Deutsche Nationalbibliothek auf neuem Archivierungskurs
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt seit Oktober auch Netzpublikationen. Wird es damit ein kostenloses Archiv für das deutschsprachige Internet geben, eine Art staatlich finanzierter Archive.org, eine WayBackMachine? Oder droht Website-Betreibern damit eine neue Abmahnwelle? Denn wer seine digitalen Medienwerke nicht abliefert, riskiert laut der jetzt in Kraft getretenen Pflichtablieferungsverordnung eine Ordnungsstrafe von bis zu 10.000 Euro.
Abliefern bedeutet nicht, dass jeder Autor seine Werke per FTP-Upload und als PDF-Datei auf der Stelle auf den Server der Nationalbibliothek laden muss. Betreiber von Websites, die nicht regelmäßig aktualisiert werden, sowie Blogger und Foren-Betreiber müssen nichts unternehmen, denn die Bibliothek wird Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten nur automatisiert über einen eigenen Crawler erfassen und archivieren.
In der Praxis, so stellt der Sprecher der Nationalbibliothek Stephan Jockel klar, sammle die Nationalbibliothek nur bezogen auf das Einzelobjekt. Darunter versteht sie E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und so genannte Digitalisate, die im Internet veröffentlicht wurden. Unter elektronischen Zeitschriften versteht die Einrichtung E-Journals, wie sie Wissenschaftsverlage wie Springer statt Print-Journale betreiben. Digitalisate sind das Ergebnis eines Digitalisierungsvorgangs. Das bedeutet, wenn wie etwa für das Projekt „Google Books“ mit Hilfe eines Kopierers oder Scanners aus einem Papier-Dokument eine PDF-Datei erzeugt wird.
All diejenigen, die ein E-Book veröffentlicht haben, müssen dieses also bei der Nationalbibliothek melden. Sie hat auf ihrer Website unter dem Stichwort „Netzpublikationen“ eine so genannte Abliefererschnittstelle eingerichtet. Hier gibt es Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten, seine Werke abzuliefern: Abhängig davon, wie viele Publikationen jemand veröffentlicht, muss er entweder nur die Metadaten angeben und die Bibliothek holt das Dokument selbst auf der Website ab oder er muss die Publikation selbst hochladen. Stehen die Dokumente in mehreren Formaten zur Verfügung, bevorzugt die Einrichtung das PDF-Format. „Bei regelmäßigen Veröffentlichungen ist es sinnvoll, mit der Abteilung ‘Erwerbung’ Kontakt aufzunehmen“, rät Jockel.
Für Nachrichtenwebsites entwickelt die Deutsche Nationalbibliothek zurzeit ein eigenes Verfahren, das sie mit den Herausgebern hinsichtlich Praktikabilität und eines angemessenen „Abhol“-Intervalls abstimmen wird. Sammelrichtlinien als interne Arbeitsanweisung werden künftig das Sammelgebiet und etwaige Ausnahmen konkret beschreiben. Diese Richtlinien sollen der technischen Sammelfähigkeit der Einrichtung entsprechend laufend aktualisiert werden.
Ein Vorteil für die Urheber ist schon jetzt abzusehen: Hat die Nationalbibliothek einmal die Werke archiviert, ist sie verpflichtet, sie so lange wie möglich verfügbar zu halten. Für die Langzeitarchivierung versieht sie die Originaldatei mit Metadaten. Gibt es neue Software-Versionen, wird das Dokument auf die nächst lesbare Form migriert. Außerdem werden alte Programme emuliert, das heißt, sie werden innerhalb neuerer Programme ausgeführt.
Alle digitalen Werke sind in den Lesesälen der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main sowie in Leipzig einsehbar. Nur wenn ein Urheber zustimmt, sind sie über den Server der Einrichtung auch im Internet frei verfügbar. Das heißt jedoch, dass Urheber von sich aus die Zustimmung erteilen müssen, wenn sie darauf Wert legen sollten. Alle Dokumente, die über Harvesting-Verfahren gesammelt wurden, werden zunächst nur über die Lesesäle verfügbar sein, da hier erst einmal keine Genehmigung der Urheber vorliegt. Übrigens audiovisuelle Inhalte sammelt die Nationalbibliothek nur dann, wenn Musik im Vordergrund steht. Auf diese Weise wird sie ein umfangreiches Musikvideo-Archiv aufbauen. Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender sind hiervon nicht betroffen, da sie im Rundfunkarchiv gespeichert werden.
Deutsche Nationalbibliothek: http://www.d-nb.de