Auf Sparflamme

Auch in Deutschland gibt es nicht abbildbare Tabus

Für einige Wochen waren Karikaturen und Karikaturisten in allen Schlagzeilen der internationalen Presse, sogar der deutschen, die den Karikaturisten und ihren Erzeugnissen eher desinteressiert gegenübersteht. Über Nacht wurde die Karikatur hier zum Bannerträger der Pressefreiheit, dort, in islamischen Ländern, zum Sy­nonym des Bösen schlechthin. Dort tobte die organisierte Empörung vom Fahnen-Anzünden, Botschaften-Demolieren bis zu Mordaufrufen. Hier tobt die Aufgeregtheit über diese gesteuerten Reaktionen mit Diskussionen über die Pressefreiheit und mal wieder darüber, was Satire darf und was nicht. Armer Tucholsky!

Ungeschoren kommt die politische Karikatur mitunter auch hierzulande nicht ­davon. Nur zünden ihre Gegner keine Häuser an, drohen nicht mit Mord und anderem Ungemach. Karikaturenstreit auf Sparflamme: Man zieht vor Gericht. Die Aufregungen über Karikaturen finden hierzulande so wenig Beachtung wie die Karikaturen selbst. Zu Zeiten von Franz ­Josef Strauß gab es mehrere von ihm angestoßene Strafverfahren gegen Karikatu­risten, getreu seiner Aussage: „Ich halte nichts von Prozessen gegen Karikatu­risten. Die müssen ein großes Stück Narrenfreiheit haben.“
Die endete in meinem Fall da, wo ich FJS nach seinem Aufruf zu einer „Sammlungsbewegung zur Rettung des Vaterlandes“ als rotierendes Männchen gezeichnet hatte, dessen Gliedmaßen sich in Hakenkreuzform verrenkten. Ich erfuhr, dass es auch in Deutschland nicht abbildbare Tabus gibt. Denn neben dem §185 (Beleidigung) wurde auch nach §86a ermittelt, der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft sehen will. Hier war das durch Strauß pantomimisch dargestellte Hakenkreuz gemeint. Bis heute wird der §86a mit Vorliebe von konservativen Ermittlern bei Nazi-Gegnern angewandt, auch wenn das Hakenkreuz durchgestrichen ist. Dabei wurde mir in einem anderen Verfahren, in dem es um die Verunglimpfung des Bundes­adlers durch ein Hakenkreuz ging, bescheinigt: „Die Darstellung des Kennzeichens dient (…) der staatsbürgerlichen Aufklärung, so daß eine Anwendung des §86a entfällt.“ Ergo: Freispruch.

Zur Nazi-Propaganda erklärt

Der §86a wird auch gern benutzt, wenn andere Paragraphen nicht fruchten. So hatte 1981 der Soldat Michael Ott (21) nach Feststellung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hannover „an der hinteren rechten Scheibe seines PKWs für jedermann sichtbar ein Plakat befestigt, das den Bundespräsidenten (Karl Carstens, R.H.) mit Hakenkreuzen auf Wangen und Stirn zeigt und das Fahrzeug so in der Öffentlichkeit benutzt.“ Nachdem die Verfolgung der Straftat „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ mangels Auftrag des Verunglimpften eingestellt werden muss­te, wurde Ott angeklagt, „Kennzeichen einer NS-Organisation öffentlich verwendet zu haben.“ Nach §86a war mein Carstens-Plakat also Nazi-Propaganda.

Niemals hätte eine „breitere Öffentlichkeit“ von den inkriminierten Karika­turen Notiz genommen, wären sie nicht Prozessgegenstand geworden. Das Plakat zur „Sammlungsbewegung“ wäre kaum über den kleinen Kreis der „Berliner Extra-Dienst“-Abonnenten hinaus bekannt geworden. Auch die „Strauß-Schweinchen“, die zehn Jahre später in „konkret“ auftauchten und einen elf Jahre dauernden Strafprozess nach sich zogen, wären im Verborgenen geblieben. Nicht dass ich Strauß als Schwein karikiert hatte, wurde mir zum Verhängnis, sondern dass dieses sich mit einem anderen in Richterrobe paarte, womit zum Ausdruck kommen sollte, „die Justiz stehe dem Nebenkläger (Franz Josef Strauß, R.H.) willig zur Verfügung und er bediene sich ihrer“, wie ein Richter richtig erkannte. Durch den von FJS in Gang gebrachten Prozess schafften es die Schweinchen bis in die Spalten des „stern“, das Hakenkreuz-Plakat wurde im „Spiegel“ dokumentiert.
Karikaturen, über die sich Politiker so erregten, dass sie die Justiz bemühten, erschienen so gut wie nie in Tageszeitungen, wo disziplinierte Redakteure schon im Vorfeld darauf achten, dass nichts Anstößiges ins Blatt gerät. Sie erschienen in linken Zeitschriften wie „konkret“, in Satireblättern wie „Pardon“ und „Titanic“ oder in Broschüren von linken Initiativgruppen. Nur einmal habe ich erlebt, dass eine Tageszeitungs-Karikatur einen Sturm der (Leser-)Entrüstung auslöste, als „Neues Deutschland“ 1990 mein Lenin-Mausoleum mit der Sprechblase „Ach, leckt mich doch alle am Arsch!“ veröffentlichte. Aber Mord­drohungen oder angezündete ND-Werbeträger gab es da auch nicht, nur wütende Leserbriefe.
So schlug der von den Mohammed-Zeichnungen ausgelöste „Karikaturenstreit“ wie eine Bombe bei uns ein. Erschrocken werden einige Redakteure festgestellt haben, dass auch in ihrer Zeitung Karikaturen ihr Unwesen treiben. Doch die Zeichner werden nicht angekettet, oder eingesperrt, es werden ihnen weder die Hände abgehackt noch ihre Federhalter oder Köpfe abgeschlagen, und was der Metaphern mehr waren in der Folge des „Karikaturenstreits“, der sich viele Karikaturisten selbstironisch bedienten.
Was aber bleiben wird – außer, wie die Kollegin Christiane Pfohlmann annimmt, dass nun „jeder Depp“ wisse, wie man „Karikatur“ richtig schreibt – , ist eine noch größere Vorsicht und Zurückhaltung politischen Karikaturen gegenüber. Die kleine Schere, die deutsche Karikaturisten bereits im Kopf und in der Feder haben, können sie getrost vergessen. Die Verantwortlichen – der Kölner Karneval hat‘s vorgemacht – sie haben eine viel größere.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Bundesregierung muss Pressefreiheit respektieren

Zum bevorstehenden Start der Sitzungszeit des Bundestags nach der Sommerpause appelliert die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju in ver.di) an die Parlamentarier*innen, Presse- und Medienfreiheit engagiert zu stärken.
mehr »

No SLAPP: Abmahnung, Klage, Schadensersatz

Wie SLAPPs gegen Journalist*innen funktionieren und wie du dich schützen kannst. Im dritten Kapitel des Handbuchs der No SLAPP Anlaufstelle, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, LL.M. - für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, erfahren sie, wie Medienschaffende konkret auf SLAPPs reagieren können
mehr »

Nachschlagewerk gegen Einschüchterungsklagen

Die No SLAPP Anlaufstelle hat ihr aktuelles Handbuch veröffentlicht: Hier lesen Sie jede Woche ein neues Kapitel daraus. Das Handbuch bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen. Es ist ein zentrales Referenzwerk für alle, die sich gegen strategische Klagen informieren, zur Wehr setzen und darüber berichten möchten.
mehr »