Punktsieg für taz

Die taz hat sich um Informationsfreiheit und Pressevielfalt verdient gemacht: Weil sie den höchsten Bremer Juristen die rote Karte gezeigt hat, wird die taz Bremen bei der Justiz-Pressearbeit künftig nicht mehr gegenüber dem Platzhirsch Weser-Kurier (WK) benachteiligt.


Angefangen hatte der Streit mit einer aufsehenerregenden Verabredung: Fünf Bremer Gerichtspräsidenten, die örtliche Generalstaatsanwältin und der JVA-Chef wollten erstmals gemeinsam gegen „unverantwortliche Personalkürzungen“ des rot-grünen Senats bei der Justiz protestieren. Da hätte es nahegelegen, per Pressekonferenz oder -mitteilung alle örtlichen Redaktionen zu informieren. Doch die Juristinnen und Juristen wandten sich nur an den WK, der damit seine Titelstory hatte.
Während andere Medien wie etwa Radio Bremen die Ungleichbehandlung offenbar klaglos hinnahmen, setzte die taz ihren Anwalt Johannes Eisenberg in Marsch. Der forderte die hohen Juristen dazu auf, innerhalb zweier Tage schriftlich anzuerkennen, dass ihr „Geheimtreffen“ mit dem WK rechtswidrig war.
Die Antwort kam fristgemäß. Ilsemarie Meyer, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, entschuldigte sich auch im Namen ihrer Kollegen für den ausgelösten „Unmut“, verteidigte das Vorgehen aber mit „Zeitdruck“: In der Woche nach dem Treffen mit dem WK wollten drei der Gerichtspräsidenten in Urlaub fahren, und danach sollten bald die Etatberatungen beginnen. Ein Pressegespräch für alle Medien „ließ sich in der Kürze der Zeit nicht organisieren“.
Eisenberg fand das „albern“ – und erhob Klage: Nun sollten Verwaltungsrichter feststellen, dass ihre Kollegen rechtswidrig gehandelt hätten. Die „Herr- und Damschaften“, so der wortgewaltige taz-Anwalt in seiner Klage, hätten „während der Dienstzeiten zu Gunsten des Weserkuriers konspiriert“.
Gerichtspräsidenten vor Gericht – das wäre dem Bremer Justizressort als vorgesetzter Behörde wohl doch etwas zu peinlich gewesen. Jedenfalls schaltete sich nun Justiz-Staatsrat Matthias Stauch (SPD) ein. In einer Art Versöhnungsbrief an die taz bestätigte er, dass der behauptete Zeitdruck „den Ausschluss anderer Pressorgane nicht sachgerecht und willkürfrei rechtfertigen konnte“.
Außerdem bat er die verklagten Juristen, künftig die Medien gleich zu behandeln. Und schließlich bot er der taz noch an, ihre Anwaltskosten zu übernehmen – wenn sie ihre Klage zurückzieht. Das hat sie inzwischen getan. Denn auch ohne Prozess hat sie erreicht, was sie wollte. Man muss sich halt nur wehren.

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