Gegen die Zahlung eines, wie sie es selbst nennen „Schmerzengeldes“, haben zum Ende des Monats März ein Großteil der zum 19. Januar freigestellten Redakteure der Münsterschen Zeitung (MZ) Verträge unterzeichnet, die ihr Ausscheiden aus dem Altverlag regelt. Sie werden je nach Kündigungsfrist mehrere Monate bei gleichen Bezügen freigestellt bleiben und danach mit 90 Prozent der Bezüge in eine Transfergesellschaft wechseln. Zudem erhalten sie eine Abfindung.
„Wir werden aber weiter Flagge zeigen, und diese infame Geschäftspolitik weiter an den Pranger stellen“, versprachen sie auf der wiederum gut besuchten 2. MZ-Soliparty, die am 29. März in Münster stattfand. Sie bedankten sich für die „tolle Unterstützung“ durch die dju in ver.di, die vom Beginn des Konfliktes an nicht von der Seite der Betroffenen gewichen sei. ( M 1 – 2 / 2007) Aber irgendwann sei für sie einfach klar gewesen: „Dahin möchten wir nicht zurück.“ Deshalb hätten sie auf weitere rechtliche Schritte verzichtet. Drei KollegInnen, die nicht in die Transfergesellschaft wechseln wollten, soll gekündigt worden sein.
Noch nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen des Betriebsrats über einen kollektiven Sozialplan. Vor dem Arbeitsgericht in Münster gibt es am 20. April (nach Drucklegung von M) einen Termin zur Einsetzung der Einigungsstelle. Ungeklärt ist auch weiterhin, ob die Massenkündigungen rechtens sind und ob es sich bei der Auftragsverlagerung um einen Betriebsübergang handelt.
Nicht nur mit dem Arbeitsgericht, auch mit dem Regierungspräsidenten in Münster wird es das Medienhaus Lensing-Wolff in den nächsten Wochen zu tun bekommen. Der Regierungspräsident hat jetzt auf Antrag des ver.di-Mediensekretärs im Münsterland, Michael Schulenberg, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 121, Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz gegen die Geschäftsleitung eingeleitet, weil diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat nur unvollständig und wahrheitswidrig erfüllt haben soll.