Schleichwerbung gerügt

PR-Rat verurteilte Sat.1 und PR-Agentur Connect-TV

Sechs Rügen und einen Freispruch verkündete der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) am 21. Februar nach seiner letzten Aufarbeitung der Schleichwerbungsvorfälle in Sat.1. Dabei wurde auch dreimal die PR-Agentur Connect-TV gerügt.


Unter dem Titel „20.000 Euro für einen Experten-Auftritt“ berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 14.10.2005 über „die Finanzbranche und ihre Schleichwerbung im Fernsehen“. In dem Artikel wird die WWK Lebensversicherung a. G. in München genannt. Bis 2005 soll die WWK für bis zu vier Beiträge pro Quartal jeweils 20.000 EUR pro Beitrag an den Vermittler Connect-TV gezahlt haben. Da dies seitens WWK in weit überwiegendem Maße für die getarnte Platzierung ihrer Themen und Experten geschah, wurde damit unzulässige Schleich­werbung betrieben. Unter dem Titel „Die Tessin-Connection“ berichtete die SZ am 28.9.2005 über 17 Fernsehbeiträge, die die PR-Agentur Connect-TV gemeinsam mit MCM Klos­terfrau, einer Vertriebsgesellschaft für pharmazeutische und kosmetische Produkte, gestaltete. Pro Beitrag wurden rund 20.000 EUR an Connect-TV gezahlt, die davon jeweils 50 Prozent an Sat.1 weiterreichte. Ein Artikel der Online-Ausgabe der SZ vom 29.09.2005 hatte die Kooperation der W. Spitzner Arzneimittelfabrik GmbH mit dem Sat.1-Frühstücksfernsehen zum Gegenstand. Darin wurde beschrieben, wie der Beitrag „Reiseapotheke“ zwischen der Firma und dem TV-Vermittler im Detail abgesprochen wurde und 20.000 Euro flossen.
Freigesprochen wurde der AOK-Bun­desverband, da es sich bei seinen Finanzbeiträgen für die „Tipps vom Morning Doc“ bei Sat.1 um Sponsoringaufträge handelte, worauf am Anfang und Ende der Sendungen hingewiesen wurde.

Details unter: www.drpr-online.de

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