Leserbrief: Todesschüsse aus deutschen Waffen im Iran

Pulitzer Preis für iranischen Fotografen
in M 01 / 02.2007

Das mit dem Pulitzer Preis ausgezeichnete Foto kenne ich aus der Publikation: „Im Visier: Heckler & Koch“ (S. 16) über die Waffen des deutschen Waffenherstellers.

Diese Hinrichtung von elf Kurden wurde mit dem G-3 Gewehr von Heckler und Koch durchgeführt. Frühere Bundesregierungen vergaben von 1961 – 1981 großzügig Lizenzen an 15 Staaten weltweit zum Nachbau des Schnellfeuergewehres G-3 darunter 1967 an den Iran. Lizenzhalter ist die Bundesrepublik. Im Iran wurde dann 1968 eine Waffenfabrik mit bundesdeutscher Hilfe gebaut. Aus dem Iran wurden G-3 Gewehre unter anderem nach Darfur / Sudan für die Reitermilizen exportiert unter Verletzung des Lizenzvertrages ohne Protest der Bundesregierung. Vermutlich wusste der Fotograf nicht, dass diese Gewehre deutschen Ursprungs sind. Wohl ist die Abbildung so klein, dass der Textschreiber dies nicht sehen konnte und somit die Waffen keine Erwähnung fanden. Ich halte dies aber für bedeutend, dass der Pulitzer Preis für ein Foto vergeben wurde, auf dem deutsche Waffen „totbringend“ abgebildet sind. Die umfassende Firmengeschichte von Heckler & Koch finden Sie auf folgender Homepage: www.rib-ev.de/daks

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »