Rechtsklarheit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Das ZDF legt Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des Achten Rundfunkänderungs-Staatsvertrags ein. Darin war die Rundfunkgebühr abweichend vom Vorschlag der KEF festgesetzt worden. „Es geht dabei nicht um die Höhe der Rundfunkgebühr, auch wenn wir dadurch zu Einschränkungen im Programm gezwungen sind, wie uns die KEF bestätigt. Aber wir brauchen für die Zukunft Rechtssicherheit“, sagte Intendant Schächter. Nachdem sich aufgrund der Verfassungsbeschwerde der ARD das Bundesverfassungsgericht damit befassen muss, könne das ZDF nicht außen vor bleiben. ver.di begrüßte die Entscheidung des ZDF, Eingriffe der Bundesländer in das Rundfunkgebührensystem abzuwehren. Durch das Verfahren werden „grundsätzliche Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ erwartet, so ver.di-Vize Frank Werneke.