Leserbrief: Keine Osthoff-Nominierung

Kündigung unwirksam“ in M 11 / 06

Wie zuvor schon in etlichen anderen Printmedien, wurde in der Novemberausgabe von M verfälschend über die Statuten des Adolf Grimme Preises berichtet.

In dem Text „Kündigung unwirksam“ ist mehrfach von einer „Nominierung“ von Susanne Osthoff die Rede. Eine Nominierung aber hat es nie gegeben. Das Prozedere des Grimme Preises teilt sich in drei Vorgänge: Vorschläge (von Zuschauern, Sendern, Produktionsfirmen), Nominierungen und Ermittlung der Preisträger. Für die Nominierung sind allein die Nominierungskommissionen zuständig, aus den Nominierungen wählen die gesondert tätigen Jurys die Preisträger aus. Jeder eingereichte Vorschlag wird diskutiert, eine Nominierung Susanne Osthoffs aber hat die zuständige Kommission nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Das Grimme Institut fungiert ausschließlich als Veranstalter und nimmt keinen Einfluss auf die Arbeit der Gremien.

Harald Keller, Nominierungskommission Unterhaltung

 

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