Fair pay: the Netflix-Way

ver.di und Streaming-Anbieter Netflix setzen Maßstäbe im Urheberrecht

Wer künftig auf das rote Netflix-Knöpfchen seiner Fernbedienung drückt und eine deutsche Serie streamt, der tut damit nicht nur sich selbst etwas Gutes. Sondern auch den kreativen Filmschaffenden, die an der Entstehung dieser Produktion beteiligt waren. Möglich ist das dank einer bahnbrechenden Vereinbarung zwischen ver.di, dem Schauspielverband BFFS und Netflix. Die sorgt dafür, dass die Urheberinnen und Urheber von deutschen Netflix-Serien in Zukunft an deren weltweiten kommerziellen Erfolgen in derzeit 190 Ländern beteiligt werden.

Die Verhandlung dieser Gemeinsamen Vergütungsregel (GVR) dauerte nur wenige Monate. Das Ergebnis hingegen wird auf lange Sicht Maßstäbe setzen und sorgt in der Branche für Furore. Die meisten Filmschaffenden dürften von der Nachricht ebenso überrascht gewesen sein wie Caspar Sachsse. Dass gerade Streaming-Markt-Platzhirsch Netflix die Kreativen an seinen Erlösen teilhaben lassen will, habe ihn allerdings weniger verwundert. Der studierte Tonmeister hat selbst schon für einige Serien-Produktionen des US-Unternehmens gearbeitet und sagt: „Ich habe in den vergangenen drei Jahren, zumindest in meiner Abteilung, eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Netflix-Produktionen erlebt. Da ist der Schritt zu einer GVR für mich schlüssig.“

Zusatzvergütung noch in diesem Jahr

Besonders freut sich Sachsse nun für diejenigen unter seinen Kolleginnen und Kollegen, denen Netflix noch im Laufe dieses Jahres die ersten Zusatzvergütungen überweisen wird. Zwar gelte die Vereinbarung für alle deutschen Serien, deren Dreharbeiten nach Abschluss der GVR beginnen, erläutert Matthias von Fintel, der die Vereinbarung auf ver.di-Seite federführend mitverhandelt hat. Allerdings habe man sich mit dem Streaming-Giganten auf eine Art Abschlagszahlung für die bereits laufenden und auch international sehr erfolgreichen ersten beiden Staffeln von „Dark“ und die erste Staffel von „How to Sell Drugs Online (Fast)“ geeinigt.

Für alle ab dem Beginn dieses Jahres in Deutschland produzierten Netflix-Serien werde die Beteiligung der Filmschaffenden an den Erlösen dann nach der Zahl der sogenannten Completer berechnet, sagt von Fintel. „Das sind diejenigen Abonnent*innen, die mindestens 90 Prozent einer Serienstaffel gesehen haben. Haben innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erscheinen der Serie weltweit zehn Millionen Completer die Staffel gestreamt, fließen jedes Mal 250.000 Euro Folgevergütung an die beteiligten Kreativen.“ Im zweiten Fünfjahreszeitraum seien es dann noch 175.000 Euro und ab dem dritten 100.000 Euro. Abgerechnet werde jährlich – und zwar ganz automatisch. „Die Filmschaffenden müssen sich nicht selbst melden, sie erhalten von einer Verteilstelle ihre Zusatzvergütungen“, so von Fintel. Eine weitere Besonderheit: „Selbst wenn weniger als zehn Millionen Completer eine Serie geschaut haben, erhalten die Kreativen eine anteilige Zusatzvergütung. Sind es dagegen mehr, wird auch anteilig mehr als 250.000 gezahlt.“ Aufgeteilt werde dieses Geld dann unter den 60 bis 80 Filmschaffenden, die an einer Produktion beteiligt sind. Das seien alle Urheber-Gewerke, also Kamerateam, Drehbuch, Regie und die Schauspielerinnen und Schauspieler, „aber eben auch Tonleute, Kostümbild, Szenenbild, Maske und Filmediting. Die werden nämlich sonst vielleicht auch mal vergessen als Urheberinnen und Urheber. Dass sie Teil dieser Vereinbarung sind, war aber sowohl uns als Interessenvertretung aller Filmschaffender wie auch Netflix selbst sehr wichtig“, macht von Fintel deutlich.

Wegweisend für die gesamte Branche

Doch woher sicher sein, dass die von Netflix übermittelten Completer-Zahlen überhaupt stimmen? Immerhin zeigte sich das Medienunternehmen bisher nicht besonders redselig, wenn es um die Frage ging, wie viele Menschen einen Film oder eine Serie gesehen haben. Von Fintel: „Im Rahmen der GVR hat ver.di auch die Möglichkeit vereinbart, bei Netflix durch eine sogenannte Buchprüfung die Richtigkeit der Abrechnungen kontrollieren zu lassen.“ Abrechnungen, zu denen im Übrigen auch die Lizenzerlöse etwa aus dem Verkauf einer Serie an andere VoD-Plattformen oder Fernsehsender gehörten, ergänzt der ver.di-Tarifsekretär. „Auch an diesen Erträgen werden die deutschen Filmschaffenden beteiligt.“

Es ist das erste Mal überhaupt, dass Gemeinsame Vergütungsregeln mit einem Streaming-Anbieter abgeschlossen wurden. Dass es sich dabei um Marktführer Netflix handelt, wird wegweisend für die gesamte Branche sein – da sind sich alle Beteiligten sicher. Auch Caspar Sachsse hofft, dass sich weitere VoD-Anbieter diesem Beispiel anschließen werden. Von Fintel kündigt dazu an: „Wir werden jetzt die anderen Wettbewerber, ob Sky oder Amazon, aber natürlich auch ARD und ZDF mit ihren Mediatheken, ansprechen und darauf drängen, ebenfalls einen fairen Deal mit den Kreativen der Branche zu suchen.“ Und fügt hinzu: „Ohne die neue EU-Urheberrechtslinie wäre der Druck auf Netflix sicherlich nicht so groß gewesen. Für das Unternehmen bedeutet der Abschluss der GVR Rechtssicherheit. Und wir zeigen mit dieser Vereinbarung, dass ein funktionierendes Urheberrecht mit der fairen Beteiligung der Kreativen an den Erlösen zusammenpasst.“

 

 

 

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