Urheberrechtsreform in Kraft

EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt

Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss und entsprechenden Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat ist das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ am 1. August 2003 in Kraft getreten. Mit dieser Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) werden die Urheberrecht-Richtlinien der Europäischen Union und zwei internationale Verträge der UN-Organisation für geistiges Eigentum WIPO in deutsches Recht umgesetzt.

Die einzige Änderung gegenüber dem Bundestagsbeschluss vom April (M 6 / 2003) betrifft die nun auch für den digitalen Bereich geregelte Privatkopie. Sie ist nur dann zulässig, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird“ (§ 53 Abs. 1 UrhG) – wie es beispielsweise bei Internet-Tauschbörsen für Musik oder Filme meist der Fall ist.

PC-Abgabe für Urheber verhindert

Nicht durchsetzen konnte sich hingegen die bayerische Staatsregierung mit ihrem Begehren, Urhebervergütungen an Verwertungsgesellschaften auf ein Gerät in einer digitalen Kette zu beschränken, womit eine PC-Abgabe zu Gunsten der Urheber verhindert werden sollte. Allerdings hat die IT-Industrie bereits angekündigt, dass für sie die Einschränkung von Urhebervergütungen und des Rechts auf private Kopien im digitalen Bereich durch sog. Digital Right Management (DRM) bei der nun in einem „zweiten Korb“ anstehenden weiteren UrhG-Novellierung von zentraler Bedeutung ist.

Nach der jetzt in Kraft getretenen Novelle können Produzenten digitaler Trägermedien die Ausübung des Rechts auf Privatkopie durch technische Schutzmaßnahmen bereits stark begrenzen. Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ist strafbar ebenso das Angebot entsprechender Software-Tools. Eine Konsequenz: Computerzeitschriften wie „Chip“ mussten ihren Downloadbereich im Internet kräftig ausräumen und alle nun illegalen „Kopierschutz-Killer“ zum 1. August entfernen – nicht ohne vorher nochmal kräftig Werbung für diese Angebote zu machen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

„Hollywood“-Niveau aus der Retorte

Ob Kampfgetümmel, Dinosaurierwelten oder längst untergegangene Metropolen: Die Nutzung von KI, um Dokumentationen aufzuhübschen, wird zum Standard. Aber was darf man? Und was darf man nicht? Darüber diskutiert die Branche eifrig hinter den Kulissen.
mehr »