Verfassungsbeschwerde gegen Drucker-Urteil

VG Wort: Autoren entgehen Millionenbeträge

Eine Verfassungsbeschwerde hat die VG Wort gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker angekündigt. Der BGH hatte in einem Grundsatzurteil am 6. Dezember 2007 entschieden, dass für Drucker keine Vergütungspflicht nach den bis Ende 2007 geltenden Regelungen im Urheberrechts­gesetz bestehe.
Mit einem Drucker könne nicht allein vervielfältigt werden und innerhalb einer Gerätekombination mit Scanner und PC bestünde bereits eine Vergütungspflicht für Scanner, begründete der I. Zivilsenat des BGH seine Entscheidung (Az.: I ZR 94/05). Dass mehr als die Hälfte der ur­heberrechtlich relevanten Texte, die mit einem PC-Drucker vervielfältigt werden, aus dem Internet stammen, ist nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht erheblich, da die Autoren häufig mit deren Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch einverstanden seien. Der BGH hob damit ein Urteil des OLG Stuttgart von 2005 auf, dass Hewlett-Packard zur Zahlung von 1,4 Millionen Euro Drucker-Abgaben für die Vergangenheit verurteilt hatte.
Das BGH-Urteil widerspreche der herrschenden Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung, begründete VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar die geplante Verfassungsbeschwerde. Durch das Urteil würden Autoren und Verlagen Millionenbeträge entgehen. Seit Anfang dieses Jahres gilt ohnehin das neue Urheberrecht, das jedes Gerät in einer Kette vergütungspflichtig macht. Allerdings drohen der VG Wort durch den sogenannten „Zweiten Korb“ jetzt doch bereits kurz­fristig Einnahmeausfälle, berichtete Melichar auf der Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft am 19. Januar 2008. Die Gerätehersteller bestreiten die Weitergeltung der bisherigen Tarife für die Ge­rätevergütungen und drohen, ihre Zahlungen um zwei Drittel zu kürzen.
Einen Sieg hat die VG Wort mit der Entscheidung des BGH vom 30. Januar errungen, als er einen Revisionsantrag von Hewlett-Packard zurückgewiesen hat. Das Gericht gab damit in diesem Fall endgültig der Position der VG Wort recht, wonach für Multifunktionsgeräte mit festem Vorlagendach die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze zur Abgeltung urheberechtlich relevanter Vervielfältigungen zu bezahlen sind. In dem Musterverfahren hatte Hewlett-Packard die Ansicht vertreten, für diese Geräte sei nur der deutlich geringere Scanner-Tarif zu entrichten.
 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Ver.di: Deutsche Welle nicht kürzen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die geplante Etat-Senkung bei der Deutschen Welle, mit der eine Schrumpfung des deutschen Auslandssenders einhergehen wird. Stattdessen müsse eine ausreichende Finanzierung durch Bundesmittel gewährleistet werden.
mehr »

Schon entdeckt? Wie Rechte reden

Jede Woche die Analyse eines rechten Zitats – ob aus dem Bundestag oder beim Weihnachtsessen mit der Familie. Das bietet der Newsletter „Wie Rechte reden“ von Maria Timtschenko und Johannes Giesler. Denn: „Die Neue Rechte ist da“, wie die Autor*innen in der Ankündigung ihres Newsletters schreiben: „Sie ist auf der WG-Party bei deinen Freund:innen eingeladen. Sie steht neben dir in der Schlange für ‚Einmal Döner, bitte‘." Und sie verschiebt ihren menschenfeindlichen und autoritären Diskurs in die gesellschaftliche Öffentlichkeit, in Kommentarspalten, eigenen Medien oder Gruppenchats.
mehr »

RSF: Exilmedien als Quelle

Sie decken Korruption und Unterdrückung auf, wo ausländische Korrespondent*innen keinen Zugang haben: Exilmedien sorgen dafür, dass zuverlässige Informationen aus geschlossenen Diktaturen weiterhin verfügbar bleiben. In Kooperation mit dem JX Fund stellt Reporter ohne Grenzen (RSF) dar, wie wichtig Exiljournalist*innen in der internationalen Berichterstattung sind.
mehr »

Urheberrecht: ChatGPT-Urteil ist Anfang

Ein Präzedenzfall ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI vom 11. November 2025 sicherlich. Aber abgesehen von einem zu erwartenden längeren Instanzenweg stellt sich auch die Frage, wie sich die gesamte Kreativwirtschaft gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum wehren kann.
mehr »