HNA: Reguläre Arbeitsverträge nach Prüfung durch Rentenversicherung
Es gibt sie in fast allen Redaktionen: Sogenannte Feste Freie, die dieselbe Arbeit machen wir ihre regulär beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, aber ohne Arbeitsvertrag, nicht sozialversicherungspflichtig und oft für weitaus weniger Geld. Bei der Hessischen/ Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) ist damit nun Schluss. Nach einer Prüfung durch die Rentenversicherung hat das zum Ippen-Konzern gehörende Unternehmen etwa ein Dutzend Freiberufler fest angestellt.
Wochenlang hatten Ermittler der Sozialversicherung Nordhessens größte Zeitung im Frühjahr unter die Lupe genommen. Nach Informationen dieser Zeitschrift mussten Autoren in einem langen Fragebogen Auskunft über ihre Tätigkeiten, über Verdienst, Arbeitsort und Einbindung ins Redaktionsgeschehen geben. Ergebnis der offenbar anlasslosen Prüfung war, dass diverse Arbeitsverhältnisse als Scheinselbständigkeit identifiziert wurden. Schließlich fanden Sozialversicherung und Verlagsleitung eine einvernehmliche Lösung. Demnach werden etwa ein Dutzend „Feste Freie” in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis in der HNA-Redaktion übernommen. Weiterhin freiberufliche Tätigkeiten sollen von der redaktionellen Arbeit stärker abgegrenzt werden.
„Jetzt gibt es eine klare Regelung, mit der freiberufliche und feste Tätigkeiten rechtlich einwandfrei und sauber getrennt sind”, sagt Betriebsratsmitglied Gerd Henke. „Von den Kolleginnen und Kollegen wird das in jedem Fall begrüßt.” Henke erwartet, dass die Vorgänge bei der HNA in die Branche ausstrahlen. „Wenn so etwas bei der größten Zeitung der Region geschieht, erzeugt das schon Aufmerksamkeit, auch über Nordhessen hinaus.” Alle Verlage seien nun angehalten, die Freien-Verträge auf eine gesunde und abgesicherte Basis zu stellen.
Das meint auch Manfred Moos, Leiter des Fachbereichs Medien im ver.di-Landesbezirk Hessen. „Die HNA ist beileibe kein Einzelfall. Scheinselbstständigkeit ist in der Branche leider gang und gäbe.” Moos sieht das als Folge einer Verlagspolitik, die vor allem auf Kostensenkung und Flexibilität setzt. „Der Begriff ‘Feste Freie’´ ist im Grunde zumeist nichts anderes als eine Umschreibung für untertariflich entlohnte Arbeitsverhältnisse”, kritisiert der Gewerkschafter. Oft machten die Pauschalisten genau dieselbe Arbeit wie Redakteure mit regulären Verträgen – aber für weniger Geld.
Bei der HNA gelten Tarifverträge allerdings auch für die rund 500 Festangestellten seit 2007 nur noch in der Nachwirkung. Neue Kolleginnen und Kollegen werden mit einem Einstiegsgehalt von etwa 2.600 Euro brutto abgespeist – monatlich rund 500 Euro weniger als im ver.di-Tarif garantiert. Dennoch hat die HNA mit der offenbar langjährig gewachsenen Praxis, einen Teil der Redaktion mit prekären Pauschalisten zu bestücken, sicher reichlich Geld gespart – zu Lasten der Beschäftigten und der Sozialversicherungen. Letztere sind nun aktiv geworden. Der Kasseler Dierichs-Verlag, in dem die HNA erscheint, wollte sich auf Nachfrage nicht zu „betriebsinternen Themen” äußern.
Konsequent gegen Scheinselbstständigkeit
ver.di hingegen bezieht klar Stellung. „Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die Sozialversicherungsträger konsequent gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen”, erklärt Veronika Mirschel vom Referat Selbstständige beim ver.di-Bundesvorstand. „Es darf nicht sein, dass Konzerne das Geschäftsrisiko auf prekär Beschäftigte verlagern, die nur wenige Mittel haben, sich zur Wehr zu setzen.” Die Festanstellung vermeintlicher Freiberufler bei der HNA sieht die Gewerkschafterin als Signal und Vorbild für andere Unternehmen. „Wer von seinen Beschäftigten gute Arbeit und Engagement erwartet, sollte sie auch vernünftig bezahlen und sie im korrekten Status beschäftigen.”
Keinesfalls dürften freie Autoren bei der HNA infolge der Neuregelungen benachteiligt werden, betont Mirschel. Denn es sei nicht auszuschließen, dass einzelne Kolleginnen und Kollegen, die nicht in eine Festanstellung übernommen wurden, dadurch Aufträge verlieren. „Die Verantwortung für die Probleme trägt der Verlag, der prekäre Arbeitsverhältnisse über Jahre hinweg aufgebaut hat – das darf nun nicht auf dem Rücken der Journalisten ausgetragen werden.”
Merkmale von Scheinselbstständigkeit
Die Deutsche Rentenversicherung nennt eine Reihe von Merkmalen. Je mehr von diesen zutreffen, desto wahrscheinlicher ist, dass ein Fall von Scheinselbstständigkeit vorliegt:
- Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;
- Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;
- Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen;
- Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten;
- Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: http://tinyurl.com/kfou7es