„Wegweisende Klarstellung“ vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erwartet
Am 3. Mai fand die mündliche Verhandlung im Rundfunkgebührenstreit der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit den Ländern vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe statt. Vertreter von ver.di bei der Verhandlung war Martin Dieckmann, medienpolitischer Referent beim ver.di-Bundesvorstand. Mit ihm sprach M über den Verlauf und mögliche Ergebnisse der Verhandlung.
M | ver.di hat von der Verhandlung in Karlsruhe eine „wegweisende Klarstellung“ erwartet. Inwieweit hat sich nach deinem Eindruck diese Erwartung erfüllt? Die Presseberichte gaben davon kein einheitliches Bild.
MARTIN DIECKMANN | Dass es nicht bei einer Klarstellung bleiben, sondern auch zu Wegweisendem kommen wird, ist der Tenor der gesamten Verhandlung gewesen. Die Verfassungsbeschwerden haben sich zwar auf das Rundfunkurteil von 1994 bezogen, aber schon zu Beginn der Verhandlung haben die Sendeanstalten deutlich gemacht, dass es ihnen auch um eine Neuordnung des Gebührenfestsetzungsverfahrens geht. Entsprechende Vorschläge sind von ARD und ZDF ja schon vor längerer Zeit gemacht worden. Im Verlauf der Verhandlung hat dann auch die Frage nach Alternativen eine große Rolle gespielt. Dass dies in der Presse kaum Niederschlag gefunden hat, liegt vielleicht auch daran, dass die meisten Artikel schon geschrieben waren, bevor die Mittagspause beendet war.
M | Was wären denn Alternativen?
DIECKMANN | Letztlich geht es bei den Vorschlägen der Sendeanstalten darum, die Rolle der Landesparlamente am Ende der Gebührenfestsetzung so gut wie überflüssig zu machen. Man knüpft damit auch an das Urteil von 1994 an. Darin ist ja das seither geltende dreistufige Verfahren nur als eine Variante entwickelt worden. Die andere Variante wäre ein Indexierungsverfahren, wie es das Bundesverfassungsgericht eben schon 1994 für möglich gehalten hatte. Indexierung heißt: der Finanzierungsbedarf wird aufgrund eines definierten Datenkranzes schlicht errechnet. Wobei natürlich verschiedene Indices – allgemeine Teuerungsrate, medienspezifische Teuerungsrate usw. – zu gewichten und zu kombinieren wären.
M | Wie ist das während der Verhandlung diskutiert worden?
DIECKMANN | Sehr wichtig war und ist hierbei die Rolle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF). Deren Vertreter haben klar gestellt, dass die KEF ja schon längere Zeit ein eigenes Indexierungsverfahren entwickelt hat und dieses auch anwendet. Eine so genannte Vollindexierung – also eine vollständige, rein rechnerische Bedarfsermittlung – hält aber letztlich niemand für möglich. Schon aufgrund der EU-Vorgaben muss so etwas wie Überkompensierung ausgeschlossen werden, aber es kann ja auch zu kurzfristigem Mehrbedarf in Hinsicht auf Zukunftsinvestitionen kommen. Hier wird immer ein Ermessensspielraum bleiben müssen. So dass auch bei dieser Alternative die Frage aufgeworfen wird: Wie viel Staat darf oder muss es am Ende sein?
M | Das ist doch aber genau der Knackpunkt des gesamten Verfahrens!
DIECKMANN | Das Dilemma steckt in dem bisherigen Modell: Auf der ersten Stufe melden die Anstalten den Finanzierungsbedarf an, auf der zweiten Stufe wird dieser dann von der KEF geprüft (dies schon mit Beteiligung der Rundfunkkommission der Länder), auf der dritten Stufe kommen dann die Ministerpräsidenten ins Spiel – und die Parlamente. Diese können aber nur Ja oder Nein sagen, und sie müssen alle Ja sagen, damit es ein Staatsvertrag wird. Die Reduzierung von Parlamenten aufs „Abnicken“ ist dann auch der Punkt, den die Vertreter der Länder stark angegriffen haben. Letztlich nicht ganz zu Unrecht. So ist es auch aus den Reihen des Senats als Frage formuliert worden: Entsteht das Dilemma nicht erst dadurch, dass am Ende die Parlamente überhaupt zu entscheiden haben?
M | Nun ist ver.di ja Beteiligte des Verfahrens – wie hat sich ver.di dazu geäußert?
DIECKMANN | Wir haben erstens die Anstalten unterstützt, zweitens aber auch die Hinweise der KEF aufgegriffen. Der Gesetzgeber wird in Zukunft – allein aufgrund der EU-Vorgaben – viel detaillierter den Rundfunkauftrag bestimmen, auch die Rundfunkgremien haben da erheblich mehr mitzureden als bislang. Viel enger als bislang werden medienpolitische Rahmenbedingungen und Finanzierung dort ineinander greifen, wo sie überhaupt zusammengehören: im Vorfeld der Gebührenfestsetzung. Insofern kann man die bisherige dritte Stufe letztlich ganz entfallen lassen – unter der Voraussetzung, dass die KEF einen anderen rechtlichen Status erhält. Die Gebührenfestsetzung fände dann sozusagen auf einem reinen Verwaltungs- beziehungsweise Verordnungswege statt.
M | Die Entscheidung wird nicht vor August erwartet. Kann man Prognosen wagen?
DIECKMANN | Nein, in keinem Fall. Aber die Verhandlung hat deutlich gemacht, dass alle Beteiligten an einer konkreten und auch praktikablen Lösung interessiert sind. Das Bundesverfassungsgericht ersetzt ja nicht den Gesetzgeber. Zu erwarten ist aber, dass es neben der Feststellung, ob die Eingriffe der Länder verfassungswidrig waren oder nicht, auch Vorgaben für eine neue Regelung geben wird.