Sender muss Auskunft geben

Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für öffentlich-rechtlichen WDR

Seit sechs Jahren liegt Marvin Oppong im Clinch mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). Der freie Journalist aus Bonn will von der größten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt wissen, an wen und in welchem Umfang sie Aufträge vergibt. Der WDR aber weigert sich bislang beharrlich, auf die Fragen zu antworten. Oppong bleibt hartnäckig. Im Februar 2012 geht er aus dem ungleichen Duell (siehe auch M 1–2/2010) als Sieger hervor – zumindest vor Gericht. An die gewünschten Informationen ist er aber noch nicht gekommen.

Karikatur:  Gerhard Mester
Karikatur:
Gerhard Mester

Am 9. Februar entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, dass der WDR gegenüber Marvin Oppong Auskunft geben muss. Der Sender sei nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dazu verpflichtet, heißt es in der Begründung. Das 2002 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene IFG soll Bürgern den Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen ermöglichen. Der WDR betrachtete sich bislang nicht als Teil der staatlichen Verwaltung und somit von dem Gesetz ausgenommen. Ein Irrtum, wie sich nun herausgestellt hat. Doch noch vor zwei Jahren folgte das Verwaltungsgericht Köln der Einschätzung des Senders und wies die Klage von Oppong in erster Instanz ab.

Für Ausdauer belohnt

Der 29-jährige Jura-Student und sein Anwalt gingen in Berufung und wurden für ihre Ausdauer belohnt. „Jedermann hat nun das Recht, beim WDR einen IFG-Antrag zu stellen“, so Oppong. Der Sender spielt die Entscheidung des OVG in einer kurzen öffentlichen Stellungnahme herunter und behauptet, er sei nur „in engen Grenzen“ zur Auskunft verpflichtet. Tatsächlich stellt das OVG klar, dass die Informationen „keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis“ zulassen dürfen. Oppong sagt, dass diese Gefahr in seinem Fall nicht bestehe.
Kaum war das Urteil gesprochen, hat Oppong seine Anfrage erneuert. Im Jahr 2006 schickte er das erste Mal eine Liste mit Namen von Firmen und Privatpersonen an den WDR, um zu erfahren, mit wem die größte öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Geschäftsbeziehungen pflegt. Versicherungen, Banken, Messeveranstalter, Produktionsfirmen und Medienberater finden sich darauf. Der Sender reagiert heute wie eh und je: mit Schweigen. „Unser Justiziar überprüft den Vorgang“ antwortet die Pressestelle in einer E-Mail, erst nach mehrfacher Nachfrage.
Die mangelnde Auskunftsfreude des Senders befeuerte offenbar das Misstrauen bei Marvin Oppong. Den Nachwuchsjournalisten treibt der Verdacht an, Mitglieder des WDR-Rundfunkrates könnten Geschäfte mit dem Sender machen. Das aber verbietet das WDR-Gesetz. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft in dem Kontrollgremium. Oppong hat so seine Zweifel, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Seine Recherche kreist vor allem um eine Person: Horst Schröder. Der Kölner sitzt seit sieben Jahren im Rundfunkrat des WDR. Er vertritt dort die Film- und Fernsehwirtschaft. Bis vor einem Dreivierteljahr führte Schröder außerdem die Geschäfte des AV-Gründerzentrums NRW für junge Filmemacher in Köln.
Auf der Internetseite des WDR ist Oppong erstmals auf Schröder gestoßen – und wurde neugierig. „Horst Schröder gab dort an, Berater für Banken und Medienunternehmen zu sein“, erzählt er. Anschließend habe er ihn gefragt, ob er auch den WDR berate. Schröder habe sich dazu nicht äußern wollen. Stattdessen sei der Eintrag von der Internetseite verschwunden. Oppongs Misstrauen war geweckt. Handfeste Belege für Geschäfte zwischen dem WDR und Schröder fand er aber nicht. Deswegen hakte er beim Sender nach.

Keine Beziehungen

Sechs Jahre und zwei Gerichtsverhandlungen später ruft er im Februar dieses Jahres erneut bei Schröder an und wiederholt seine Frage. Wieder lässt ihn Schröder abblitzen. So berichtet es jedenfalls der Journalist. Schröder hingegen sagt nun gegenüber M, dass er Oppong schon einmal gesagt habe, dass er in keiner geschäftlichen Beziehung zum WDR stehe. „Weder direkt noch indirekt“, so Schröder. Mit Nachdruck fügt er hinzu: „Das gilt für den gesamten Rundfunkrat.“

 

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