Wachstum ohne Grenzen

Kommentar von Horst Röper

Wenn in diesen Wochen der neue Rundfunkstaatsvertrag durch die Landesparlamente geht, werden Überraschungen wohl ausbleiben. Das vorliegende Paragraphenwerk wird überall satte Mehrheiten finden. Das lange Gefeilsche zwischen den Staatskanzleien hat alle Beteiligten nicht nur ermüdet, sondern langsam durch wohldosiertes Einfügen weiterer Deregulierungen auch an den Gedanken gewöhnt, daß sich der Staat aus der Rundfunkaufsicht faktisch zurückzieht.

Kontroll- und Gestaltungswille wurden aufgegeben. Die Länder ziehen sich zur folgenlosen Beobachtung des Kommerzfunks auf die hohe Warte des Elfenbeinturms zurück. Selbst die wenigen Abgeordneten der Grünen und einige Sozialdemokraten, die die Konzentrationskontrolle im Privatfunk für eine relevante Aufgabe halten, werden – eingebunden in Fraktions- und Koalitionsdisziplin – den Zug nicht aufhalten. Die anderen hatten die bisher geltenden Regulierungen wohl ohnehin als Fremdkörper in einer marktwirtschaftlichen Ordnung gesehen.

Daß so wenig für die Vielfaltssicherung herauskam, ist wohl auch auf die Regie der Union zurückzuführen. Die Verquickung von Regelungen zum Privatfunk mit jenen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Gebühren) ging auf Kosten der Vielfaltssicherung. Mit dem Stoiber-Biedenkopf-Papier zur minimierten Rolle der ARD hatte die Union Verhandlungsmasse geschaffen. Die Sozialdemokraten, gewillt, die vom Bundesverfassungsgericht ohnehin geforderte Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umzusetzen, ließen sich auf einen Poker ein. Die Union setzte kleine Zugeständnisse an den öffentlich-rechtlichen gegen weitgehende Deregulierung beim privaten Rundfunk ein. Denjenigen Sozis, die Kontrolle auch fürderhin ernst nehmen wollten, saßen zudem manchmal nicht nur die Union, sondern auch einige Genossen gegenüber. Einige SPDler hatten sich über den Tisch ziehen lassen – manche sicherlich willentlich. Unter dem Tisch landete die Vielfaltssicherung, als anachronistisches Relikt in den Staub getreten.

Gesiegt haben auch die Lobbyisten, vor allem jene der Konzerne Bertelsmann und Kirch. Den beiden Giganten im Privatfernsehen verheißt der neue Vertrag Wachstum ohne Grenzen. Für die sogenannte Obergrenze beim Zuschauermarktanteil von 30 Prozent bedarf es wohl kaum einer aufwendigen Kontrolle nach Medienrecht. Faktisch wären derartige Exzesse über die Schmerzgrenze hinaus wohl auch mit dem ohnehin geltenden Wirtschaftsrecht, also der allgemeinen Konzentrationskontrolle, genau so schlecht einzugrenzen gewesen wie mit dem neuen Medienrecht.Die Abkehr vom Konsortialprinzip, das einzelnen Unternehmen die Veranstaltung von für die öffentliche Meinungsbildung relevanten Programmen verwehrte, und vom Limit für Senderbeteiligungen ist mit dem neuen Marktanteilsmodell jedenfalls nicht zu kompensieren. Selbst wenn einer der beiden Konzerne je die Schallmauer erreichte, wäre ihm mit dem neuen Recht wohl kaum beizukommen. Juristen haben immer wieder darauf hingewiesen, daß die Zuschauermessungen eben nicht gerichtsfest sind. Sanktionen bei Überschreiten der Obergrenze demnach kaum durchgesetzt werden könnten.

Selbst die wenigen positiven Ansätze blieben im Kern stecken:

  • Das ursprünglich von der SPD bevorzugte Mediennutzungsmodell, das die Konzentration bei allen relevanten Medien berücksichtigen wollte, also zur Einschränkung publizistischer Macht hätte führen können, blieb faktisch auf der Strecke. Die Scheuklappen, die den Blick der Kontrolleure auf das Fernsehen eingrenzen, dürfen nur bei „geringfügiger Unterschreitung“ der Obergrenze von 30 Prozent abgelegt werden. Nur dann dürfen die Kontrolleure auch die anderen gewichtigen Medienbranchen würdigen.
  • Mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration (KEK) wurde zwar ein Gremium auf nationaler Ebene geschaffen, das unabhängiger als die Landesmedienanstalten von medienökonomischen Interessen einzelner Länder agieren kann. Noch nicht eingerichtet, wird die KEK aber gleich an die kurze Leine gelegt. Personell und sachlich bleibt sie auf Unterstützung der Medienanstalten angewiesen. Um den regionalen Interessen der Länder nicht schaden zu können, wird sie nur bei Fragen zu bundesweiten Fernsehprogrammen eingeschaltet. Stört dennoch einmal ein Beschluß der KEK, kann er – wenngleich mit hohem Quorum von 75 Prozent – von den Direktoren der Medienanstalten zurückgewiesen werden. Die Gefahr, daß die KEK aus dem Ruder läuft, ist aber auch deshalb gering, weil sich die Ministerpräsidenten die Auswahl der sechs Sachverständigen vorbehalten haben. Daß Verfassungsrechtler darin einen klaren Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne sehen, konnte die Politik nicht beeindrucken.
  • Die einzige im Sinne der Vielfaltssicherung konzeptionell brauchbare Neuerung ist wohl die Abgabe von Sendezeit an unabhängige Dritte durch jene Programme, die einen Zuschaueranteil von mehr als 10 Prozent erreichen. Konkret betroffen davon wären heute „RTL“ und „SAT.1“, demnächst wohl auch „Pro Sieben“. Mit einer Schmähkampagne ohnegleichen haben die Veranstalter diese Regelung zu verhindern versucht. Die Dritten seien „Schmarotzer“ oder gar „Eiterbeulen“. Diese Regelung folgt einer Praxis aus Nordrhein-Westfalen, die bislang schon Sendungen wie „stern-tv“ und „Spiegel-TV“ absicherte. Seltsam mutet freilich an, daß die Veranstalter der am Markt erfolgreichen Hauptprogramme demnächst ihnen genehme Dritte in einer Vorauswahl aussuchen dürfen. Wenn sich mehr als drei Unternehmen für die Sendezeit der Dritten bewerben, dürfen RTL und Co. der zuständigen Landesmedienanstalt einen Dreiervorschlag machen. Für die inzwischen milliardenschweren Veranstalter dürfte es ein leichtes sein, eine ausreichende Zahl ihnen genehmer Unternehmen zur Bewerbung zu animieren. Der ungeliebte Alexander Kluge dürfte mit seinen Kulturprogrammen bald eingekreist werden.

Derartige „Auffälligkeiten“ finden sich mancherorts im dicken und dennoch aussagekräftigen Paragraphenwerk. Daß kaum noch etwas reguliert werden darf, sollte offenbar mit vielen Regeln übertüncht werden. Fast verdeckt werden dadurch auch Ansätze, zumindest der uralten Transparenzforderung mit einigen Auflagen zu entsprechen. Die Veranstalter müssen künftig Jahresabschlüsse publizieren und – wichtiger noch – ihre Programmbezugsquellen offenlegen. Spätestens alle drei Jahre müssen die Medienanstalten umfassend zur Medienkonzentration Stellung nehmen. Dies galt freilich in ähnlicher Form bislang schon, wurde von den Landesmedienanstalten aber „vergessen“.


Der Medienjournalist Horst Röper untersucht mit einem Dortmunder Institut „Formatt“ kontinuierlich Medienkonzentrations-Entwicklungen und Konzernverflechtungen. Für „M“ kommentiert er den neuen Rundfunkstaatsvertrag.

 

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