Unterstützung für Solo-Selbstständige

Foto: Pixabay

Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige wird in den einzelnen Ländern Deutschlands unterschiedlich gewährt. Leider läuft auch das Sofortprogramm des Bundes für nicht Wenige weitgehend ins Leere. Deshalb unterstützt ver.di den Vorstoß der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder, erhebliche coronabedingte Auftrags- und damit einhergehende Einkommenseinbrüche für Solo-Selbstständige „mittels eines pauschalen Soforthilfebetrages abzufedern“.

Die Länder hätten dabei jeweils 1.000 Euro für drei Monate vorgeschlagen. „Die bereits bestehenden Programme des Bundes für kleine und mittlere Betriebe sind darauf ausgerichtet, definierte Betriebsausgaben auszugleichen, etwa Miet- oder Leasingkosten“, erklärt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in einer Medieninformation. „Bei einem sehr großen Teil der Solo-Selbstständigen sind jedoch ‚Privates‘ und ‚Berufliches‘ untrennbar miteinander verquickt und das eigene Einkommen eine laufende betriebliche Ausgabe. Insofern erfüllen sie nicht die bestehenden Voraussetzungen für Soforthilfen des Bundes.“ Auch Steuerstundungen nutzten ihnen wenig, soweit sie Geringverdiener seien. „Hier herrscht echte Not“, so Werneke weiter.

Dieses drängende Problem habe die Initiative der Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder aufgegriffen. Das sei positiv! Es reiche allerdings nicht aus, immer nur an den Bund zu appellieren. „Die Bundesländer selbst sind genauso in der Verantwortung, insbesondere Baden-Württemberg geht mit guten Beispiel voran“, betonte Werneke.

In Baden-Württemberg werde das Soforthilfeprogramm des Bundes mit Landesmitteln für einen fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Dort bekommen Solo-Selbstständige 1.180 Euro pro Monat über ein für Bundes-und Landesmittel einheitliches und damit unbürokratisches Antragsverfahren.

ver.di für Solo-Selbstständige

In Deutschland gibt es etwa 2,2 Millionen Solo-Selbstständige. ver.di ist die mitgliederstärkste Interessenvertretung dieser Gruppe und organisiert insbesondere viele selbstständige Kultur- und Medienschaffende sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Beratung.

Mehr dazu auf M Online: Nachjustieren für Freie notwendig 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Filmtipp: Die Saat des Heiligen Feigenbaums

Die Alten hüten die Asche, die Jungen schüren das Feuer. Konflikte zwischen den Generationen sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Zumindest im Westen haben die im Rückblick als „68er-Bewegung“ zusammengefassten Proteste für tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen gesorgt. Angesichts des Klimawandels könnte sich das Phänomen wiederholen. Mohammad Rasoulofs Familiendrama, deutscher „Oscar“-Kandidat, beschreibt anhand der Demonstrationen im Iran, wie sich die Alten wehren.
mehr »

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »