ver.di will Sozialstandards

Bundestagsanhörung zum neuen Filmförderungsgesetz

Gegen eine Kultur- und Wirtschaftsförderung, „die Beschäftigungsaspekte ausblendet“, hat sich ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel bei einer Expertenanhörung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) gewandt.

Der Kultur- und Medienausschusses des Bundestages wollte mit der Befragung am 8. Oktober nochmals Branchenvertretern die Möglichkeit zu Stellungnahmen geben, bevor das neue FFG im Bundestag verabschiedet wird. Es soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten und die deutschlandweite Filmförderung an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen anpassen sowie die bevorstehende Digitalisierung des Kinos unterstützen.
Fintel hat im Auftrag von ver.di nochmals auf die „Berücksichtigung der in der deutschen Filmwirtschaft vereinbarten Sozialstandards“ in den entsprechenden FFG-Paragrafen als allgemeine Fördervoraussetzung und/oder ein Kriterium bei der Auszahlung der Fördergelder gedrängt. Nur so könne „Marktverzerrung“ zwischen tarifgebundenen und nicht tariffreien Produktionen vermieden werden. Dies gelte erst recht bei internationalen Koproduktionen, die in Deutschland mit Fördergeldern stattfinden und den hier ansässigen professionellen Filmschaffenden zugute kommen sollten. Angesichts der Tatsache, dass in der neuen deutschen Produzenten-Allianz auch die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich ist, müsse Transparenz im Wettbewerb hergestellt werden, sagte Fintel.
Ein weiteres Manko des vorliegenden Gesetzesentwurfs besteht darin, dass für den Erwerb der Nutzungsrechte an den Kreativbeiträgen von Filmschaffenden durch Filmproduzenten keine Verpflichtung zur angemessenen Vergütung sichergestellt wird. In beiden Sachverhalten wird das verkürzte Verständnis der Filmförderung deutlich, die einseitig die Belange der Produktionsfirmen und Nutzer von Kreativleistungen berücksichtigt.
Des weiteren verweist ver.di darauf, dass die Digitalisierung der Kinos nicht nur als Technikinvestition betrachtet, sondern ein Teil der Gelder auch in die Aus- und Weiterbildung der Kinobeschäftigten investiert werden sollte. Im neu zusammen gesetzten Verwaltungsrat der FFA müsse ver.di als „dem in allen Bereichen der Film- und Fernsehwirtschaft vertretenen Tarif- und damit Sozialpartner“ ein ungeteilter Sitz eingeräumt werden.
In der FFG-Novelle werden Anbieter neuer Dienste als Beitragszahler für die Finanzierung der Filmförderung herangezogen. Das neue FFG gewichtet die Förderbereiche neu. Deutlich mehr Mittel gibt es für die Absatzförderung. Die Rolle der Produzenten wird unter anderem durch die Verkürzung der Rechterückfallzeit von sieben auf fünf Jahre und die Senkung der Eigenmittelquote gestärkt.

www.kulturstaatsminister.de
www.connexx-av.de
www.bundestag.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »