Vielfalt gefährdet

Die Debatte über die Neugestaltung des Medienrechts in Nordrhein-Westfalen ist in vollem Gange. Die Landesregierung hat im Juni zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die erhebliche Auswirkungen für die Medienlandschaft in NRW bedeuten.

Überarbeitet werden sollen das Landesmediengesetz NRW, das Regelungen für den privaten Rundfunk enthält, sowie das WDR-Gesetz. Im September haben im Landtag Anhörungen hierzu stattgefunden, zu denen auch ver.di und DGB kritisch Stellung bezogen haben.
Im Zentrum der Anhörungen stand der schon zu zweifelhaftem Ruhm gelangte Paragraf 33a des Gesetzentwurfs zum Landesmediengesetz. Dieser sieht vor, dass Verlagshäuser in Zukunft einen erleichterten Zugang zum Rundfunk erhalten sollen. Das heißt im Klartext, dass auch Verlage, die z.B. bei Zeitungen oder Zeitschriften bereits eine marktbeherrschende Stellung innehaben, zusätzlich noch Rundfunk veranstalten dürfen. Damit hebt die Landesregierung die bisherige Regelung, wonach eine solche Verquickung verboten ist, einfach aus den Angeln.
Dass von den Verlagen im Gegenzug „wirksame Vorkehrungen zur Verhinderung von Meinungsmacht“ verlangt werden, grenzt schon fast an eine Farce. Denn laut Gesetzentwurf reicht es, unabhängigen Dritten Sendezeit einzuräumen oder einen Programmbeirat einzurichten. Ein Blick auf die damit verbundenen Kriterien zeigt aber schnell, dass wirksame Vorkehrungen anders aussehen müssten. Es ist äußerst fragwürdig, ob Meinungsvielfalt wirklich dadurch gewährleistet wird, dass drei Prozent der wöchentlichen Sendezeit an Dritte gehen und davon nur 30 Prozent in der Hauptsendezeit ausgestrahlt werden müssen. Das heißt: Dritten stehen 43 Minuten täglich zu, davon müssen nur 13 Minuten in der Hauptsendezeit liegen – und die endet erst 23 Uhr. Auch die Vorgaben für einen Programmbeirat sind wenig geeignet, fehlen ihm doch wesentliche Entscheidungs- und Sanktionsbefugnisse.
Wes Geistes Kind diese Gesetzesnovellen sind, zeigt auch das Vorhaben der Landesregierung, den WDR-Rundfunkrat um satte vier Sitze zu erweitern – und zwar allein mit Vertretern aus Wirtschaft und Technik. Diese sollen dem Gremium den notwendigen ökonomischen Sachverstand für die anstehenden Drei-Stufen-Tests sichern. Das stellt nicht nur die Kompetenz der bisherigen Rundfunkräte in ein schlechtes Licht, sondern verkennt zudem, dass der Drei-Stufen-Test insbesondere auch den publizistischen Mehrwert eines öffentlich-rechtlichen Angebots bewerten soll. Deshalb ist ganz klar: Die Vorhaben der Landesregierung gefährden unnötig die Medienvielfalt in NRW.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Der Arbeitskampf im ÖRR geht weiter

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt ihre Tarifverhandlungen in den Sendern der ARD fort und hält an ihren Forderungen von sieben Prozent Honorar- und Gehaltserhöhungen, mindestens aber 300 Euro monatlich mehr, fest. Dies gelte ausdrücklich auch für den Westdeutschen Rundfunk (WDR), erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen, zuständig für Medien.
mehr »

Zukunftsoffensive für COSMO

Über 500 Organisationen, darunter die dju in ver.di, fordern bundesweite Zukunftsoffensive für ARD-Programm COSMO. Der WDR benennt seine  Radiowellen Cosmo und 1Live Diggi um und richtet die Programme neu aus. Ein einmaliges Großbündnis warnt die ARD davor, einen großen Teil der migrantischen Bevölkerung zu vernachlässigen.
mehr »