ZDF nach Karlsruhe

Rechtsklarheit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Das ZDF legt Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des Achten Rundfunkänderungs-Staatsvertrags ein. Darin war die Rundfunkgebühr abweichend vom Vorschlag der KEF festgesetzt worden. „Es geht dabei nicht um die Höhe der Rundfunkgebühr, auch wenn wir dadurch zu Einschränkungen im Programm gezwungen sind, wie uns die KEF bestätigt. Aber wir brauchen für die Zukunft Rechtssicherheit“, sagte Intendant Schächter. Nachdem sich aufgrund der Verfassungsbeschwerde der ARD das Bundesverfassungsgericht damit befassen muss, könne das ZDF nicht außen vor bleiben. ver.di begrüßte die Entscheidung des ZDF, Eingriffe der Bundesländer in das Rundfunkgebührensystem abzuwehren. Durch das Verfahren werden „grundsätzliche Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ erwartet, so ver.di-Vize Frank Werneke.

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Der Medienrechtler Dieter Dörr bezweifelt, dass es den Bundesländern gelingt, sich gemäß ihrer Planungen bis Ende Oktober auf einen Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verständigen. Er halte „diesen Zeitplan, um es vorsichtig auszudrücken, für ausgesprochen optimistisch“, sagte Dörr auf M-Anfrage. Nach dem bisherigen Fahrplan sollte der Reformstaatsvertrag dann bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2024 unterzeichnet werden.
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Reform oder Abrissbirne im Hörfunk

Die Hängepartie um Finanzierung und Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) geht weiter. Nach wie vor sträuben sich ein halbes Dutzend Ministerpräsidenten, der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro zu folgen. Bis Oktober wollen die Länder einen Reformstaatsvertrag vorlegen, um künftig über Sparmaßnahmen Beitragsstabilität zu erreichen. Einzelne ARD-Sender streichen bereits jetzt schon ihre Hörfunkprogramme zusammen.
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