierbande“
Gemeinsam mit den Länderchefs von Sachsen und Nordrhein-Westfalen, Georg Milbradt und Peer Steinbrück hatte Stoiber seinerzeit ein umstrittenes Positionspapier vorgelegt. Darin knüpften die drei Politiker ihre Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung an umfangreiche Sparauflagen für ARD und ZDF. Unter anderem forderten sie eine Fusion von ARTE und 3sat, die Verminderung der ARD-Hörfunkstationen um 16 auf 45 Programme sowie erhebliche Einschnitte beim Personal.
Auch Kurt Beck ist für’s Sparen, hält aber die Vermischung von Strukturreformwünschen und Gebührenentscheidung für unzulässig. Sein Verdikt: Die Vorschläge der drei Ministerpräsidenten seien „zum Teil verfassungswidrig, zum Teil rundfunkpolitisch nicht akzeptabel“. Becks Kritik an der Intervention der „Dreierbande“ wird von der KEF in der Tendenz geteilt und von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestützt. KEF-Vorsitzender Conrad mahnte, die Gebührenfrage nicht zu Zwecken der Programmlenkung medienpolitisch zu missbrauchen. Grundlagen der Finanzbedarfsermittlung durch die KEF, so erinnerte er an den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag der Kommission, seien „die gegebenen Strukturen“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Und schlussfolgerte: „Das Verfahren zur Festlegung der Rundfunkgebühr muss daher unabhängig von einer Diskussion über Strukturveränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesehen werden.“
Vertreter der öffentlich-rechtlichen Anstalten reagierten jedenfalls erleichtert auf die KEF-Empfehlung. Die Kommission habe sich offensichtlich nicht von „populistischen Forderungen“, die Gebühr einzufrieren, beeindrucken lassen, sagte ARD-Vorsitzender Jobst Plog. Auch Frank Werneke, Vizechef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, begrüsste die KEF-Empfehlung, hält sie aber für gerade mal „bestandssichernd“. Für wichtige Zukunftsaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie etwa die Digitalisierung, so fürchtet er, könnte künftig das Geld knapp werden. Gemischte Gefühle beschleichen den Gewerkschafter begreiflicherweise auch angesichts der KEF-Forderung, vor allem im Personalbereich nach weiteren Sparmöglichkeiten zu suchen. Schließlich habe allein das ZDF in den letzten zehn Jahren fast ein Viertel der Belegschaft abgebaut. Werneke begreift den aggressiven Vorstoß der „Dreierbande“ auch als durchsichtiges Manöver, die jeweiligen Standortinteressen der Privatfunker in den betroffenen Ländern zu verteidigen. Er forderte die Politik auf, die KEF-Empfehlung „ohne Zeitverzögerung“ umzusetzen, um den Anstalten Planungssicherheit zu geben. „Eine Verzögerung oder gar der Verzicht auf die geplante Erhöhung“ werde „verheerende Folgen auf die Programmqualität und den Bestand von Arbeitsplätzen“ in den Sendern haben, warnte Werneke. Zugleich kündigte er an, dass sich ver.di „aktiv an einer Debatte zum Programmauftrag und damit auch zu den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“ werde.
Was preiswert und was teuer ist – darüber gehen bekanntlich die Meinungen vieler Zeitgenossen auseinander. Angesichts der Kassandrarufe einiger Politiker über das angeblich „teuerste Rundfunksystem der Welt“ erscheint es vielleicht ganz nützlich, die Relationen ein wenig gerade zu rücken. Folgt die Politik der KEF-Empfehlung, steigt die monatliche Rundfunkgebühr Anfang nächsten Jahres auf 17,24 Euro. Dieser Betrag entspricht wenig mehr als einem halben Euro pro Tag. Das ist wenig mehr, als für die Frühstücklektüre einer halbwegs passablen Tageszeitung berappt werden muss. Ob die vorgeschlagene moderate Erhöhung als „sozial unverträglich“ einzustufen ist, erscheint zumindest zweifelhaft.
Pure Heuchelei
Die Mediengewerkschaft befürwortet eine Strukturdebatte. Die Rezepte der „Dreierbande“ und anderer „Reformer“ sind jedoch wenig geeignet für eine entsprechende Qualitätsdiskussion. So ist es pure Heuchelei, einerseits die zunehmende Boulevardisierung von ARD und ZDF zu beklagen, andererseits mit der Zusammenlegung von ARTE und 3sat Kulturabbau zu fordern.
Dabei beobachten gerade Verteidiger des öffentlich-rechtlichen Systems besorgt Tendenzen, beim Quotenfight mit den Privaten gewohnte Qualitätsstandards immer häufiger aufzugeben. „Bunte-TV“, eine Art Dauerwerbesendung für den Burda-Verlag, wurde von der ARD nach heftiger, auch interner Kritik glücklicherweise früh abgesetzt. Andere vergleichbare Formate wie „Wellness-TV“ dagegen noch nicht. Die sonntäglichen Kulturmagazine der ARD-„Kulturreport“, „Kulturweltspiegel“ und „Titel, Thesen, Temperamente“ rutschten im Interesse eines störungsfreien „audience flow“ weiter ins vormitternachtliche Ghetto. Nicht viel besser ergeht es derzeit einer anderen „Kernkompetenz“ der Öffentlich-Rechtlichen: der vertiefenden Information und dem investigativen Journalismus.
Strukturdebatte notwendig
Die Politmagazine „Monitor“, „Panorama“ und „Kontraste“, einst zur „Prime-Time“ nach der „Tagesschau“ auf dem Bildschirm, werden immer häufiger von „Schlagerparaden der Volksmusik“ oder zweitklassigem UEFA-Kick auf hintere Sendeplätze verdrängt. Das ZDF brachte es fertig, das letzte EM-Qualifikationsspiel der Völler-Buben gegen die Kicker-Grossmacht Island in einen siebenhalbstündigen Fussball-TV-Abend zu verwandeln, unterbrochen nur von ein paar spärlichen „Heute“-Nachrichten. Und der vierfache Becker-Auftritt bei ZDF „Kerner“ provozierte den früheren SAT1-Chef Martin Hoffmann zu der Aussage, sein Sender stehe nicht „für die Instrumentalisierung privater Interessen eines Stars“.
Solche Kritik sollte den Öffentlich-Rechtlichen zu denken geben. Auch die ausufernde Sponsoring-Praxis oder die undurchsichtige Outsourcing-Politik der Anstalten gehören auf den Prüfstand. Je mehr die Trennschärfe zwischen kommerziellem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verloren geht, desto häufiger dürften Fragen nach der Legitimation der Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF auftauchen. Stoiber, Milbradt und Steinbrück sind allerdings keine glaubwürdigen Verteidiger eines starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ihre „Reform“-Vorschläge sind lediglich wahltaktisch motivierte Kahlschlagphantasien populistischer Politiker.