Mindestlohn für Zeitungszusteller

Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt.

Mindestlohn für ZeitungszustellerZu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der ver.di erstellt haben. „Es gibt also keinen Grund dafür, dass Zeitungsverlage ausgerechnet den Schwächsten in der Herstellungs- und Vertriebskette den Schutz des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns vorenthalten dürften“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am 7. April in Berlin. „Der Versuch der Verleger, den Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern nun auch noch den gesetzlichen Mindestlohn zu verwehren, ist ein Ausdruck von Respektlosigkeit. Bereits seit vielen Jahren verweigern sich die Verleger dem Abschluss von Tarifverträgen für diese Beschäftigten.“ ver.di hat dem Zeitungsverlegerverband erneut Verhandlungen für eine bundesweit gültige tarifliche Regelung angeboten.

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