Urhebervertragsrecht für 2001 zugesagt

Für 2001 hat Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Urhebern eine Verbesserung ihrer Vertragssituation zugesagt. Über 30 prominente Journalisten haben im Dezember Bundeskanzler Gerhard Schröder aufgefordert, die vorgesehene gesetzliche Stärkung der vertragsrechtlichen Stellung der Urheber voranzutreiben.Mit der Reform des Urhebervertragsrechts soll ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für jeden Fall der Nutzung ebenso fest verankert werden, wie die Zulässigkeit von Verträgen zwischen Urheberverbänden und einzelnen Medienunternehmen und deren Verbänden. Die aktuellen Vorstöße großer deutscher Zeitungsverlage, digitale Nutzungsrechte von freien Journalisten zum Nulltarif einzukassieren (siehe nebenstehenden Artikel), unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer schnellen gesetzlichen Regelung.

Ebenfalls im Dezember haben ausgerechnet ARD und ZDF gemeinsam mit dem Privatsender-Verband VPRT mit dem Hinweis auf „kaum mehr vertretbaren Spitzenvergütungen für Topverdiener“ öffentlich Stellung gegen das Reformvorhaben bezogen. Dass „die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Studie mitfinanzieren, die dem VPRT Material für einseitige und irreführende Behauptungen liefert“, kritisierte Gerd Nies (GHV der IG Medien) in einem Offenen Brief an ZDF-Intendanten Stolte und ARD-Vorsitzenden Voß. Zugleich verwies Nies darauf, dass „keineswegs an allen Rundfunkanstalten Tarifverträge bestehen und keineswegs alle Urheber und ausübenden Künstler von solchen Tarifverträgen erfasst werden.“

 

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