Die Geschäftsführung der zur Hamburger Bauer Media Group gehörenden Magdeburger Volksstimme muss mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan verhandeln. Das entschied die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt in Halle unter dem Vorsitzenden Richter Frank Böger am 29. Mai und bestätigte damit das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom Februar 2013. Die Geschäftsführung hatte die erstinstanzliche Entscheidung angefochten.
Der Volksstimme-Betriebsrat und die Gewerkschaften DJV und ver.di begrüßten das Urteil, das rechtskräftig ist. Betriebsratsvorsitzender Winfried Borchert erklärte: „Unser Ziel ist es, den rund 30 Mitarbeitern der im Februar zerschlagenen Mantelredaktion einen sozialen Ausgleich für den Verlust ihrer tariflich bezahlten Arbeitsplätze zu verschaffen.“ Es sei bedauerlich, dass die Geschäftsführung erst durch einen Gerichtsentscheid dazu gebracht werden musste. Die Firmenleitung sei nun aufgefordert, unverzüglich ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.
Michael Kopp, ver.di-Fachbereichsleiter Medien erklärte: „Die Volksstimme-Geschäftsführung hat mit allerlei juristischen Tricks versucht, sich ihrer sozialen Verantwortung für die entlassenen bzw. jetzt viel schlechter bezahlten Kolleginnen und Kollegen zu entziehen. Es ist ein ermutigendes Signal, dass die Gerichte darauf nicht hereingefallen sind.“
Die Volksstimme-Mantelredaktion war zum 1. Februar aufgelöst und auf insgesamt fünf Mini-GmbH aufgespalten worden. Alle Mitarbeiter verloren entweder ihre tariflich bezahlten Jobs oder sahen sich gezwungen, die gleiche Arbeit bei deutlich schlechterer Bezahlung zu leisten.