Urheber first!

ver.di legt ein Papier zur Urheberrechtsdebatte vor

Wozu es Gewerkschaften gibt, ist wenigstens in groben Umrissen Gemeingut: Sie sollen dafür sorgen, dass die Verkäuferin im Drogeriemarkt und der Müllkutscher für die geleistete Arbeit ordentliches Geld bekommen und davon anständig leben können – im Ruhestand auch von der mit den Beiträgen bezahlten Rente. Dass durch Tariferhöhungen möglicherweise das Deodorant teurer wird und die Müllgebühren steigen, die Konsumenten also belastet werden, darf eine Gewerkschaft nicht dazu verführen, Hungerlöhne zu akzeptieren. So banal das klingt, so kompliziert wird es anscheinend, wenn es um die gerechte Bezahlung von Urhebern und ausübenden Künstlerinnen geht. Nach langen internen Diskussionen hat ver.di nun ein Positionspapier zur Urheberrechtsdebatte vorgelegt.

Die Meinungsbildung in einer Großorganisation ist niemals einfach und kann auch dauern. Beim Urheberrecht, über das mittlerweile überall debattiert wird, war das besonders schwierig. Das liegt zunächst einmal daran, dass es hier oft nicht um die Bezahlung lebendiger Arbeit geht, sondern um die Rechte an Werken oder Darbietungen verkörperter Arbeit, die von Unternehmen vertrieben wird. Über die Musikindustrie und geldgierige Verlage, die Künstlerinnen und Publizisten schlecht bezahlen, ist leicht zu schimpfen – oder gar über die GEMA, die mittlerweile bei Kritikern das bevorzugte Hassobjekt ist. Zum anderen haben sich die Wünsche der Nutzer verändert, seit sie über Computer und Internetzugang verfügen: Sie wollen „Freiheit“ im Netz auch beim Kopieren und Verteilen urheberrechtlich geschützter Werke und Darbietungen. Und schließlich ist mit der Internetwirtschaft, den Suchmaschinen, „sozialen“ Netzwerken und anderen Dienstanbietern ein mächtiger Rivale auf den Plan getreten, der sich zumeist über Werbung finanziert und nach kostenfreiem „Content“ giert, mit dem er seine Kunden bedienen kann. Die Ausgangslage ist also alles andere als übersichtlich.
In diesem Umfeld fasst das Positionspapier in sechs Punkten die Problemlage aus gewerkschaftlicher Sicht zusammen und markiert das Arbeitsprogramm für ver.di: Im Binnenkonflikt um die Verteilung von Erlösen der Kreativwirtschaft fordert ver.di „fairen Umgang mit Urheber/innen“, weist aber auch darauf hin, dass diese Verwerterindustrie nur fortbestehen kann, wenn sie mit Verbraucher/innen anständig umgeht und ihnen Sicherheit durch Endverbraucherlizenzen verschafft, was unter einem eigenen Punkt näher erläutert wird. Das von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen geforderte Leistungsschutzrecht hält ver.di nur dann für akzeptabel, wenn die Verlage den Urhebern angemessene Vergütungen bezahlen und sie an den zusätzlichen Einnahmen beteiligen. Eingriffe in den Schutzumfang des Urheberrechts, wie etwa eine Verkürzung von Schutzfristen oder unspezifische Einschränkungen (z.B. die amerikanische „fair-use-Klausel“) lehnt ver.di ab, weil damit in das Selbstbestimmungsrecht der schöpferisch Tätigen eingegriffen wird. Denn das kann auch nicht finanziell – etwa durch eine „Kulturflatrate“ – kompensiert werden.
Schließlich verlangt ver.di, dass „jede Form der (bewussten) unerlaubten Nutzung gesellschaftlich geächtet“ wird. Das ist eine deutliche Absage an das Gerede, man müsse sich an das angeblich veraltete, obsolet gewordene Urheberrecht nicht mehr halten, das mancherorts auch im Bundestag hoffähig geworden ist. Auch die Durchsetzung von Rechten im Internet muss nach Auffassung von ver.di gewährleistet sein – eine unmissverständliche Absage an ein Verständnis von „Freiheit“, das auf Rechte anderer keine Rücksicht nehmen will. Allerdings will ver.di dabei nach Wegen suchen, die das aktuell grassierende Abmahnwesen vermeiden.

Das Positionspapier Neu erschienen ist ein Flyer zum Urheberrecht. Das Positionspapier und der Flyer stehen im Netz unter www.verdi-fuer-urheber.de
Das Positionspapier
Neu erschienen ist ein Flyer zum Urheberrecht. Das Positionspapier und der Flyer stehen im Netz unter
www.verdi-fuer-urheber.de

Noch viel zu tun

Das Papier steht unter dem Motto „Urheber first“ – solche Sprüche sind Geschmackssache und darüber sollte man nicht streiten – und zeigt entsprechend klare Kante: Für die Gewerkschaft stehen die Interessen der schöpferisch Tätigen im Fokus. Für deren Belange und deren verfassungsrechtlich und gesetzlich (§ 11 Satz 2 UrhG) verbürgten Anspruch auf eine „angemessene“ Vergütung tritt ver.di ein. Darum geht es und nicht vorrangig um die Wünsche und Forderungen derer, die man heute als „Nutzer“ bezeichnet, ohne dabei einen Unterschied zu machen zwischen dem Schulkind, das ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück ins Netz stellt, und Weltkonzernen wie Google, der dreist Bücher in seine Datenbank kopiert.
Hinter diesem Papier steht der Bundesvorstand von ver.di und damit ist eine urheberfreundliche Linie vorgegeben. Im Detail ist aber noch einiges zu tun. Aus den abstrakten Grundsatzpositionen werden noch konkrete Vorschläge zu erarbeiten sein, was die „faire Vergütung“ und der „faire Umgang mit Publizistinnen und Urhebern“ sein soll, bedarf der Konkretisierung – um nur zwei Beispiele zu benennen. Der Beschluss des Bundesvorstands markiert damit nicht den Endpunkt der Arbeit am Thema Urheberrecht, sondern den Anfang.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

„Hollywood“-Niveau aus der Retorte

Ob Kampfgetümmel, Dinosaurierwelten oder längst untergegangene Metropolen: Die Nutzung von KI, um Dokumentationen aufzuhübschen, wird zum Standard. Aber was darf man? Und was darf man nicht? Darüber diskutiert die Branche eifrig hinter den Kulissen.
mehr »