Unheiliger Zensurversuch

Popgruppe „Unheilig“ wollte Rezension gegenlesen

Nicht nur Fotografen werden von Konzertveranstaltern drangsaliert, sondern neuerdings auch Rezensenten: Für den jüngsten Auftritt der erfolgreichen Popmusikgruppe „Unheilig“ in Bremen sollte der Weser-Kurier (WK) nur unter der Bedingung kostenlose Pressekarten erhalten, dass er seine Konzertkritik vor der Veröffentlichung einem „Unheilig“-Mitarbeiter vorlegen würde.


Inzwischen will keiner mehr für diesen Zensurversuch richtig verantwortlich sein. Auf Anfrage von M behauptete „Unheilig“-Sprecherin Alexandra Dörrie, es habe sich um ein „Versehen“ und eine „Misskommunikation“ gehandelt. Der örtliche Veranstalter namens Revue-Konzerte habe die Rezension gerne gegenlesen wollen, habe sein Vorgehen aber nicht mit dem Management der Gruppe abgesprochen. „Wir autorisieren natürlich keine Konzertbesprechungen, weil das nicht dem Presserecht entspricht“, so die Sprecherin.
Nach Informationen von M berief sich Revue-Konzerte aber sehr wohl auf eine Vorgabe des „Unheilig“-Managements. Auf Nachfrage wollte sich Revue-Chef Stefan Paul nicht dazu äußern, sondern verwies auf seinen Ansprechpartner Dirk Verseck von der Agentur Headline, der dem „Unheilig“-Management „vorgekoppelt“ sei.
Verseck wiederum, nach eigenen Worten „Booker“ der Musikgruppe, behauptet, das Gegenlesen sei nur „wünschenswert“, aber keine Bedingung für Pressekarten gewesen. Denn der ortskundige Revue-Chef Paul habe beim WK „ein bisschen Bedenken gehabt“: „Die zerreißen immer alles in der Luft“. Nach Informationen von M hing die Presseakkreditierung aber eindeutig davon ab, dass die Rezension an Verseck geschickt und vom „Unheilig“-Management freigegeben würde.
Wer auch immer letztlich verantwortlich war: Der WK ließ sich auf den Zensurversuch nicht ein, sondern kaufte sich eine reguläre Karte und machte den Vorfall nach dem Konzert publik: „So etwas nennt man Zensur.“
Verseck und „Unheilig“ haben sich inzwischen beim WK entschuldigt. Dessen Konzertkritik war übrigens überwiegend positiv.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Bundesregierung muss Pressefreiheit respektieren

Zum bevorstehenden Start der Sitzungszeit des Bundestags nach der Sommerpause appelliert die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju in ver.di) an die Parlamentarier*innen, Presse- und Medienfreiheit engagiert zu stärken.
mehr »

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

No SLAPP: Abmahnung, Klage, Schadensersatz

Wie SLAPPs gegen Journalist*innen funktionieren und wie du dich schützen kannst. Im dritten Kapitel des Handbuchs der No SLAPP Anlaufstelle, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, LL.M. - für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, erfahren sie, wie Medienschaffende konkret auf SLAPPs reagieren können
mehr »