VG Wort verschiebt Hauptausschüttung

Die Verwertungsgesellschaft Wort hat ihren Wahrnehmungsberechtigten mitgeteilt, dass die diesjährige Hauptausschüttung für 2012 – wie im Vorjahr – verschoben wird.

Hintergrund der Vorstandsentscheidung ist – wie bereits im letzten Jahr – die Klage des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort. Dabei geht es im Kern darum, ob die Verwertungsgesellschaft wie bisher nach festen Quoten an die von ihr vertretenen Autoren und Verlage Tantiemen ausschütten kann.
Mittlerweile fand am 11. April 2013 die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München statt. Das OLG will seine Entscheidung am 25. Juli verkünden. Anschließend wird die VG Wort unter Auswertung der Entscheidung schnellstmöglich das weitere Vorgehen festgelegen und – je nach Urteil – frühestens im August ausschütten. Gewöhnlich findet die Hauptausschüttung nach der Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni statt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Bayern bessert Rundfunkgesetz nach

Eingriff in die Programmautonomie und in das Gebot der Staatsferne – so lautete übergreifend die deutliche Kritik am ersten Entwurf der bayerischen Staatsregierung von CSU und Freien Wählern, das Rundfunkgesetz zu novellieren. Es ist die Rechtsgrundlage für den Bayerischen Rundfunk (BR). Nun reagiert die Regierung und kündigt an, die Gesetzesnovelle entschärfen zu wollen.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »