Vom Wert der kreativen Leistung

Im Streit um ein zukunftsfähiges Urheberrecht ist die Politik gefordert

„Mehr Respekt vor der kreativen Leistung“ forderte die Initiative Urheberrecht anlässlich des Internationalen Tages des Urheberrechts am 26. April. „Die Basis professioneller Berufsausübung von Urhebern und Künstlern darf nicht zerstört werden“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Initiative, der neben ver.di weitere 28 Organisationen und Berufsverbände aus den Bereichen Journalismus, Literatur, Musik, Film und Bild angehören.

„Die Freiheit künstlerischer Gestaltung dürfe ebenso wenig geschmälert werden wie die Persönlichkeitsrechte. Urheber und ausübende Künstler müssten selbst bestimmen können, auf welchem Weg sie ihre Werke und Darbietungen zu angemessenen Bedingungen verwerten. Die Initiative Urheberrecht fordert den Gesetzgeber auf, bei anstehenden Reformen den Stellenwert der Kultur und der Kulturschaffenden zu betonen. Aus Sicht der Initiative wäre es verheerend, wenn Forderungen der Gratiskultur zum Richtwert der Gesetzgebung würden.“

Aber wie kann in der digitalen Welt ein fairer Ausgleich zwischen denjenigen aussehen, die kreativ sind und von dieser Arbeit leben müssen, und denjenigen, die die kreativen Güter konsumieren. Wie können die Rechte der Urheber gewahrt und ihre Leistungen vergütet werden, ohne die Rechte der Verbraucher zu beschneiden? Die Antworten verlaufen dabei zwischen den beiden Fronten „mehr Schutz“ (z.B. Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mit Netzsperren im Extremfall) und „mehr Freiheit“ (z.B. massiver Abbau von Schutzfristen oder die Einführung einer Kulturflatrate). Alle Visionen und Modelle für ein zukünftiges Urheberrecht müssen sich aber daraufhin überprüfen lassen, wie sie sich in der alltäglichen Praxis umsetzen lassen.

M fragte bei den Abgeordneten der Bundestagsfraktionen, die sich mit dem Urheberrecht beschäftigen, und beim Sprecher für Urheberrecht der Piratenpartei nach: Wie muss ein Urheberrecht im Internetzeitalter ausgestaltet sein und wie stellen Sie die Durchsetzung eines solchen Urheberrechts sicher?

Ansgar Heveling, CDU

Ansgar Heveling, CDU

Foto: ansgar-heveling.de

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Wer hätte das gedacht? Noch vor ein paar Wochen schien klar zu sein: Das Urheberrecht ist ein alter Zopf, die Grenzen zwischen Urheber und Nutzer sind eh verwischt, die Verwerter sind böse, und die Politik soll sich endlich der Mehrheit beugen und das Urheberrecht zu einem reinen Nutzerrecht umstricken. Und wer etwas anderes vertritt, der kriegt seinen Shitstorm.
Nach Sven Regener, 51 Tatort-Autoren und der Aktion „JA-zum-Urheberrecht“ der Krimiautorengruppe „Syndikat“ ist gottlob einiges wieder gerade gerückt. So gut es ist, eine breite Diskussion zu führen, so wichtig ist es, ein paar Grundsätze für das Urheberrecht auch in der digitalen Zeit festzuhalten.
Erstens: Die Urheber haben einen Anspruch auf den Schutz ihrer Rechte. Dieser Anspruch ist im Grundgesetz, in Artikel 14, so festgelegt. Die Frage ist also nicht, ob man Online-Piraterie bekämpft, sondern wie man sie bekämpft. Das Internet ist nicht exterritorial. Das Recht hat dort dieselbe Geltung wie anderswo auch.
Zweitens: Wir müssen das Urheberrecht – jedoch nicht seine Grundsätze – an die digitale Entwicklung anpassen. Zum einen muss das Urheberrecht dort, wo es mit der Technik nicht Schritt gehalten hat, möglichst technologieneutral ausgestaltet werden. Zum anderen sollte die Systematik des Urheberrechts allgemein verständlicher werden, da heute mehr Menschen als früher damit zu tun haben. An der bestehenden Schrankensystematik sollten wir festhalten. Sie ist rechtssicherer als eine „fair use“-Regel nach angloamerikanischem Recht, bei der man die Systematisierung den Gerichten überlässt. Auch ist zu überlegen, die Strafvorschriften des Urheberrechts ins Strafgesetzbuch zu überführen. Dann kann dort jeder direkt sehen, was erlaubt ist und was nicht.
Drittens: Für einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern sollten wir darüber nachdenken, ob die Haftung im Internet richtig verteilt ist. Derzeit haben auf der einen Seite die Urheber erhebliche Mühen, ihre Rechte durchzusetzen. Auf der anderen Seite fühlen sich die Nutzer „kriminalisiert“, wenn sie abgemahnt werden. Dazwischen sitzen Provider, die Geld damit verdienen, dass auf ihren Plattformen Inhalte zu finden sind, die aber – anders als die Nutzer – nicht dafür in der Verantwortung stehen, weil sie ein Haftungsprivileg genießen. Hier stellt sich die Frage, ob wir nicht darüber nachdenken sollten, die Provider stärker in die Pflicht zu nehmen. Das ist die beste Entkriminalisierung der Nutzer. Und auf Immunität kann sich ohnehin im Netz niemand berufen.


 

Stephan Thomae, FDP

Stephan Thomae, FDP

Foto: Ralf Lienert / stephan-thomae.de

Für ein scharfes Schwert zur Durchsetzung der Urheberrechte

Für die FDP ist das Urheberrecht ein Teil unserer Konzeption vom geistigen Eigentum und damit Teil der rechtsstaatlichen Eigentumsordnung. Wir sind ein rohstoffarmes Land; unser Wohlstand rührt aus der Kreativität, dem Fleiß und dem Ehrgeiz der Menschen, großartige Dinge zu leisten. Auch die Vielfalt unserer Kultur basiert darauf. Wenn wir wollen, dass innovative Wissenschaftler, Künstler und andere geistig Tätige in unserer Mitte ein Auskommen haben, müssen wir die Früchte ihrer Arbeit schützen.
Es ist Mainstream geworden, das Urheberrecht nur aus dem Blickwinkel des Internetnutzers zu sehen. Auch die FDP will den „free flow of information“ schützen. Wenn wir das aber auf Kosten der Rechte der Urheber tun, sägen wir an dem Ast, auf dem wir sitzen. Neben den Forderungen der Internetwirtschaft nehmen wir daher auch die Interessen der Kreativwirtschaft ernst. Hinter dem Ruf nach einem neuen Urheberrecht scheint im Wesentlichen der Gedanke zu stehen, den kostenlosen Zugang zu den Inhalten zum Normalfall zu machen. Urheberrechtsverstöße sollen „entkriminalisiert“ werden, was wohl heißen soll, die Sanktionen für Urheberrechtsverstöße zu mildern. „Freibier für alle“ ist nicht unsere Vorstellung eines reformierten Urheberrechts. Wer den kostenfreien Zugang zu geistigen Leistungen fordert, erklärt damit, daß geistige Leistungen weniger wert sind als die Brezen beim Bäcker. Nach unserer Überzeugung hat das Internet den Wert geistiger Leistungen nicht verändert, eher im Gegenteil. Aber der Urheberrechtsverstoß ist leichter geworden, die Folgen für die Urheber verheerender. Der Täter ist schwerer zu entdecken und zu verfolgen. Die Verbreitung kann schnell millionenfach rund um den Globus erfolgen. Was aber einmal kostenlos im Netz kursiert, ist für den, der damit seine Familie ernähren wollte, nicht mehr verkäuflich und damit praktisch wertlos. Unsere Antwort auf die angebliche Krise des Urheberrechts im Internet muss somit eine zweifache sein:

  • Der Urheberrechtsschutz darf nicht schwächer ausfallen als bisher, sondern eher stärker; die Rechteinhaber brauchen zu ihrer Durchsetzung weiterhin ein scharfes Schwert, keine Wattebäuschchen.
  • Wir müssen die derzeitige negative Assoziation des Wortes Urheberrecht mit Begriffen wie Massenabmahnungen und Abmahnmissbrauch überwinden und zu einer Rechtskultur im Internet finden, in der die Nutzer das Urheberrecht und die rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz der Urheber als etwas Gutes und Notwendiges akzeptieren.

    Burkhard Lischka, SPD

Burkhard Lischka, SPD

Foto: spdfraktion.de

Lösungsmechanismen für Konflikte verbindlicher gestalten

Die SPD setzt sich für ein modernes Urheberrecht ein, das die Interessen aller beteiligten Akteure angemessen berücksichtigt und dazu beiträgt, einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen. Wichtig ist dabei in Zeiten des Internets, dass einerseits dem berechtigten Anspruch auf freie Information Rechnung getragen wird, andererseits das Recht von Kreativen und Kulturschaffenden auf angemessene Vergütung für ihre Leistungen gewahrt bleibt.
So gilt es, eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Internet insbesondere gegen illegale Plattformen herbeizuführen. Allerdings lehnen wir die Einführung eines Warnhinweismodells inklusive Internetsperren, so wie dies beispielsweise in Frankreich existiert, ab. Einer gründlichen Prüfung bedürfen die Regeln des Urhebervertragsrechts. So sollten die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen verbindlicher ausgestaltet bzw. um wirksame Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten ergänzt werden.
Neben einer verbesserten Rechtsdurchsetzung ist es notwendig, legale und attraktive Geschäfts- und Vergütungsmodelle zu fördern. Die SPD unterstützt daher den Vorstoß der EU-Kommission für ein vereinfachtes, länderübergreifendes Lizensierungsmanagement. Inwiefern eine oftmals ins Spiel gebrachte Kulturflatrate effektiv sein kann, ist fraglich, da sie beispielsweise mit einer Legalisierung der massenhaften unerlaubten, nichtkommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden ist. So wird dem Urheber das Recht entzogen, über die Nutzung seiner Werke selbst zu entscheiden. Sofern eine solche Kulturflatrate außerdem als Zwangsabgabe für alle Internetnutzer vorgesehen ist, stellt dies eine zusätzliche finanzielle Belastung dar und reduziert das Urheberrecht auf einen reinen Vergütungsanspruch. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das kleinste Textauszüge und bloße Nachrichten künftig dem Urheberrechtsschutz unterstellen will, lehnt die SPD ab. Wir wollen aber Presseverleger gegen die illegale Verbreitung von journalistischen Beiträgen durch ein eigenes Rechtsdurchsetzungsrecht schützen.


 

Agnes Krumwiede, Bündnis 90 / Die Grünen

Agnes Krumwiede, Bündnis 90 / Die Grünen

Foto: S. Kaminski / Bündnis 90 / Die Grünen

Mehr Aufklärung und Gutachten über Vergütungsmodelle

Wir bemühen uns um eine werteorientierte Anpassung des Urheberrechts an die neue Nutzungsform. Im Zentrum stehen der Anspruch auf angemessene Beteiligung der Urheber und Interpreten, der Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte ebenso wie das Bedürfnis der Verbraucher nach Schutz ihrer persönlichen Daten und digitaler Teilhabe an kulturellen Inhalten, ohne unwissentlich illegalen Handlungen ausgesetzt zu sein. In einigen Teilbereichen besteht Reformbedarf, beispielsweise beim Umgang mit verwaisten Werken. Außerdem wollen wir die Verhandlungsposition von Urhebern gegenüber ihren Verwertern stärken und das Urhebervertragsrecht dahingehend reformieren.
Dass große Internetkonzerne ihren Profit mit kulturellen Inhalten generieren, ohne eine angemessene Beteiligung der Schöpfer zu berücksichtigen, ist eine für alle unbefriedigende Situation und trägt zur Abwertung künstlerischer Leistungen bei. Bei der Rechtedurchsetzung müssen Verhältnismäßigkeiten gewahrt bleiben: Netzsperren als Sanktion gegen Urheberrechtsverletzungen lehnen wir gleichermaßen ab wie die Legalisierung der uneingeschränkten Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern oder die Legalisierung von Hosting-Plattformen wie Megaupload, welche von Inhalten profitieren, ohne die Urheber zu vergüten. Um dem momentan teilweise unverhältnismäßigen Abmahnwesen zu begegnen und zugleich Urhebern eine effektive Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen, diskutieren wir unter Berücksichtigung grüner Datenschutzkriterien verschiedene Lösungsansätze: Eine differenziertere Streitwertanpassung bei Abmahnungen ebenso wie Kostenbefreiung beim ersten Verstoß. Mehr Aufklärung für die Verbraucher ist notwendig. Ob die Forderung nach einem staatlichen Pauschalvergütungsmodell den Umsetzungsvoraussetzungen wie einer nutzungsbasierten Verteilung, dem Ausschluss von Kannibalisierung bestehender legaler Modelle, den Ansprüchen der Urheber gegen staatliche Bevormundung und nicht zuletzt dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit durch monatliche Mehrkosten für alle Haushalte standhalten kann, wollen wir durch ein ergebnisoffenes Gutachten prüfen lassen.


 

Petra Sitte, Die Linke

Petra Sitte, Die Linke

Foto: Die Linke

Angemessene Vergütung und echtes Recht auf Privatkopie

Eigentlich soll das Urheberrecht die Interessen von UrheberInnen, NutzerInnen und Verwertungsindustrie ausgleichen. Diese drei Gruppen haben teils gleiche, teils widerstreitende Interessen. Schon vor der Digitalisierung aber war das Urheberrecht mehr ein Verwerterrecht. Seit der Digitalisierung sind zudem NutzerInnenrechte eingeschränkt worden. An der prekären Situation der UrheberInnen hat sich nichts geändert.
Die Linke setzt sich deshalb für eine Reform des Urhebervertragsrechts, durchsetzungsstarke Regelungen für angemessene Vergütung und das Verbot von Total Buy-Out-Verträgen ein. Auch freie Lizenzmodelle helfen UrheberInnen dabei, selbstbestimmt über die Nutzung ihrer Werke zu bestimmen. Für NutzerInnen wollen wir ein echtes Recht auf Privatkopie, dass nicht durch technische Schutzvorrichtungen oder Überwachungsmaßnahmen eingeschränkt wird. Wir haben Vorschläge entwickelt für die Beschränkung von Abmahnungen auf tatsächlich entstandenen Schaden. Im Bereich von Bildung und Forschung streiten wir für die Wissenschaftsschranke und unterstützen die Open Access-Bewegung.
UrheberInnen müssen die Chance haben, von ihrer Arbeit zu leben. Der freie Zugang zu Kultur- und Wissensgütern stellt aber auch einen immensen Vorteil für die Gesellschaft dar. Deshalb treten wir ein für eine Verkürzung von Schutzfristen nach dem Motto „So lange wie nötig, so kurz wie möglich.“
Im Internetzeitalter ist Kopieren ein elementarer und alltäglicher Vorgang, weshalb der Verkauf von Werkstücken immer schwieriger zu kontrollieren und nur mit Überwachungstechnologie möglich ist. Letztere stellt einen gravierenden Eingriff in Grundrechte dar, weshalb wir sie ablehnen. Stattdessen müssen wir uns über neue Vergütungsmodelle verständigen, die ohne Kollateralschäden funktionieren. Die Linke im Bundestag hat dazu am 7. Mai gemeinsam mit Urheberverbänden und Netzaktivisten eine Konferenz veranstaltet, auf der verschiedene Varianten wie die Kulturflatrate oder die Kulturwertmark diskutiert wurden.


 

Bruno Kramm, Piratenpartei

Bruno Kramm, Piratenpartei

Foto: Piratenpartei

Beschneidung von Bürgerrechten im Netz ist zunehmendes Problem

Das Urheberrecht regelte immer die Beziehung zwischen Urhebern und den Inhabern von Verwertungsrechten. Da im Netz bereits elementare Kopiervorgänge mit dem klassischen Urheberrecht kollidieren, muss das Urheberrecht entsprechende Anpassungen erfahren. Dabei gilt es, den wirtschaftlichen Interessen der Verwerter die Betonung der direkten Beziehung zwischen Urheber und Nutzer gegenüber zu stellen und das Interesse der Allgemeinheit an ungehinderter Teilhabe an Wissen und Kultur zu stärken. Ein fairer Ausgleich muss neben einer stärkeren Selbstbestimmung von Urhebern, der Stärkung des Urhebervertragsrechts, gerechter Verteilung von Pauschalabgaben und Verwertungsgesellschaftstantiemen auch eine offene Diskussion neuer Verwertungs- und Finanzierungsmodelle umfassen, darunter Crowdfunding, Crowdinvesting, Micropayments und Flatratemodelle.
Urheberrechte wurden in der Vergangenheit immer häufiger zu Gunsten von Auswertungsrechten instrumentalisiert. Dem gegenüber ist die Beschneidung von Bürgerrechten im Netz durch Überwachungsmaßnahmen und die restriktive Einhegung und Rechtsdurchsetzung von partikularen Verwertungsinteressen ein zunehmendes Problem der modernen Informationsgesellschaft. Dennoch müssen wir Sorge tragen, jene, die in unserer Gesellschaft für kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt sorgen, angemessen zu honorieren.
Restriktive Verfolgung und Verschärfung von Überwachung bewirken keinen Schutz, sondern Angstkultur und Verlust von Freiheit. Um Rechte im Maßstab der Forderungen von Verwertern zu kontrollieren, müsste man die Architektur des Internets grundlegend reglementieren, totalitäre, proaktive Filterung, Zensur und Kontrolle allen Datenverkehrs etablieren und die Basis dessen, was wir als freiheitliche und demokratiefördernde Infrastruktur begreifen, aufgeben. Die Verhältnismäßigkeit zwischen Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen und Delikt ist nicht nur fragwürdig, sondern kollidiert mit dem Rechtsempfinden des medienkompetenten Bürgers und den Menschenrechten.
Die Kürzung von Schutzfristen und Einführung von neuen Schranken des Urheberrechts zur nichtkommerziellen Weitergabe und Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken, aber auch die freie Verfügbarkeit von verwaisten Werken und der freie Zugang zu Wissen im Bildungsbereich zählen zu den wichtigsten Aufgaben eines modernen und zukunftsorientierten Urheberrechtes.


 

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