„Rumfummeln“ in M 12 / 2008
Jeden Redakteur, jede freie Journalistin kann es treffen: Ein kritischer Bericht wird per Einstweiliger Verfügung verboten. Bisher stützen sich die meisten Gerichte dabei allein auf die Angaben des Antragstellers. Hier wäre eine Reform dringend nötig: Vor dem Erlass von Verfügungen müssten Richter auch der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ich verstehe nicht, warum die M-Kommentatorin diesen Vorschlag ablehnt, der in einer Bundestagspetition von 1.130 Unterzeichnern geäußert wurde.
Ich habe selber erlebt, wie schnell eine ungerechtfertigte Verfügung verhängt werden kann. Ein evangelikaler Verein hatte mir die Formulierung verbieten lassen, er wolle Homosexuelle „umpolen“. Das Landgericht Frankfurt hätte sich und mir viel Arbeit erspart, wenn es mich vor der Verfügung angehört oder zumindest kurz gegoogelt hätte. Dann wäre schnell – und nicht erst nach meinem erfolgreichen Widerspruch – klar geworden, dass ich Recht hatte.
Durch die Verfügung aber wurde einen Monat lang meine freie Berichterstattung eingeschränkt. Zudem kostete mich das Verfahren unglaublich viel Zeit und Nerven. Ich musste für den Widerspruch eine Anwältin suchen und ständig mit ihr korrespondieren, dju-Rechtsschutz beantragen, meine Recherche fürs Gericht dokumentieren und ergänzende Beweise sammeln, Eidesstattliche Versicherungen abgeben und dann zur Widerspruchsverhandlung nach Frankfurt fahren. Dort wurde die Verfügung schließlich in vollem Umfang aufgehoben. ,