Da bahnt sich womöglich die größtmögliche Koalition an, die der Deutsche Bundestag zu bieten hat. Bundestagspräsident Norbert Lammert beriet mit dem parlamentarischen Geschäftsführungspersonal das Projekt „Bundestagsfernsehen“.
Soll heißen, das Parlamentsfernsehen, das heute bereits weltweit als Web-TV und in Berlin im Kabelnetz zu empfangen ist, soll in digitalen und anderen Kanälen flächendeckend empfangbar sein. Die Fraktionen sind dabei, das Für und Wider abzuwägen – doch „im Prinzip“ wollen alle mitwirken, sich ins rechte Bild zu rücken. So hört man aus der grünen Fraktion leises medienrechtliches Gebrummel, hofft aber, mit Hilfe der Medienaufsicht eine saubere Lösung zu finden. Auch die Linksfraktion zeigt sich aufgeschlossen. Die anderen sowieso. Ist ja auch eine schöne Sache, ohne störende journalistische Aufbereitung völlig ungefiltert in die Stuben zu flimmern.
Warum eigentlich nicht? Im Zeitalter von Angler-, Bestattungs- und Chaos-TV richtet das Versenden aus dem Hohen Hause so viel Schaden auch nicht an. Doch hört man sich die Beweggründe der Abgeordneten genauer an, schrillen alle Alarmglocken. „Im Prinzip“ ist der öffentlich-rechtliche Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix für die Berichterstattung aus dem Bundestag zuständig. Damit ist Frau und Mann unter der Reichstagskuppel unzufrieden. Zu oft geht Phoenix aus der Berichterstattung raus. Beispielsweise wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine wichtige Entscheidung zu verkünden hat. Was ja so gut wie jeden Freitagvormittag vorkommt. Und die Ausschusssitzungen – der eigentliche Brotjob unserer Abgeordneten – werden von Phoenix sträflich vernachlässigt, wird gejammert. Na dann viel Vergnügen beim Aufrufen des siebten Spiegelstriches im neunten Änderungsantrag zur Drucksache 16/0815 zum vierten Nachtragshaushalt!
Kommt das Bundestagsfernsehen, wird man sich bei Phoenix unweigerlich fragen, ob man dann noch parallel senden soll. Und bei der nächsten Gebührendebatte kommt garantiert ein Schlaumeier daher und fragt, ob denn so ein teurer Sender, den angeblich eh nur ein paar Erwerbslose, Kranke und Rentner gucken, überhaupt nötig ist. Nichts ist so gut, dass es nicht verbesserungswürdig wäre. Das trifft auch auf die Parlamentsberichterstattung von Phoenix zu. Doch nur weil es technisch möglich ist, das kleine Parlamentsfernsehen aus Gründen der Eitelkeit zum großen Bundestagskanal auszubauen, muss das noch lange nicht in die Tat umgesetzt werden. Im Übrigen gibt es da noch das erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 1962 – Bundestags-TV wäre Adenauer-Fernsehen unter anderen Vorzeichen. Gebt das schöne Geld lieber Phoenix, damit er journalistisch noch besser werden kann.