Urheberrechtsreform in Kraft

EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt

Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss und entsprechenden Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat ist das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ am 1. August 2003 in Kraft getreten. Mit dieser Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) werden die Urheberrecht-Richtlinien der Europäischen Union und zwei internationale Verträge der UN-Organisation für geistiges Eigentum WIPO in deutsches Recht umgesetzt.

Die einzige Änderung gegenüber dem Bundestagsbeschluss vom April (M 6 / 2003) betrifft die nun auch für den digitalen Bereich geregelte Privatkopie. Sie ist nur dann zulässig, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird“ (§ 53 Abs. 1 UrhG) – wie es beispielsweise bei Internet-Tauschbörsen für Musik oder Filme meist der Fall ist.

PC-Abgabe für Urheber verhindert

Nicht durchsetzen konnte sich hingegen die bayerische Staatsregierung mit ihrem Begehren, Urhebervergütungen an Verwertungsgesellschaften auf ein Gerät in einer digitalen Kette zu beschränken, womit eine PC-Abgabe zu Gunsten der Urheber verhindert werden sollte. Allerdings hat die IT-Industrie bereits angekündigt, dass für sie die Einschränkung von Urhebervergütungen und des Rechts auf private Kopien im digitalen Bereich durch sog. Digital Right Management (DRM) bei der nun in einem „zweiten Korb“ anstehenden weiteren UrhG-Novellierung von zentraler Bedeutung ist.

Nach der jetzt in Kraft getretenen Novelle können Produzenten digitaler Trägermedien die Ausübung des Rechts auf Privatkopie durch technische Schutzmaßnahmen bereits stark begrenzen. Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ist strafbar ebenso das Angebot entsprechender Software-Tools. Eine Konsequenz: Computerzeitschriften wie „Chip“ mussten ihren Downloadbereich im Internet kräftig ausräumen und alle nun illegalen „Kopierschutz-Killer“ zum 1. August entfernen – nicht ohne vorher nochmal kräftig Werbung für diese Angebote zu machen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Filmförderung in der Sackgasse

Die Töpfe des DFFF 1 & 2 sowie des GMPF sind bereits vier Monate vor Jahresende ausgeschöpft. Das zeigt die enorme Nachfrage und das Wachstumspotenzial des Filmstandorts Deutschland. Deutsche Studios und Drehorte, Crews und Kreative, Produktionsunternehmen und Dienstleister sind gefragt – und stärken damit die gesamte filmwirtschaftliche Wertschöpfungskette bis hin zu den Kinos. 
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »