Totalüberwachung droht

Demonstration in Berlin 2014 Foto: Digitalcourage / Andreas Gerhold

Regierung plant anlasslose Datenspeicherung aller Telekommunikationsdaten

Die Telekommunikationsdaten jedes Bürgers werden per se gespeichert – ohne jeden Anlass. Das ist der erklärte Wille der Regierungskoalition für ein neues deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger: Protest formiert sich bundesweit.

Zunächst die wichtigsten Fakten aus den „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ aus dem Hause des Bundesjustizministers Heiko Maas. Sie bilden die Basis für das Gesetz, das noch bis zur Sommerpause ins Parlament gebracht werden soll. Es soll zur Aufklärung von Straftaten dienen, nicht zur Vorbeugung derselben. Gespeichert werden die Rufnummern aller beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten. Dazu kommen die IP-Adressen und auch hier Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer Adresse. Inhalte der Kommunikation, weder per Telefon noch übers Internet, dürfen nicht erfasst werden. Die Standortdaten können vier Wochen festgehalten werden, für das Übrige gilt eine Frist von zehn Wochen.

Der nach wie vor auch innerhalb der Koalitionsparteien umstrittene „Kompromiss“ zwischen CDU und SPD wird mit vorgesehenen Einschränkungen zum Schutze der Bürger verfassungskonform geredet. So soll die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen, was mit Hilfe von Standorten möglich ist, verboten sein. Das werde ohnehin bereits mit der kurzen Speicherfrist von vornherein ausgeschlossen, heißt es. Auch soll auf die Daten nur bei schwersten Straftaten zugegriffen werden. Das stehe zudem „unter einem strengen Richtervorbehalt“.
Grundsätzlich von der Speicherpflicht ausgenommen sind lediglich Notruf-Telefone in sozialen und kirchlichen Bereichen. Bei „zeugnisverweigerungsberechtigten Personen“, wie etwa Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten, dürfen gespeicherte Verkehrsdaten nicht abgerufen werden. „Zufallsfunde unterliegen einem Verwertungsgebot.“ – Hier scheint es noch einen großen Spielraum bei der Fixierung der genauen Regelungen im Gesetz zu geben!
Demzufolge bleibt es noch ein wenig spannend wie der genaue Wortlaut und damit die inhaltlichen Details des neuen Gesetzes aussehen werden. Jedoch: „Ein Grundrechtsverstoß bleibt ein Grundrechtsverstoß auch dann, wenn er künftig nur noch vier beziehungsweise zehn Wochen dauern soll“, kommentierte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen! Schließlich wurden bisherige rechtliche Vorstöße zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sowohl vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2010 als auch vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg 2014 vom Tisch gefegt. Folglich wurden von den deutschen Verfassungsrichtern für eine Speicherung und Auswertung von Bürgerdaten enge Grenzen gesetzt worden. Dem werde mit dem neuen Gesetz entsprochen, versichert Heiko Maas. „Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang“, zeigt sich der Minister überzeugt.
Nachdem der EuGH die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten ohne Verdacht auf Straftaten für unvereinbar mit EU-Recht und für nichtig erklärt hatte, wurden kurz darauf die nationalen Gesetze in Österreich, der Slowakei und Rumänien vor Gericht zu Fall gebracht. Mitte März dieses Jahres folgten die Niederlande und Bulgarien. Das Unverständnis bei den Datenschützern und Internetnutzern für das angekündigte Vorgehen der Bundesregierung ist entsprechend groß: „Während um uns herum das Urteil des EuGH verstanden wird und die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wie Dominosteine umkippen, steuern Union und SPD in die genaue Gegenrichtung“, sagte Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung.
Um gegen die „neuerlich drohende Totalüberwachung der Bevölkerung“ vorzugehen, ruft der Arbeitskreis zu einer Reihe von Demonstrationen in Deutschland auf. „Wir fordern die politische Absage an jegliche Art von Vorratsdatenspeicherung“, heißt es in dem Aufruf. Der Auftakt der „Freiheit-statt-Angst-Demo-Tour 2015“ fand am 17. April in Bielefeld statt. Anders als in den Jahren seit 2006 wird es in diesem Jahr keine große Zentraldemo „Freiheit statt Angst“ in Berlin geben, sondern viele kleinere Demonstrationen in vielen Städten Deutschlands. Somit, so der Arbeitskreis, werde den Menschen, die nicht die notwendigen zeitlichen oder finanziellen Ressourcen zur Anreise haben, die Möglichkeit zum Protest gegeben.

Links

https://freiheitstattangst.de
https://vorratsdatenspeicherung.de
https://bigbrotherawards.de

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