Aktiengeschenk: Döpfners Steuercoup

Berliner Verlagsgebäude
Foto: Axel Springer Verlag

Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Springer-Erbin Friede Springer dem Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner einen großen Teil ihrer Aktien geschenkt hat. Steuern entrichten will dieser dafür aber wohl nicht. Das wäre mal eine Bild-Schlagzeile gewesen: „Springer-Chef prellt den Staat um eine halbe Milliarde“. Schöner Traum. Ist ja wohl auch alles legal. Dabei ragt der Steuercoup an der Spitze des Axel-Springer-Konzerns auch im skandalreichen Deutschland weit hervor.

Verlegerin Friede Springer (78), die Witwe von Unternehmensgründer Axel Springer, teilte am 24. September 2020 mit, für wen sie sich als ihren Nachfolger entschieden hat. Der Glückliche heißt Mathias Döpfner und ist bislang Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE. Er hat von ihr 4,1 Prozent Konzernaktien für 276 Millionen Euro gekauft. 2,8 Prozent gehörten ihm schon vorher. Zusätzlich bekam er von seiner Gönnerin ein Aktienpaket von 15 Prozent geschenkt – ein in diesem Umfang einmaliger Vorgang. Die großzügige Gabe ist rund eine Milliarde Euro wert, Döpfners Kapitalanteil an der Gesellschaft europäischen Rechts (SE) liegt danach bei 21,9 Prozent.

Für solche Transaktionen sind grundsätzlich hohe Einkommen- und Schenkungssteuern fällig. Dazu haben die Dame und der Herr aber keine Lust. Frau Springer hatte deshalb eine Woche vor dem Verkauf besagte 4,1 Prozent an ihre Friede-Springer-Stiftung übertragen. Die ist als gemeinnützig anerkannt und muss weder Schenkungs- noch Einkommenssteuer zahlen. Döpfner hat seine Anteile formal von der Stiftung gekauft, der Fiskus geht leer aus.

Bei ihm selbst war es etwas komplizierter. Da die Schenkung außerhalb der Familie geschah, wäre der höchste Steuersatz von 50 Prozent fällig. Nur ein kleiner Freibetrag von 20.000 Euro könnte geltend gemacht werden. Ausnahmeregeln für Betriebsvermögen greifen nicht, wenn es um weniger als 25 Prozent des Unternehmens geht. Aber für reiche Leute finden sich fast immer Um- und Auswege. In diesem Fall sind das die sogenannten Poolverträge. Friede Springer hat Döpfner nicht nur 15 Prozent Aktien geschenkt, sondern ihm auch das Stimmrecht für ihre verbleibenden Anteile von rund 22 Prozent eingeräumt. Der Manager kontrolliert damit mehr als 44 Prozent und kommt über die 25-Prozent-Schwelle. Und deshalb kann er eine »Verschonungsbedarfsprüfung« beantragen. Wenn sein Privatvermögen kleiner ist als der fällige Steuerbetrag, kann dieser erlassen werden. So wird es wohl kommen, da sind sich alle Beobachter einig.

Vermutlich ist das bisherige Privatvermögen von Herrn Döpfner tatsächlich kleiner als die Schenkungssteuer von 500 Millionen Euro. Deswegen muss diese Forderung noch lange nicht unzumutbar sein. Im Steuerrecht gibt es großzügige Tilgungsmöglichkeiten und Ratenzahlungen. Und der Topmanager – zugleich Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) – ist ja kein armer Mann. Im vergangenen Jahr hat er Schätzungen zufolge rund 6,6 Millionen Euro Gehalt, 2,1 Millionen Versorgungszulagen und 15 Millionen Euro Boni kassiert. Dazu kommen künftige Dividenden: Mit seinen knapp 22 Prozent Kapitalanteil hätte Döpfner im vergangenen Jahr rund 50 Millionen Euro einstreichen können.

Übrigens hat der Trick in ähnlicher Form schon vor acht Jahren funktioniert. Im August 2012 verschenkte die Verlegerin ein Aktienpaket von 2,8 Prozent im Wert von 73 Millionen Euro an ihren Mathias. Auch dafür musste er kaum Schenkungssteuer bezahlen, wie der Deutsche Steuerberaterverband damals vermutete. Genaues weiß man nicht, denn es gilt ja das heilige Steuergeheimnis.

Die Auguren in der Fachpresse (in der allgemeinen Öffentlichkeit fand der Vorgang ein erstaunlich leises Echo) suchten nach Positivem und wurden fündig. Döpfner könne mögliche Steuervergünstigungen nur behalten, wenn er in den kommenden fünf Jahren keine wesentlichen Unternehmensteile verkauft oder im großen Stil Stellen streicht. Für die Belegschaft müsse das beruhigend sein, meint man.

Friede Springer habe zudem mit Döpfner vertraglich vereinbart, dass beide einvernehmlich abstimmen. Damit wolle sie das »publizistische Erbe« gesichert sehen, insbesondere den Bestand des hochdefizitären Blattes Die Welt als Printprodukt. Ob diese Hoffnung trägt, darf allerdings bezweifelt werden, denn da gibt es ja noch einen anderen Mitspieler: Der US-Finanzinvestor KKR hat sich in den vergangenen Monaten Aktien von knapp unter 50 Prozent zusammengekauft und kontrolliert mehr Kapital als Mathias Döpfner. Für die Anteile der Axel-Springer-Enkel (sechs Prozent) besitzt er zudem ein Vorkaufsrecht. Finanzinvestoren sind ihren Kapitalgebern hohe Renditen schuldig und pflegen für Mätzchen wie ein publizistisches Erbe wenig Verständnis zu zeigen. Der Druck auf den neuen »Verleger«, den Konzern beschleunigt auf Kosteneffizienz zu trimmen, dürfte steigen.

Döpfner hat zudem schon bewiesen, dass er auf verlegerische Traditionen pfeift, wenn es ums Geld geht. So hat er 2013 sämtliche Regionalzeitungen, Frauen- und Fernsehzeitschriften verkauft – darunter Titel aus der Gründungszeit des Verlags wie das Hamburger Abendblatt und die Hörzu. Der Erlös von 930 Millionen Euro war als Argument stärker als irgendein publizistisches Erbe.

Dieser Artikel erschien zuerst am 15. Oktober in der „Jungen Welt“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Pokerspiele der Süddeutschen Zeitung

Bei einer Betriebsversammlung des Süddeutschen Verlags am vergangenen Dienstag ruderte Geschäftsführer Dr. Christian Wegner etwas zurück. Er deutete an, dass der Stellenabbau in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht ganz so dramatisch ausfallen könnte wie bislang befürchtet. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Verlag in München für das laufende Jahr mit einem Abbau von 30 Vollzeitstellen plant. Die dju in ver.di kritisiert das Vorhaben scharf.
mehr »

Echte Menschen in Film und Fernsehen

Wie wird Künstliche Intelligenz das Filmgeschäft verändern? Und welche Auswirkungen hat die Technologie auf die Kreativen? Die Erwartungen an KI sind groß, die Befürchtungen aber auch. Denn Algorithmen können mit Hilfe von großen Datenmengen schon heute Stimmen oder Deepfakes erstellen. Auf der Fernseh- und Streaming - Messe MIPTV in Cannes beschäftigte das Thema die internationale Branche.
mehr »

Leipzig: Rechtswidrige Durchsuchung

Ein 19-jähriger Journalist hatte im Juni vergangenen Jahres Fotos einer Antifa-Demonstration im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig durchsuchte daraufhin seine Wohnräume und beschlagnahmte mehrere Datenträger. Seine nachgewiesene journalistische Tätigkeit wurde dabei ignoriert. Das Landgericht Leipzig bezeichnet das Vorgehen nun als rechtswidrig.
mehr »

Fake oder Fiktion: Wer darf was?

Bei Fake News dreht es sich meist um Falschaussagen, Lügen, die als Journalismus getarnt sind oder Angriffe auf die Pressefreiheit. In der Literatur hat Wahrheit und Authentizität einen ganz anderen Stellenwert. Bei der Gesprächsrunde „Fake News oder Fiktion?“ auf der diesjährigen Buchmesse im Leipzig loteten die Teilnehmer*innen die Grenzen zwischen journalistischen und belletristischen Formaten aus.
mehr »