SPD-Aktionsplan für die Pressefreiheit

Foto: Hermann Haubrich

Ein Informationsfreiheitsgesetz auch auf Bundesebene, besserer Schutz für Journalist*innen bei der Arbeit, die Förderung von investigativem Journalismus – mit einem Aktionsprogramm will die SPD die Presse- und Meinungsfreiheit im Lande stärken. Zum „Medienpolitischen Dialog“ lud die SPD-Bundestagsfraktion Gewerkschafter*innen und Journalist*innen in das Paul-Löbe-Haus in Berlin.

„Demokratie braucht eine informierte und vielfältige Öffentlichkeit“, zitierte Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion eingangs aus dem Koalitionsvertrag der GroKo. Und: „Presse- und Medienfreiheit, Medienvielfalt und -qualität sind für uns grundlegende Werte, die wir insbesondere im digitalen Zeitalter stärken müssen.“

Vier zentrale Punkte, so resümierte Rabanus, enthalte das SPD-„Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien“: die Verabschiedung eines Gesetzes zur Informationspflicht von Bundesbehörden gegenüber den Medien; die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Wahrung des Berufsgeheimnisschutzes und des Informantenschutzes; die Unterstützung und Förderung von Qualitätsjournalismus durch Prüfung neuer Finanzierungsmodelle; schließlich mehr Hilfe und Schutz für Medienschaffende bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags.

Ein von der SPD-Fraktion bereits im Februar vorgelegter Entwurf für ein Medieninformationszugangs-  und –auskunftsgesetz auf Bundesebene befinde sich noch in der parlamentarischen Abstimmung. Der „geschätzte Koalitionspartner“ – die CDU/CSU – „tut sich damit noch schwer“, bedauerte Rabanus. Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), bezeichnete es als „Skandal, dass sich die Bundesbehörden hier wegducken und die Öffentlichkeit bis zu einem gewissen Grad dumm halten können“. Die Kontrollfunktion der Medien gegenüber den Bundesbehörden sei „kein Selbstzweck“, größtmögliche Transparenz vielmehr „wichtig für die Demokratie“.

Auch Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels, hob die Wichtigkeit eines Presseauskunftsrechts auf Bundesebene hervor. Es gehe dabei nicht um eine Art „Transparenzfetischismus“, sondern schlicht darum, „dass Fragen beantwortet und Dokumente offengelegt werden, an denen es ein öffentliches, relevantes Interesse gibt“.  In diesem Kontext sei auch ein „wirksamer Eilrechtschutz“ wichtig. Denn Journalist*innen benötigten die Information in der Regel „jetzt und nicht in fünf Jahren“.

Sicherheitsbehörden wie Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst hielten darüber hinaus „einen Großteil ihrer Informationsvergabepraxis vertraulich“.  Dort werde nur mit Journalist*innen kooperiert, auf die sich die Dienste „verlassen können“. Andere würden dagegen „systematisch ausgeschlossen“. Die Branche habe sich an diese Ungleichbehandlung gewöhnt. Müller-Neuhof: „Ich halte sie auch für einen Skandal.“ Der Tagesspiegel-Mann geißelte diese Art von  „Informationskartell“ als „korruptives Verhalten, denn es geht letztlich auch um geldwerte Tatbestände“.

Tina Groll, Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, fokussierte insbesondere die schwierige Situation der Lokal- und Regionalmedien. Versuche, mit speziellen Fördermaßnahmen gerade in diesen Bereichen die Vielfalt der Presse zu retten, dürften nicht als eine Art „Braunkohle-Pakt“ für den Journalismus missverstanden werden. Non-Profit-Projekte sollten steuerlich entlastet werden. Aber auch gemeinnützige Medien dürften keine tariffreie Zone werden. Hochwertige journalistische Arbeit verlange nach tariflich abgesicherten Arbeitskonditionen. Zugleich müsse auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin eine tragende Rolle spielen. Die Restriktionen für ARD und ZDF im Online-Bereich bezeichnete Groll als „Irrweg“.

Besorgt zeigte sich die dju-Vorsitzende über Konzentrationstendenzen im Medienbereich. Große Medienhäuser  wie Funke und DuMont mit ihren Newsrooms und Redaktionsnetzwerken betrieben tagtäglich einen „Ausverkauf von journalistischen Produkten“. Dieser stehe „in krassem Widerspruch zur publizistischen Verantwortung, die die Verlage haben“. Wenn solche Häuser anfingen, „Vielfalt zu reduzieren, Arbeitsplätze zu streichen, Beschäftigte in tariflose Töchterunternehmen auszulagern, dann muss man vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob der Tendenzschutz noch zeitgemäß ist“, regte Groll an.

Der anachronistische Tendenzschutz verhindere die Einsicht von Betriebsräten in die reale wirtschaftliche Lage ihrer Unternehmen. Diese sei vielfach weniger schlecht als behauptet. Die profitorientierte Vermarktung von Big Data sei aber nicht die Kernaufgabe von Journalismus. „Medienvielfalt und umfassende journalistisch aufbereitete Information sind für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Gesellschaft“, konstatierte Groll. Abschließend nannte sie drei Grundprinzipien: „den Schutz von Recherche- und Pressefreiheit, die sozialen Standards für Beschäftigte und die Einhaltung der Staatsferne der Medien“. Wer diese Essentials verteidige, werde die dju in ver.di immer an seiner Seite haben.

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