Urhebervertragsrecht für 2001 zugesagt

Für 2001 hat Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Urhebern eine Verbesserung ihrer Vertragssituation zugesagt. Über 30 prominente Journalisten haben im Dezember Bundeskanzler Gerhard Schröder aufgefordert, die vorgesehene gesetzliche Stärkung der vertragsrechtlichen Stellung der Urheber voranzutreiben.Mit der Reform des Urhebervertragsrechts soll ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für jeden Fall der Nutzung ebenso fest verankert werden, wie die Zulässigkeit von Verträgen zwischen Urheberverbänden und einzelnen Medienunternehmen und deren Verbänden. Die aktuellen Vorstöße großer deutscher Zeitungsverlage, digitale Nutzungsrechte von freien Journalisten zum Nulltarif einzukassieren (siehe nebenstehenden Artikel), unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer schnellen gesetzlichen Regelung.

Ebenfalls im Dezember haben ausgerechnet ARD und ZDF gemeinsam mit dem Privatsender-Verband VPRT mit dem Hinweis auf „kaum mehr vertretbaren Spitzenvergütungen für Topverdiener“ öffentlich Stellung gegen das Reformvorhaben bezogen. Dass „die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Studie mitfinanzieren, die dem VPRT Material für einseitige und irreführende Behauptungen liefert“, kritisierte Gerd Nies (GHV der IG Medien) in einem Offenen Brief an ZDF-Intendanten Stolte und ARD-Vorsitzenden Voß. Zugleich verwies Nies darauf, dass „keineswegs an allen Rundfunkanstalten Tarifverträge bestehen und keineswegs alle Urheber und ausübenden Künstler von solchen Tarifverträgen erfasst werden.“

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »