Die Debatte über die Neugestaltung des Medienrechts in Nordrhein-Westfalen ist in vollem Gange. Die Landesregierung hat im Juni zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die erhebliche Auswirkungen für die Medienlandschaft in NRW bedeuten.
Überarbeitet werden sollen das Landesmediengesetz NRW, das Regelungen für den privaten Rundfunk enthält, sowie das WDR-Gesetz. Im September haben im Landtag Anhörungen hierzu stattgefunden, zu denen auch ver.di und DGB kritisch Stellung bezogen haben.
Im Zentrum der Anhörungen stand der schon zu zweifelhaftem Ruhm gelangte Paragraf 33a des Gesetzentwurfs zum Landesmediengesetz. Dieser sieht vor, dass Verlagshäuser in Zukunft einen erleichterten Zugang zum Rundfunk erhalten sollen. Das heißt im Klartext, dass auch Verlage, die z.B. bei Zeitungen oder Zeitschriften bereits eine marktbeherrschende Stellung innehaben, zusätzlich noch Rundfunk veranstalten dürfen. Damit hebt die Landesregierung die bisherige Regelung, wonach eine solche Verquickung verboten ist, einfach aus den Angeln.
Dass von den Verlagen im Gegenzug „wirksame Vorkehrungen zur Verhinderung von Meinungsmacht“ verlangt werden, grenzt schon fast an eine Farce. Denn laut Gesetzentwurf reicht es, unabhängigen Dritten Sendezeit einzuräumen oder einen Programmbeirat einzurichten. Ein Blick auf die damit verbundenen Kriterien zeigt aber schnell, dass wirksame Vorkehrungen anders aussehen müssten. Es ist äußerst fragwürdig, ob Meinungsvielfalt wirklich dadurch gewährleistet wird, dass drei Prozent der wöchentlichen Sendezeit an Dritte gehen und davon nur 30 Prozent in der Hauptsendezeit ausgestrahlt werden müssen. Das heißt: Dritten stehen 43 Minuten täglich zu, davon müssen nur 13 Minuten in der Hauptsendezeit liegen – und die endet erst 23 Uhr. Auch die Vorgaben für einen Programmbeirat sind wenig geeignet, fehlen ihm doch wesentliche Entscheidungs- und Sanktionsbefugnisse.
Wes Geistes Kind diese Gesetzesnovellen sind, zeigt auch das Vorhaben der Landesregierung, den WDR-Rundfunkrat um satte vier Sitze zu erweitern – und zwar allein mit Vertretern aus Wirtschaft und Technik. Diese sollen dem Gremium den notwendigen ökonomischen Sachverstand für die anstehenden Drei-Stufen-Tests sichern. Das stellt nicht nur die Kompetenz der bisherigen Rundfunkräte in ein schlechtes Licht, sondern verkennt zudem, dass der Drei-Stufen-Test insbesondere auch den publizistischen Mehrwert eines öffentlich-rechtlichen Angebots bewerten soll. Deshalb ist ganz klar: Die Vorhaben der Landesregierung gefährden unnötig die Medienvielfalt in NRW.