ver.di will Sozialstandards

Bundestagsanhörung zum neuen Filmförderungsgesetz

Gegen eine Kultur- und Wirtschaftsförderung, „die Beschäftigungsaspekte ausblendet“, hat sich ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel bei einer Expertenanhörung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) gewandt.

Der Kultur- und Medienausschusses des Bundestages wollte mit der Befragung am 8. Oktober nochmals Branchenvertretern die Möglichkeit zu Stellungnahmen geben, bevor das neue FFG im Bundestag verabschiedet wird. Es soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten und die deutschlandweite Filmförderung an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen anpassen sowie die bevorstehende Digitalisierung des Kinos unterstützen.
Fintel hat im Auftrag von ver.di nochmals auf die „Berücksichtigung der in der deutschen Filmwirtschaft vereinbarten Sozialstandards“ in den entsprechenden FFG-Paragrafen als allgemeine Fördervoraussetzung und/oder ein Kriterium bei der Auszahlung der Fördergelder gedrängt. Nur so könne „Marktverzerrung“ zwischen tarifgebundenen und nicht tariffreien Produktionen vermieden werden. Dies gelte erst recht bei internationalen Koproduktionen, die in Deutschland mit Fördergeldern stattfinden und den hier ansässigen professionellen Filmschaffenden zugute kommen sollten. Angesichts der Tatsache, dass in der neuen deutschen Produzenten-Allianz auch die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich ist, müsse Transparenz im Wettbewerb hergestellt werden, sagte Fintel.
Ein weiteres Manko des vorliegenden Gesetzesentwurfs besteht darin, dass für den Erwerb der Nutzungsrechte an den Kreativbeiträgen von Filmschaffenden durch Filmproduzenten keine Verpflichtung zur angemessenen Vergütung sichergestellt wird. In beiden Sachverhalten wird das verkürzte Verständnis der Filmförderung deutlich, die einseitig die Belange der Produktionsfirmen und Nutzer von Kreativleistungen berücksichtigt.
Des weiteren verweist ver.di darauf, dass die Digitalisierung der Kinos nicht nur als Technikinvestition betrachtet, sondern ein Teil der Gelder auch in die Aus- und Weiterbildung der Kinobeschäftigten investiert werden sollte. Im neu zusammen gesetzten Verwaltungsrat der FFA müsse ver.di als „dem in allen Bereichen der Film- und Fernsehwirtschaft vertretenen Tarif- und damit Sozialpartner“ ein ungeteilter Sitz eingeräumt werden.
In der FFG-Novelle werden Anbieter neuer Dienste als Beitragszahler für die Finanzierung der Filmförderung herangezogen. Das neue FFG gewichtet die Förderbereiche neu. Deutlich mehr Mittel gibt es für die Absatzförderung. Die Rolle der Produzenten wird unter anderem durch die Verkürzung der Rechterückfallzeit von sieben auf fünf Jahre und die Senkung der Eigenmittelquote gestärkt.

www.kulturstaatsminister.de
www.connexx-av.de
www.bundestag.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ARD-Krimis werden barrierefrei

Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdensprache – das sind die so genannten barrierefreien Angebote, die gehörlosen oder extrem schwerhörige Fernsehzuschauer*innen gemacht werden. Die ARD sendet fast alle neu produzierten Folgen ihrer Krimireihen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ auch mit Gebärdensprache. Beide Reihen seien „die ersten und aktuell die einzigen regelmäßigen fiktionalen Angebote mit Gebärdensprache in der deutschen Fernsehlandschaft“, erklärte die ARD.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »