„Wir danken Ihnen für Ihre offensichtliche Gesprächsbereitschaft über den Umgang mit den Verwertungsrechten von Beiträgen freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Eine Stunde stellten sich Ende März Dr. Gernot Sittner, Chefredakteur der „Süddeutschen Zeitung“ (Foto: Mitte), und Jan Peter Gühlk (links), Arbeitsrechtler im Verlag, einer Diskussion mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Betriebsrat und Gewerkschaftsvertreterinnen. Das Ergebnis: Eine Aufforderung Sittners an die Freien und ihre Vertretung, im Vorfeld weiterer Gespräche Forderungen über den zukünftigen Umgang des Hauses mit den Nutzungsrechten der Beiträge von Freien zu formulieren.
Diese ließen sich nicht lange bitten – und stellten ihre Vorstellungen auf: Sie sähen, so schrieben sie, „einen Verhandlungsbedarf über einen Normvertrag zum Umgang mit den Verwertungsrechten in folgenden Fragen
- generelle Anerkennung der Honorarpflichtigkeit jeglicher Nutzung der Beiträge (eventuell z. T. auch in Form von Pauschalen)
- generelle Dokumentation der Urheberangaben zu Beiträgen
- Honorarsätze für die verschiedenen Formen der Verwertung – auch für die Verwertung der Beiträge von Pauschalistinnen und Pauschalisten.“
Bis zur Unterzeichnung eines entsprechenden (Haus-)Normvertrages empfehlen Gewerkschaften und Betriebsrat den Freien, die vom Haus formulierten Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den totalen Ausverkauf der digitalen Verwertung vorsehen, nicht anzuerkennen oder zu unterschreiben. Ein Gesprächstermin steht noch aus.