Werbung, Werbung, Werbung

BGH untersagt „Focus“-Serien „Die 500 besten Ärzte/Anwälte“

Die beiden „Focus“-Serien „Die 500 besten Ärzte“ und „Die 500 besten Anwälte“ sind wettbewerbswidrig. Dies entschied Ende April der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit werde lediglich Werbung für die angepriesenen Mediziner/innen und Jurist/innen gemacht. Eine ernsthafte redaktionelle Berichterstattung sei hierin nicht zu sehen. Der BGH bestätigte damit zwei Urteile des Oberlandesgerichts München.

„Drei von hundert Herzpatienten sterben auf dem Operationstisch. Grund genug sich nur einem der besten Spezialisten anzuvertrauen. Focus nennt ihre Namen.“ So begann die erste Folge der „Focus“-Serie „Die 500 besten Ärzte Deutschlands“, mit der das Münchener Magazin vierzehn Mal seine Auflage heben wollte. Ein halbes Jahr später folgte eine weitere Serie in gleicher Machart: „Die 500 besten Anwälte“.

Gegen die Serien hatten die zuständigen Ärzte- und Anwaltskammern geklagt. Sie warfen „Focus“ vor, daß seine Auswahlkriterien nicht geeignet waren, eine ernsthafte Besten-liste aufzustellen. Bei den Anwält/innen bezog man sich nur auf eine Umfrage unter anderen Advokat/innen sowie auf Aufsatzveröffentlichungen. Bei den Ärzt/innen kamen noch zwei Kriterien hinzu: die Anwesenheit auf Fachkongressen und die Zahl der Eingriffe (ohne Erfolgsquote).

Ärzte und Anwältinnen, die nicht in der „Focus“-Liste auftauchten, fühlten sich nicht nur in ihrem Stolz gekränkt, sondern befüchteten auch Nachteile im Wettbewerb. Später rückten Markwort und Co. zwar noch den Hinweis ins Blatt „Focus will nicht behaupten, daß alle nicht aufgeführten Anwälte schlechter sind: aus Platzgründen ist hier nur eine Anzahl aufgeführt“. Der Passus „die 500 besten“ blieb in der Überschrift jedoch unverändert.

„Focus“ hat damit, so sah es jetzt auch der BGH, für die aufgeführten Anwälte und Ärztinnen eine Art von Werbung gemacht, die diesen standesrechtlich nicht erlaubt gewesen wäre. Damit habe „Focus“ gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verstoßen. „Focus“-Anwalt Rudolf Nirk (keiner der 500 „Besten“) drohte noch im Gerichtssaal mit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pressefreiheit.

Auf die Hochschul-Rankings von „Focus“ hat das BGH-Urteil keine Auswirkungen, da Universitäten (noch) nicht am gewerblichen Wettbewerb teilnehmen. (Az.: 1 ZR 154/95 Anwälte – 1 ZR 196/94 Ärzte)

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Schon entdeckt: Das Wetter

5000 verkaufte Exemplare alle Vierteljahr, Titelseiten, die ausschließlich auf Ästhetik setzen, noch dazu mit inzwischen auf 12 angewachsenen unterschiedlichen Coverstories - zumindest bei der letzten, der immerhin schon 35. Ausgabe. „Das Wetter“-Magazin weiß sich zu präsentieren. Seit über zehn Jahren zähle es, so heißt es, zu „den schillerndsten Printmagazinen des Landes“.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »